Beihilfeantrag und Zahnzusatzversicherung

  • Hallo,

    ich bin Angestellter mit gesetzlicher Krankenversicherung sowie beihilfeberechtigt und habe eine Zahnzusatzversicherung. Muss man diese in einem Antrag auf Beihilfe mit angeben? Wenn ja, wird der von dort erstattete Betrag angerechnet?

    Danke im Voraus.

  • Habe ich das richtig verstanden, Beispielrechung alles aufgerundet (kommt dem Original ziemlich nahe):

    Insgesamt Rechnung: 10.000 €

    Krankenkasse zahlte: 5.200 €

    Zahnzusatzversicherung zahlte: 4.100 €

    Bleibt Rest 700 € und höchstens das zahlt die Beihilfe?


    Man muss doch die Zahnzusatzversicherung selbst zahlen. Dann würde man ja dafür bestraft werden im Gegensatz zu anderen, die keine haben.

  • Stimmt auch wieder.

    Erwartung ist, dass die Zusatzversicherung nicht angerechnet wird. Also ein Anteil von 4.800 von der Beihilfe getragen wird. Dass die höchstwahrscheinlich nicht alles bezahlen ist ja klar.

  • Stimmt auch wieder.

    Erwartung ist, dass die Zusatzversicherung nicht angerechnet wird. Also ein Anteil von 4.800 von der Beihilfe getragen wird. Dass die höchstwahrscheinlich nicht alles bezahlen ist ja klar.

    Sie wird ja wohl erst in dem Fall angerechnet, in dem du "drohst", auf über 100 % zu kommen.

    Und wenn es ohne die ZV schon 100 oder nahe 100% wären, warum dann noch eine ZV?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Die wird bald gekündigt. Ich sehe darin keinen Sinn mehr. Hätte ich vor Jahren überlegen sollen.

    Ich wollte ja nur wissen, wie der Ablauf ist bzw. ob ich die überhaupt angeben muss. Dem ist wohl so und wird auch gemacht.