Kohlendioxidkosten­aufteilungsgesetz

  • Liebe Finanztip-Forum-Community,


    ich wohne in einem Einfamilienhaus zur Miete. Das Haus wird mit Gas beheizt. Die Heizkosten rechne ich unmittelbar mit dem Versorger ab.


    Seit dem 01.01.23 muss sich der Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen.


    Wenn ich das richtig verstehe, habe ich nunmehr das Recht, dem Vermieter jährlich eine entsprechende Rechnung zu übersenden.


    Wisst Ihr, woher ich die notwendigen Angaben für eine entsprechende Rechnung erhalte? Die gezahlte CO2-Steuer werde ich der Jahresrechnung des Verbrauchers entnehmen können. Aber wenn ich richtig informiert bin, richtet sich die konkrete Verteilung der Steuer nach der Energieklasse des Hauses. Diese Info habe ich als Mieter oft nicht, sondern bin auf Infos des Vermieters angewiesen. Dieser wird aber im Regelfall kein Interesse daran haben, mich bei der Rechnungsstellung zu unterstützen.


    Gibt es im Internet bereits Muster für ein entsprechendes Rechnungsschreiben?


    Vielen Dank und beste Grüße

  • Die Höhe des Vermieteranteils richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch pro m2 Wohnfläche, nicht nach dem energetischen Zustand des Hauses. Verbrauch, Brennwert und Umrechnungsfaktor kWh Gas in kg CO2 sollen künftig in den Jahresrechnungen des Versorgers mitgeteilt werden. Je mehr Gas du verheizt, um so höher wird der Anteil des Vermieters. Je weniger Gas du verheizt, um so niedriger wird der Anteil des Vermieters. Die entsprechenden Sätze und Grenzwerte kannst du der Verordnung entnehmen. Bis das erstmals in 2024 für 2023 anzuwenden sein wird, wird es bestimmt auch noch Muster dafür geben.

  • Die Höhe des Vermieteranteils richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch, nicht nach dem energetischen Zustand des Hauses. Verbrauch, Brennwert und Umrechnungsfaktor kWh Gas in kg CO2 stehen in der nächsten Jahresrechnung des Versorgers. Je mehr Gas du verheizt, um so höher wird der Anteil des Vermieters. Je weniger Gas du verheizt, um so niedriger wird der Anteil des Vermieters. Die entsprechenden Sätze und Grenzwerte kannst du der Verordnung entnehmen. Bis das erstmals in 2024 für 2023 anzuwenden sein wird, wird es bestimmt auch noch Muster dafür geben.

    Danke. Die Anlage zum Gesetz ist in der Tat leichter verständlich als gedacht (CO2KostAufG - Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (gesetze-im-internet.de)). Auf die Energieklasse des Gebäudes kommt es in der Tat nicht an.


    Ein Parameter der Berechnung ist jedoch die Wohnfläche des Gebäudes. Eine solche ist in meinem Mietvertrag aber nicht definiert, was sie auch nicht sein muss. Und nun? Muss ich nun zuerst auf eigene Kosten die Wohnfläche berechnen lassen?

  • Auf keinen Fall. Nimm einen Spezialisten für die Wohnflächenberechnung und stell das auch dem Vermieter in Rechnung.


    Nur bitte nicht wundern, wenn dein Vermieter mal nachschaut, wann er das letzte mal eine Mieterhöhung vorgenommen hat.

  • Musst du auch nicht. Trotzdem wirst du selber rechnen oder den Angaben des Vermieters blind vertrauen müssen.


    Die Erhöhung dürfte im Übrigen eine Reaktion auf das tolle Gesetz sein. Komisch, dass die Vermieter nur die Kosten umlegen und nicht gleich zigtausend Euro in die energetische Sanierung stecken. :)

  • Auf keinen Fall. Nimm einen Spezialisten für die Wohnflächenberechnung und stell das auch dem Vermieter in Rechnung.

    Ich bezweifele, dass die Weiterbelastung so funktioniert. Er wird darauf verweisen, dass ihm die Fläche bekannt war. Er brauchte ja gerade eine Fläche z.B. für die Grundsteuererklärung.


    Was steht denn in den Versicherungspolicen? Sollte sich alles einsehen lassen. Hausrat vielleicht selbst abgeschlossen?


    Ich würde im Zweifelsfall grob selbst messen (ggf. zu Deinen Gunsten) und dieses Ergebnis nehmen. Wenn er anderer Meinung ist, kann er dann ja seine Berechnung liefern.

  • Ich würde im Zweifelsfall ...selbst messen

    Muss ich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung bestimmen ( Berücksichtigung von Dachschrägen) oder werden einfach die Fußbodenflächen ausgemessen?

  • Muss ich die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung bestimmen ( Berücksichtigung von Dachschrägen) oder werden einfach die Fußbodenflächen ausgemessen?

    Ich würde an Deiner Stelle mal überschlagen, ob sich der Zirkus für die paar Kröten überhaupt lohnt:


    CO2-Rechner für Vermieter zur Kosten-Ermittlung
    Ermitteln Sie jetzt mit unserem CO2-Rechner für Vermieter schnell und bequem Ihren Anteil der CO2-Kosten
    objego.de

  • Es gibt in jedem Baumarkt für ca. 2 € hochmoderne Messgeräte zu kaufen, mit denen jeder, der die Grundrechenarten beherrscht, die Wohnfläche innerhalb weniger Minuten mit der erforderlichen Genauigkeit bestimmen kann.


    Wem das zu viel Mühe bereitet, ist ja nicht verpflichtet, den Vermieteranteil einzufordern.

  • Im Gesetz steht Wohnfläche und nicht Grundfläche. Das ist eigentlich nicht misszuverstehen, wenn man es nicht missverstehen will. Aber der Vermieter wird auch nichts dagegen haben, wenn du die Grundfläche ansetzt, dadurch kann sein Anteil allenfalls kleiner werden.

  • Bei meinem Quartier macht der Anteil des Vermieters an der CO2-Steuer etwa einen Zehner im Jahr aus. Zumindest ich werde mich eines solchen Betrags wegen nicht an den Vermieter wenden, sondern ihn nonchalant aus dem eigenen Geldbeutel begleichen. Mit einem passenden Versorgerwechsel hole ich ein Vielfaches des genannten Betrags heraus, und möchte eigentlich meinem Vermieter auch nicht brühwarm auf die Nase binden, wie viel Gas ich im Zeitverlauf verbrauche und von welchem Anbieter ich es beziehe.


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich irgendein Vermieter angesichts der Höhe der Beteiligung bemüßigt fühlt, mindestens das Tausendfache des genannten Betrags in eine energetische Sanierung des Mietobjekts zu stecken. Romantische Vorstellung der Grünen, die schon öfter bewiesen haben, daß sie nicht rechnen können.