Fondsverkauf - was bedeuten die Angaben?

  • Hallo

    Ich habe kürzlich Fondsanteile verkauft und in der Wertpapierabrechnung auch Angaben erhalten, die ich nicht einordnen kann.

    Da stehen Beträge unter der Überschrift "Hinweise zur steuerlichen Verrechnung":

    1.) "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ"

    und darunter:

    2.) "Veräußerungsgewinn Fonds" ein weiterer etwas kleinerer Betrag.

    Frage: was bedeuten diese Werte für mich? Sind das die Gesamtgewinne, die ich mit dem Verkauf der Fonds erzielt habe? Was ist unter dem jeweiligen Wert unter 1.) und 2.) zu verstehen?

    Ich habe da hier mal einen Screenshot davon angefügt.

    Danke für eure Antwort - ulfied

  • Gewinne aus Investmentfonds sind seit 2018 nicht mehr voll steuerpflichtig, sondern unterliegen einer Teilfreistellung.


    Bei Aktienfonds sind 30% steuerfrei, bei Immobilienfonds 60 bis 80%, bei Rentenfonds gibt es keine Teilfreistellung. Bei Mischfonds kommt es auf die Aktienquote an.


    Dein privater Gewinn ist der vor TFQ, versteuern musst du den nach Teilfreistellung.


    Bei Altfonds von vor 2009 kann ein persönlicher Gewinn trotzdem zu einem steuerlichen Verlust führen (und umgekehrt), weil Verkaufserträge vor 2018 steuerfrei waren und am 1.1.2018 ein Schnitt gemacht wurde.

  • Ich habe kürzlich Fondsanteile verkauft.

    [in der Wertpapierabrechnung steht ...] unter der Überschrift "Hinweise zur steuerlichen Verrechnung":

    1.) "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ"

    Das ist Dein Gewinn vor Anwendung einer Teilfreistellungsquote.

    Ist ja immer ein Kreuz mit diesen Abk.!

    2.) "Veräußerungsgewinn Fonds" ein weiterer, etwas kleinerer Betrag.

    Dies ist die steuerlich relevante Größe. Diesen Teilbetrag Deines Gewinns mußt Du z.B. der Abgeltungssteuer unterwerfen.


    Dividiere die beiden Zahlen mal durcheinander!


    Bei Aktienfonds beträgt die Teilfreistellungsquote 30%, das heißt: Du mußt nur 70% Deines Gewinnes versteuern.

  • Hallo Andrej, danke für die Antwort. Ich glaube, jetzt habe ich verstanden:

    Der "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ" ist also mein Gesamtgewinn, den ich mit dem Verkauf erzielt habe. Der "Veräußerungsgewinn Fonds" ist der um 30% geminderte Betrag vom Gesamtveräußerungsergebnis,der versteuert werden muss und dem FinAmt in dr Steuererklärung gemeldet werden muss? Ist das so richtig?

  • Danke auch an Achim Weiss, jetzt habe ich wohl verstanden, danke nochmals an alle, die mir bei der Aufklärung gehalfen haben. Euch ein schönes Wochenende - ulfied

  • Der "Veräußerungsgewinn Fonds" ist der um 30% geminderte Betrag vom Gesamtveräußerungsergebnis,der versteuert werden muss und dem FinAmt in dr Steuererklärung gemeldet werden muss? Ist das so richtig?

    Du musst dem Finanzamt den Betrag melden, der in der Jahressteuerbescheinigung der Bank im nächsten Frühjahr steht. Denn bis dahin kann sich der Gewinn durch weitere Käufe, Verkäufe, Ausschüttungen oder Vorabpauschalen noch ändern. Einzelne Beträge interessieren das Finanzamt nicht.

  • Der "Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ" ist also mein Gesamtgewinn, den ich mit dem Verkauf erzielt habe. Der "Veräußerungsgewinn Fonds" ist der um 30% geminderte Betrag vom Gesamtveräußerungsergebnis, der versteuert werden muss

    Soweit richtig.

    und dem [Finanzamt] in der Steuererklärung gemeldet werden muss? Ist das so richtig?

    "Im Prinzip ja", sagt Radio Eriwan. :)


    Im Idealfall mußt Du überhaupt nichts machen. Die zweite Zahl mußt Du zwar prinzipiell versteuern, da gibt es aber den Steuerfreibetrag von (ab 2023) 1000 €. Wenn Du Deiner Bank einen Freistellungsauftrag passender Höhe gegeben hast, berücksichtigt die den bei der Steuerzahlung (sprich: stellt die ersten 1000 € von der Steuerzahlung frei). Ist das nicht der Fall, hat die Bank die passende Steuer schon gleich abgeführt. Das müßte auf der Abrechnung dann aber auch so stehen. Schau nochmal nach! In Deutschland gilt in der Regel bei Kapitaleinkünften das Prinzip "Abgeltungssteuer", das heißt: Mit der von der Bank abgeführten Steuer ist die Versteuerung erledigt.


    Nur unter bestimmten Voraussetzungen mußt Du die Kapitaleinkünfte überhaupt noch in der Steuererklärung angeben. Ich mache das (legal!) schon viele Jahre nicht mehr.

  • Ergänzung: Wenn Du da jetzt z.B. 500 Eur (zu versteuernden) Gewinn gemacht, deinen kompletten Freistellungsauftrag aber bei einer anderen bank hast, wurde für die 500 Eur Steuern abgeführt.

    Wenn Du die 1000 Eur Freibetrag aber nicht aufgebraucht hast, kannst Du im nächsten Jahr alle Werte beid er Steuererklärung angeben und bekommst dann die zuviel gezahlten Steuern zurück.

  • Ergänzung: Wenn Du da jetzt z.B. 500 Eur (zu versteuernden) Gewinn gemacht, deinen kompletten Freistellungsauftrag aber bei einer anderen Bank hast, wurde für die 500 Eur Steuern abgeführt.

    Wenn Du die 1000 Eur Freibetrag aber nicht aufgebraucht hast, kannst Du im nächsten Jahr alle Werte bei der Steuererklärung angeben und bekommst dann die zuviel gezahlten Steuern zurück.

    Richtig.


    Von abgeführten Steuern hat der Threadstarter aber nichts berichtet. Ich wollte es nicht noch komplizierter machen.