Debeka Erwerbsunfähigkeit-Zusatzversicherung

  • Hallo,

    ich habe im Jahre 2009 eine Private Rentenversicherung mit Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZV) abgeschloßen. Mittlerweile habe ich mich mit meinen Finanzen näher beschäftigt und nun insbesondere die EUZV gecheckt. Ich habe mir da verschiedene Unterlagen zu schicken lassen, die mir beim Abschluß so nicht ausgehändigt wurden. Bzgl. der EUZV gilt folgendes:

    (1) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit (mindestens drei Stunden täglich) nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte (gemäß S 8 Sozialgesetzbuch IV) durch Erwerbstätigkeit erzielen kann.

    (2) Ob die versicherte Person in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, entscheidet sich ausschließlich nach ihren gesundheitlichen Verhältnissen. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die Ausbildung und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, die bisherigen Einkommensverhältnisse sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, bleiben unberücksichtigt.

    (3) Ein Bescheid eines Sozialversicherungsträgers über Emerbsunfähigkeit stellt keinen Nachweis der Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen dar.

    (4) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit (mindestens drei Stunden täglich) auszuüben oder mehr als nur geringfügige Einkünfte (gemäß 5 8 Sozialgesetzbuch IV) durch Erwerbstätigkeit zu n erzielen und besteht dieser Zustand fort, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Erwerbsunfähigkeit.

    Diese Regelungen sehen für mich ziemlich fatal aus. Insbesondere 2). Das bedeutet solange ich einer Arbeit nachgehen kann, und die muß nicht mal vom Arbeitsmarkt nachgefragt sein, greift die Versicherung nicht.
    Die Höhe von 500 Euro ist natürlich ebenfalls nicht hoch genug und für den Preis von 38 Euro doch recht teuer.

    Insbesondere, wenn ich sie mit meiner BU bei der Stuttgarter über 1500 Euro vergleiche, die etwa gleich kostet.

    Dr. Schlemann nannte die Debeka BU mal einen 'Dacia', aber das sieht doch sehr nach 'Trabbi' aus!

    Glücklicherweise bin ich In der Zwischenzeit nur älter (47 Jahre) und nicht kranker geworden. Außer einer Katzenallergie bin ich gesund.
    Schaue ich mir hier (https://www.bu-portal24.de/bu-rechner.php) ein paar Verträge an, so gibt es da mit meinem Alter immer noch bessere BUs als, daß was ich als EUZV habe.

    Ich denke ich sollte mich nach einer neuen BU umsehen und den Altvertrag, nach Neuabschluß, nicht weiter führen.
    Liebe Mitforisten, übersehe ich hier etwas?

    Danke Zusammen

  • Dandelin , auf welcher unserer Seiten haben Sie denn den Vergleich mit einem Dacia gefunden? Haben Sie mal einen Link dazu? ;)


    Mit dem Trabbi haben Sie bei Ihrem älteren Vertrag leider absolut Recht. Sofern Sie gesund genug sind, würde ich mich an Ihrer Stelle auch bei einem Fachmann bezüglich eines Neuabschlusses beraten lassen und den Debeka Vertrag nach Policierung entsorgen.


    Folgendes dabei bitte beachten:

    • Ggf. kommt es aufgrund der Kündigungsfristen zu einer Überlappung, in der sowohl der Beitrag für die alte BU wie auch für eine neue BU bezahlt wird. Das wird denke ich zu verschmerzen sein.
    • Bei einem Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann. Bei der alten BU ist ein Teil dieser Fristen schon abgelaufen. Dieser Umstand könnte relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden.
    • Und ganz wichtig - eine kleine Gemeinheit der Debeka: Nicht erst die BU kündigen, sondern BU und Altersvorsorge zusammen. Sonst werden im Vertrag enthaltene Rückkaufwerte aus der BU nicht ausgezahlt, sondern von der Debeka einfach einkassiert. Ich halte diese Regelung (§ 9 Abs. 2 der Bedingungen zur BUZ) für nicht rechtens, aber man kann das ja trotzdem vermeiden.

    Vielleicht finden Sie in der Finanztip Empfehlungsliste ja jemand, der Sie dabei unterstützen kann? :)


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vielen Dank Dandelin. :)

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  • Dandelin grundsätzlich sind Produkte in denen Risikoabsicherung und Kapitalaufbau kombiniert sind nicht zu empfehlen. Ebenso ist eine BU immer einer EU vorzuziehen. Falls Du verbeamtet bist, bitte hier auf einen guten DU Schutz achten (Auslösender Faktor Versetzung in den einstweiligen Ruhestand).