- Meine Photovoltaikanlage wurde im November 2011 in Betrieb genommen.
-Nutzung des erzeugten Stroms: Einspeisung und Eigenverbrauch (geförderter
Eigenverbrauch)
- Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Frage:
Entfällt die Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten Strom (geförderter Eigenverbrauch ) wenn man jetzt in den Kleinunternehmerstatus wechseln würde oder wäre diese Umsatzsteuer weiterhin auf den geförderten Eigenverbrauch an den Netzbetreiber abzuführen ? In diesem Fall würde sich der Wechsel in den Kleinunternehmersatus ja nicht lohnen, da dann für andere bezogene Leistungen keine Vorsteuer mehr abgezogen werden könnte .