Messstellenbetrieb

  • Hallo liebes Finanztipp-Team,

    ich habe kürzlich meinen Strom-Lieferanten gewechselt!(immergrün) Nun bekam ich vom "Netzbetreiber“ (Westnetz) eine Aufforderung für ein Lastschriften-Mandat, für den Messstellenbetrieb! In den AGBs des neuen Lieferanten, steht aber, dass diese Endgelte in dem Strompreis einkalkuliert sind!

    Auf Anfrage, an “immergrün“, gab‘s die Antwort, dass die Kosten der Messstelle, (bestimmt vom Gesetzgeber),ab 01.10. 2017, nicht mehr abgerechnet werden dürfen. !?

    In dem Messstellen Betreiber-Gesetz, konnte ich jedoch keinen Hinweis darauf finden!

    Meine Frage wäre jetzt, muss ich das jetzt so hinnehmen, oder ist der Strom-Versorger verpflichtet, das zu übernehmen, oder müsste er nun den Stromreis entsprechend senken? Oder wie verhalte ich mich nun?

    Über eine Antwort, würde ich mich sehr freuen!

    Gruß

    Harryken

  • Hallo liebes Finanztipp-Team,

    Das liest hier im Forum schon lange nicht mehr mit.

    Ich habe kürzlich meinen Strom-Lieferanten gewechselt! (immergrün)

    Dieser Anbieter hat keinen besonders guten Ruf. Nach einer recht unerfreulichen Geschichte würde ich persönlich diesen Anbieter nicht mehr wählen, auch wenn er öfter mal den Namen wechselt.

    Nun bekam ich vom Netzbetreiber (Westnetz) eine Aufforderung für ein Lastschrift-Mandat für den Messstellenbetrieb. In den AGB des neuen Lieferanten steht aber, dass diese Entgelte in dem Strompreis einkalkuliert sind.

    Ich würde mich auf die AGB des Lieferanten zurückziehen und mit dem Meßstellenbetreiber keinen Vertrag abschließen.

    Auf Anfrage an “immergrün“ gab‘s die Antwort, dass die Kosten der Messstelle, (bestimmt vom Gesetzgeber),ab 01.10.2017, nicht mehr abgerechnet werden dürfen.

    Harryken

    Mir zumindest hat "immergrün" viel erzählt, wenn der Tag lang war.

    Du könntest erwägen naiv zurückzufragen, warum in den AGB das Gegenteil steht. Die AGB sind sicherlich neuer als vom 01.10.2017.

    Meine Frage wäre jetzt, muss ich das jetzt so hinnehmen, oder ist der Strom-Versorger verpflichtet, das zu übernehmen, oder müsste er nun den Stromreis entsprechend senken? Oder wie verhalte ich mich nun?

    Ich berichte im folgenden, wie ich mich verhalten habe, ohne damit zu suggerieren, daß Du das genauso machen sollst. Wie Du Dich verhältst, ist Deine Sache.

    Mir gegenüber ist immergrün maximal unseriös aufgetreten. Sie haben mir im Nachhinein ein nicht vereinbartes Sonderentgelt beträchtlicher Höhe in Rechnung gestellt, das ich dann nicht bezahlt habe. Daraufhin das übliche Verfahren: Mahnung, Inkasso mit ständig wachsenden Entgelten. Dieses Verfahren soll den Kunden in Panik versetzen. Das funktioniert auch beim Großteil der Kunden, somit lohnt sich dieses - unrechtmäßige! - Verfahren für den Anbieter.

    An dieser Stelle schicke ich regelmäßig einen freundlichen Gruß an den Forumsfreund Wanderslust, der mir treuherzig erklärt hat, daß man Verträge halten müsse. Ich höre gerade in dieser Branche immer wieder von kalkuliertem Rechtsbruch, der - da Zivilrecht - in den meisten Fällen ungestraft durchgeht.

    Ich dachte damals, es sei immergrün mittlerweile klargeworden, daß ich diesbezüglich eine harte Nuß bin, das habe ich aber falsch eingeschätzt. Nach längerern Zeit hat immergrün einen Mahnbescheid erwirkt. Der kostet echtes Geld, so um die 36 €, Personalkosten nicht berücksichtigt. Das Inkasso kostet den Inkasseur nur das Porto. Auch das folgt dem obigen Kalkül: Ein hinreichend großer Prozentsatz der Mahnbeschiedenen läßt sich ins Bockshorn jagen und zahlt dann, was aus Sicht der Firma die Spesen für die harten Nüsse mitbezahlt. Immer wieder hat man mir "Vergleichsangebote" zugeschickt: Wenn ich die Hälfte bis zwei Drittel des unberechtigt verlangten Entgelts plus Spesen bezahlte, wollten sie "weitere rechtliche Schritte" unterlassen. Nice try.

    Ich habe dem Mahnbescheid fristgerecht widersprochen und rechnete damit, daß damit die Chose erledigt sei.

    Aber nein! Etwa ein Jahr nach dem Verstreichen der Verjährungsfrist (drei Jahre plus dem Rest von diesem plus einer variablen Zeit infolge des Mahnbescheids) flatterte mir eine Klage ins Haus, wiederum verbunden mit einem "Vergleichsangebot". Letzte Eskalationsstufe.

    Ich habe den Fehdehandschuh aber aufgenommen und die Klage erwidern lassen, da haben sie es dann eingesehen, daß sie wohl nicht durchkommen und haben die Klage zurückgenommen. Das kommt einer gerichtlichen Niederlage gleich, ohne Urteil wird diese minimal billiger.

    Zwei entscheidende Fragen immer vorweg:

    - Um wie viel Geld geht es?

    - Bist Du bereit zu streiten?

    Wenn ja, würde ich dem Meßstellenbetreiber treudoof schreiben (bzw. faxen, ich finde dieses völlig veraltete Kommunikationsmittel immer noch praktisch), daß der Meßstellenbetrieb in meinem Stromvertrag mit einbegriffen sei (Stromvertrag und AGB-Ausschnitt beilegen).

    Sinngemäß das gleiche würde ich immergrün schreiben und sie dazu fragen, ob Sie weiterhin bereit sind, ihren Teil des abgeschlossenen Vertrags einzuhalten. Dann erstmal warten.

    Wenn die wieder abschlägig antworten, würde ich eine außerordentliche Kündigung anregen. Wenn sie Dich aus dem Vertrag lassen, kannst Du einen vermutlich billigeren Folgevertrag mit einem seriösen Anbieter schließen. Die Strompreise sinken gerade.

    Es kann nicht verkehrt sein zu peilen, wie es mit der Zahlung ist. Es erscheint unpraktisch, wenn Du den bisherigen Verbrauch überzahlt hast. Das Geld wirst Du dann nämlich nicht zurückbekommen. Ich würde schon im Vorfeld peilen, ob ich die letzte, vielleicht dazu sogar die vorletzte Lastschrift zurückholen könnte und wie ich dann kalkulatorisch stünde.

    Man kann in Netzkommentaren lesen, daß die Firma mit einer agilen Inkassofirma liiert ist. Rechne also mit bösen Briefen, wenn Du Dich auf die Hinterfüße stellen solltest.

    Wenn Du diesen Weg gehen solltest: Agiere rechtssicher! Fax ist besser als E-Mail. Ein Ausdruck ist total altmodisch, aber er übersteht einen Festplattencrash. Das hochbeliebte "Einschreiben mir Rückschein" kannst Du Dir vermutlich sparen, das ist teuer und bringt Dir keine Sicherheit. Vertrag ausdrucken und abspeichern, AGB ausdrucken und abspeichern, E-Mails ausdrucken und abspeichern. Keinesfalls mit der Hotline telefonieren. Die speichern im Zweifelsfall alle Gespräche ab, Du aber hast rechtlich nichts in der Hand. Protokoll führen, wann Du was genau gemacht hast.

    Wenn Du keinen Ärger haben willst, zahl einfach und laß Dich überraschen, welche Tricks die Firma sonst noch auf Lager hat.

    Viel Erfolg :)

  • Wenn ich nun bei den Vergleichsportalen schaue, wird immer öfter der Zusatz "Kosten für moderne Messeinrichtung" mit angezeigt.

    Mir ist das noch nie aufgefallen, obwohl ich "die Vergleichsportale" regelmäßig checke.

    <Nachguck>

    Da steht in der Tat bei diversen Anbietern: "Zusatzkosten bei Nutzung eines mME oder iMS"

    Wieder was gelernt. Ich werde in Zukunft darauf achten.

    Hieß es nicht immer, man spare mit so einem modernen Dingsbums Stromkosten ohne Ende?

    <Nochmal nachguck>

    In den üblichen Vergleichsportalen stehen die Angebote der "Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgung" für meine Postleitzahl gaaaanz unten in der Liste, obwohl der Preis auf deren Webseite deutlich günstiger ist. Aber auch hier steht dabei "Zusatzkosten bei Nutzung eines mME oder IMS". Hm. Da muß unserer Threadstarter wohl nochmal genau in seinen AGB nachschauen, ob immergrün ihm dort nicht eine passende Klausel untergeschoben hat.

  • Mir ist das noch nie aufgefallen, obwohl ich "die Vergleichsportale" regelmäßig checke.

    <Nachguck>

    Da steht in der Tat bei diversen Anbietern: "Zusatzkosten bei Nutzung eines mME oder iMS"

    Wieder was gelernt. Ich werde in Zukunft darauf achten.

    Hieß es nicht immer, man spare mit so einem modernen Dingsbums Stromkosten ohne Ende?

    Deshalb muß man den Grundpreis ja erhöhen, damit der Gewinn gleich bleibt.

    Das war einfach.

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    Vielen Dank erstmal, für die schnellen Antworten!

    Das hilft mur nun, die richtige Entscheidung zu treffen. Habe jetzt mal im "Messstellen-Gesetz", nachgeschaut, und da ist kein Hinweis zu finden, das die das nicht mehr abrechnen dürfen! Also ist diese Aussage schon mal falsch! Wege , wie Achim Weiss, schon sagte, werde ich in einer email-Antwort darauf "naiv" hinweisen. Auch werde ich mal einen AGB-Auszug dabei legen.

    Geht hier zwar nur um 20,- €, aber mir geht es einfach ums Prinzip, ob das so rechtens ist!

    Hallte euch mal auf dem Laufenden, wie das weitergeht!

    Zur Not kann man ja heutzutage leicht wieder wechseln.

    Gruß und schönen Tag noch an alle. :)

  • Dann schau doch in die Vertragsbedingungen. Dort müsste aufgeführt sein, was in dem mit dir vereinbarten Preis alles enthalten bzw. nicht enthalten ist. Und welche Art von Messstelle ist das denn überhaupt? In der Regel sind Ferraris-Zähler und moderne Messeinrichtungen in den Tarifen enthalten, Smart-Meter ("intelligente Messeinrichtungen") dagegen nicht. Aber auch das sind nur Erfahrungswerte, im Einzelfall kann das anders geregelt sein.

    P.S.: Ich habe mal in die immergrün!-AGB geschaut. Die Kosten des Messstellenbetriebs sind bei denen tatsächlich nicht im Strompreis enthalten. Das ist zwar keineswegs so gesetzlich vorgeschrieben, auch nicht üblich, aber zulässig ist es. Da gilt wie immer, wer vorher schaut, was er bestellt, erlebt auch keine Überraschungen. Vielleicht besteht ja noch ein Widerrufsrecht.

  • Also ich habe [eine "moderne Meßeinrichtung"]. Aber ich verstehe das so, Entgelt für den Messstellenberieb beinhaltet alles.

    Die Immergrünen sind - wie ich schon geschrieben habe - hinterlistig und pfiffig. Du mußt schon die ganze Passage zitieren, mit allen Haken und Ösen. Das hast Du leider nicht getan. Zitiere die Passage doch nochmal komplett, damit man beurteilen kann, ob man sie als unerwartet einstufen kann.

  • Na ja, dann muss ich das wohl so akzeptieren. (Verbraucherzentrale meldet sich auch nicht!)

    Wenn man bedenkt, das mein alter Anbieter, 0,43 ct. haben wollte, und jetzt 0,30,45 ct, dann ist das schon ein Unterschied! Da gute ist ja, man kann monatlich kündigen! Die 20,- € werde ich dann mit dem "Neukundenbonus", von 50,- € verechnen! Mal sehen wies dan weitergeht.

    Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Tolle Truppe hier!

    Gruß

    Harryken