Hallo zusammen,
mal angenommen man kriegt von seinem Vater, der nicht mehr Daheim wohnt monatlich 100-400€ überwiesen.
Man hat ein Studium aufgenommen und dafür zahlt man 650€ monatlich.
1. Darf man die Studienkosten als Sonderausgaben trotzdem eintragen? Auch wenn ein Teil der Vater mit den Überweisungen gezahlt hat? Die Rechnungen gingen aber auf Studierende.
2. Sind Geldgeschenke wichtig für die Einkommensteuer? Es diente eher wie Taschengeld.
Geldgeschenke = Einfluss auf Sonderausgaben
- Joko77
- Erledigt
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Taschengeld ist doch nur ein anderer Name für Unterhalt. (Spontane Eingebung.)
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Taschengeld ist doch nur ein anderer Name für Unterhalt. (Spontane Eingebung.)
Stimmt, aber hier hab es keine Pflicht für Unterhaltszahlungen
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Hallo,
es besteht m.E. grundsätzlich eine Unterhaltspflicht nach §1601 BGB.