Photovoltaikanlage -Umsatzsteuer auf geförderten Eigenverbrauch

  • - Meine Photovoltaikanlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen.

    -Nutzung des erzeugten Stroms: Einspeisung und Eigenverbrauch (geförderter

    Eigenverbrauch)

    - Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

    Frage:

    Entfällt die Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten Strom (geförderter Eigenverbrauch ) wenn man jetzt in den Kleinunternehmerstatus wechseln würde oder wäre diese Umsatzsteuer weiterhin auf den geförderten Eigenverbrauch an den Netzbetreiber abzuführen ? In diesem Fall würde sich der Wechsel in den Kleinunternehmersatus ja nicht lohnen, da dann für andere bezogene Leistungen keine Vorsteuer mehr abgezogen werden könnte .

  • Mein Verständnis ist, dass wenn Sie nun in den Kleinunternehmerstatus wechseln (die MwSt aus der Anschaffung haben Sie ja wieder erhalten, darum geht es ja meist), dann müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben, keine Umsatzsteuer mehr abführen und Ihr Netzbetreiber wird Ihnen keine Umsatzsteuer mehr überweisen. Also schon eine ziemliche Vereinfachung. Das gilt auch für selbst verbauchten Strom.


    Die Aussage oben mit dem Wegfall der Anlage Gewerbe (sowie auch der Einnahmenüberschussrechnung und der Abschreibung) in der Einkommensteuererklärung ist korrekt.

  • Für eine Photovoltaikanlage gibt es verschiedene Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer auf den geförderten Eigenverbrauch. Im Allgemeinen muss man darauf achten, ob man als Unternehmer gilt oder nicht. Wenn man als Unternehmer gilt, dann muss man in der Regel Umsatzsteuer auf den geförderten Eigenverbrauch zahlen. Wenn man hingegen als Privatperson handelt, entfällt die Umsatzsteuerpflicht in den meisten Fällen. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, um die spezifischen Regelungen und Vorschriften zu verstehen und zu befolgen.

  • Für eine Photovoltaikanlage gibt es verschiedene Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer auf den geförderten Eigenverbrauch. Im Allgemeinen muss man darauf achten, ob man als Unternehmer gilt oder nicht. Wenn man als Unternehmer gilt, dann muss man in der Regel Umsatzsteuer auf den geförderten Eigenverbrauch zahlen. Wenn man hingegen als Privatperson handelt, entfällt die Umsatzsteuerpflicht in den meisten Fällen. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, um die spezifischen Regelungen und Vorschriften zu verstehen und zu befolgen.

    Hand aufs Herz (oder den Prozessor): Ist das natürliche oder künstliche Intelligenz?