Hallo,
ich war 16 Jahre bei einem Gasversorger Kunde. Aus Altersgründen habe ich mein bewohntes Haus zum 28.2.2023 aufgegeben und daher meinen Gasvertrag zum 28.2.2023 gekündigt. In meiner Neuen Wohnung (Mehrfamilienhaus) brauche ich nun keinen eigenen Gasversorger.
Ich bekam am 23.3.2023 von meinem Gasversorger die Schlussabrechnung zum 28.2.2023 mit einem Gasgrundpreis von 20,74 ct.
Dagegen habe ich Einspruch erhoben und gebeten entweder eine Gutschrift, oder berichtigte Rechnung mit 12 ct pro kw Stunde.
Ich bekam keinerlei Antwort auf meinen Einspruch. Darauf hin habe ich vorsorglich den Abbuchungsbetrag zurückgeholt ud den Gasversorger darüber auch informiert. Keinerlei Reaktion. Am 24.4.2023 bekam ich eine Mahnung, die ich auch sofort mit Widerspruch zurückwies.
Letztendlich bekam ich nun am 30.5.2023 von meinem Gasversorger die Information, dass ab 1.3.2023 der neue Gasversorger die Gaspreisbremse abrechnen muss. Ich habe aber keinen Neuen.
Jetzt bekam ich von Creditreform eine Nachricht, sofort zu bezahlen, dazu noch ca. 160,--€ Gebühren.
Ich habe der Creditreform meinen gesamten Mailverkehr zukommen lassen und Einspruch eingelegt.
Für mich heißt das; Der bezahlte Abschlag an meinen Gasversorger für die Monate Januar und Februar
( Gesamtbetrag = 1.980,--€9) bei einem Gaspreis von 20,70 ct. wird nicht mit 12 ct berechnet.
Das heißt: ich bleibe auf dem hohen Betrag sitzen, weil mir von meinem bisherigen Gasversorger die beiden Monate nicht mit 12 ct berechnet werden.
Was kann ich tun?
Danke für s Lesen und Vorschlägen
Enzp