Erwerbsminderungsrente / Einkommensteuererklärung

  • Hallo und guten Abend allerseits,

    ich bin Single und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von Brutto 1219 €.

    Muss ich dafür eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Wäre sehr toll, wenn mir einer von Euch eine korrekte Antwort darauf geben könnte. Besten Dank im voraus ☺️

  • Darauf ein klares "Kommt darauf an!"


    Steuerberatung können wir hier nicht leisten, erst recht nicht mit unvollständigen Angaben.


    Selbst wenn die Community die Abgabepflicht verneinen würde, welche Rechtskraft hätte diese Aussage dann?

  • Vielleicht. :*

    Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Auch EM-Rentner.


    Hängt alles vom Jahr deiner Verrentung, weiteren Einkünften und potentiellen Freibeträgen ab.


    Wichtig ist erst einmal ab welchem Jahr du Rente bekommst, um zu sehen wie viel Prozent du versteuern musst, wie viel steuerfrei bleibt. (Alle folgenden Rentenerhöhungen sind zu 100% zu versteuern, keine Anteile die steuerfrei bleiben)

    Da geht dann der Jahresfreibetrag runter den jeder hat.

    Eventuelle Freibeträge der Schwerbehindertenpauschale gehen auch runter. Wenn du noch keinen grünen Ausweis hast mach einen.

    Werbungskosten können auch abgezogen werden.


    Wenn du noch eine private BU-Rente oder ähnliches beziehst muss da der Ertragsanteil berechnet werden, je nachdem wie lange du noch bis zur Altersrente hast werden da unterschiedliche Anteile besteuert, beziehungsweise sind steuerfrei für dich.

    Ertragsanteil als Stichwort hilft bei google.


    Gesetzliche Krankenversicherung für Rentner? Dein Anteil an KV und PV wirkt ebenfalls steuermildernd.


    Wie gesagt, alles gaaaaanz einfach. Und bei so viel Information ein ganz klares Vielleicht. :P



    Mein Tipp:

    Frag beim Finanzamt nach, die beißen nicht. Im Zweifel such dir einen Steuerberater der das mal mit dir durchgeht, einer der auf EM-Renten spezialisiert ist.

    Falls du eine größere Nachzahlung bekommen hast, weil z.B rückwirkend bewilligte Rente, solltest du eh auf jeden Fall die ersten Jahre eine Steuererklärung machen. Da steht dann genau drin wie hoch dein steuerfreier Teil der Rente ist, eventuelle Ertragsanteile von weiteren privaten Absicherungen. Dann machst du zwei, drei Jahre die Steuererklärung, dann siehst du ob und wie viel du pro Jahr zahlen musst. Nachzahlungen bei rückwirkend bewilligter Rente werden außerdem steuerlich auf mehrere Jahre aufgeteilt, also noch einmal anders berechnet/behandelt.

    Das ist gut wenn man das direkt erledigt ohne spätere böse Überraschungen.


    Falls du Glück hast und nach allen Abzügen/Freibeträgen bei Null oder negativ raus kommst können die das beim Finanzamt vermerken. Dann brauchst du bis auf weiteres keine Steuererklärung mehr abgeben. Dauer aber zwei, drei Jahre weil Rückzahlungen und anderes mit rein spielt das später so nicht mehr vorkommt

    Da sind so viele Variablen drin, ohne alle relevanten Daten bleibt es beim Vielleicht.

  • Wie sollte sich ein Steuerberater mit Spezialisierung auf EM-Renten denn halten können? :/

  • Na ja, einer der sich nicht mit Renten oder den Feinheiten von EM-Renten auskennt hilft nicht viel weiter. Es nützt nichts wenn man einen Steuerberater hat der sich mit Firmenrecht auskennt, aber nie was mit Renten zu tun hatte. Vielleicht hab ich mich da falsch ausgedrückt, es sollte eben jemand sein der sich damit auskennt.


    Am einfachsten ist eh erst einmal beim Finanzamt ganz unverbindlich nachfragen oder vorsprechen.

  • Die oben gemachten Ausführungen zu den Krankenkassenbeiträgen, die die zu zahlende Steuer senken, sind zwar richtig, führen aber an der Frage vorbei: Die lautet ja nicht, ob Steuern gezahlt werden müssen, sondern ob eine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung besteht, und diese Pflicht richtet sich nach der Höhe der "Einkünfte" (im steuerlichen Sinne), also zu versteuernde Einnahmen minus Werbungskosten. Wenn diese Einkünfte höher als der Grundfreibetrag (ca. 10 000 Euro) sind, dann besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Bei der EM-Rente ist noch zu berücksichtigen, dass nur ein Anteil steuerpflichtig ist, bei Start in 2020 z.B. sind 20% steuerfrei. Ganz grob überschlagen liegt man hier bei 80%*1219 Euro *12 Monate bei ca. 11 700 Euro und damit oberhalb des Grundbetrags und damit in der Erklärungspflicht.

  • Ohaaaa das klingt ja alles sehr kompliziert ? typisch Deutschland ?

    Aber ich gehe mal von der Aussage von Galileo aus, dass ich mit meine kleine Erwerbsminderungsrente (seit 2022, normal gesetzlich Krankenversichert, 30% Schwerbindert) tatsächlich noch versteuern muss, bzw dafür eine Steuererklärung abgeben muss.

    Ich werde nochmal versuchen mich beim Finanzamt telefonisch zuerkundigen. Auf plötzliche Rückforderungen verzichte ich lieber und gebe dann gffs. eine Erklärung ab.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten und wünsche Euch ein schönes Wochenende ?

  • Rente ist nicht die schwierigste Art von Einkommen. ;)

    Punkt für dich.^^



    ei Start in 2020 z.B. sind 20% steuerfrei. Ganz grob überschlagen liegt man hier bei 80%*1219 Euro *12 Monate bei ca. 11 700 Euro und damit oberhalb des Grundbetrags und damit in der Erklärungspflicht.

    Und dann noch eine theoretische Schwerbehinderung von 50%, dann sind es etwas über 1k Euro weniger und man wäre wieder raus aus der Nummer für 2023, weil unterm Grundbetrag.

    Schwerbehinderungspauschbeträge senken das zu versteuernde Einkommen direkt.


    Deswegen, alles nicht so einfach. Auch wenn ich das etwas vereinfacht zusammengefasst habe.

  • Und dann noch eine theoretische Schwerbehinderung von 50%, dann sind es etwas über 1k Euro weniger und man wäre wieder raus aus der Nummer für 2023, weil unterm Grundbetrag.

    Die Steuererklärungspflicht richtet sich meines Wissens nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Daher würde eine Schwerbehinderung nichts an der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung ändern. Die Krankenversicherungsbeiträge werden für die Frage nach der Erklärungspflicht ja auch nicht berücksichtigt.

    Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt, bei der Berechnung des Einkommens, berücksichtigt.


    Eine Steuererklärungspflicht bedeutet nicht, dass man auch Steuern zahlen muss.

  • Die Steuererklärungspflicht richtet sich meines Wissens nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Daher würde eine Schwerbehinderung nichts an der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung ändern.

    Steuerfreibetrag, der Behindertenpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Sonderausgaben sind wieder was anderes.


    Eine Steuererklärungspflicht bedeutet nicht, dass man auch Steuern zahlen muss.

    Stimmt.

    Und wenn man nach allen Abzügen bei 0€ oder weniger rauskommt kann man mit dem Finanzamt reden, das man deswegen ein paar jahre von der pflicht befreit wird. Aber dafür muss man erst einmal eine machen um das nachzuweisen.

  • Für Elster registrieren, die Daten dort grob einklimpern und schauen, ob Steuer anfällt.


    Oder ein paar Euro ausgeben und ein billiges Programm kaufen, was dann etwas komfortabeler ist.

    Auch ein guter Vorschlag, werde das mal ausprobieren und gucken was dabei so raus kommt...

  • Vergiss deine Werbungskosten nicht. 102€ für Rentner. :)


    Und rechne das mit einer kompletten Jahresrente Probe. Das erste Rentenjahr kann verzerrt sein wenn du nur Teile davon Rente bekommen hast, da keine weiteren oder andere Einkommen dazugekommen sind.

    Wenn du direkt mit 12 Monaten Rente rechnest für die Theorie ist das ein Fallstrick weniger. Ab diesem Jahr sind es ja immer 12 Monate, egal wann 2022 das erste mal Rente gezahlt wurde.

  • Okay, mal gucken was dabei rauskommt.

    Ich bin seit 1.2.2022 "Rentner" davor Geld bezogen vom Jobcenter.

    Hmmmm wie läuft das bloß für alle Bundesbürger bzw Rentner usw usw ...? ?

    Wer kann sich schon einen Steuerberater leisten...

    Irgendwie müssten hier viele Dinge viel einfacher gestrickt sein, wer blickt bei so einem Kuddelmuddel schon durch ?

    Ein Anruf beim Sozialverband brachte mich übrigens auch Null weiter, der Typ am Telefon hatte im Prinzip noch weniger Sachkenntnisse als ich ?

  • Gut, H4 gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen.


    Deswegen mach die Proberechnung mit theoretischen 12 Monaten Rente für 2022. Kann sein das du für letztes Jahr vielleicht noch aus der Pflicht rutscht weil du nur 11 Monate Rente hattest. Jetzt in 2023 bekommst du aber 12x Rente, also ist die Gesamtjahresrente höher.

    Einer der Gründe warum das erste Jahr Rentenbezug nicht völlig aussagekräftig ist was Steuererklärung und so was angeht.


    Ich hoffe da drücke ich mich verständlich aus.^^

  • Hmmmm wie läuft das bloß für alle Bundesbürger bzw Rentner usw usw ...? ?

    Wer kann sich schon einen Steuerberater leisten...

    Irgendwie müssten hier viele Dinge viel einfacher gestrickt sein, wer blickt bei so einem Kuddelmuddel schon durch ?

    Das größte Gegner von Einfachheit ist leider Gerechtigkeit.

    Es wird immer wieder versucht tatsächliche oder vermeintliche Gerechtigkeitslücken zu schließen und das führt zwangsläufig zu höherer Komplexität.

  • Noch ein Tipp, der allerdings nichts mit Steuererklärungen zu tun hat:


    Wohngeld.

    Je nachdem wo du wohnst, wie viel Miete du zahlst steht dir Wohngeld zu. Sind weitere Anträge und Papierkram, aber ab 2023 wurden die Wohngeldsätze deutlich erhöht. Vielleicht gibt es da noch etwas extra. Wird üblicherweise für ca ein Jahr bewilligt, Folgeanträge sind weniger aufwändig als der Erstantrag. Alles in allem nicht komplizierter als eine Steuererklärung.

    Vermögensgrenze ist 60k Euro für Singles, wenn du weniger als das hast wäre es eine Überlegung wert.