Erstattungsmöglichkeiten nach Eigenbedarfskündigung

  • Hallo,


    mir hat mein Vermieter kürzlich mitgeteilt, dass er meine Mietwohnung künftig für den Eigenbedarf nutzen möchte und ich deswegen ausziehen muss. Für dieses Thema nehmen wir einmal an, dass dem Vermieter tatsächlich ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist ausdrücklich keine Frage danach, wie ich mit ihm in einen Rechtsstreit treten kann.

    Stattdessen interessiert mich, ob es Unterstützungsangebote bzw. Erstattungsmöglichkeiten gibt und wenn ja, welche.


    Die aktuelle Situation stellt mich vor eine große finanzielle und zeitliche (und nicht zuletzt auch seelische) Belastung. Ich muss mir nicht nur ungeplant eine neue Wohnung suchen, sondern auch einen Umzug finanzieren, mich bei Ämtern (und vielen weiteren Anbietern) ummelden und selbst meine Versicherungen ändern (beispielsweise, wenn mein Auto nicht mehr wie bisher auf dem Hof stehen kann). Diese Belastung entsteht für mich im Wesentlichen unverschuldet; ich habe mir nur „zu Schulden kommen lassen“, dass ich zur Miete wohne.


    Als ich von der Nachricht erfuhr, habe ich natürlich im Internet recherchiert, welche Möglichkeiten ich habe, um die entstehenden Kosten abzufedern, bin jedoch zu meiner Überraschung auf keine nennenswerten gestoßen. Mir ist zwar bekannt, dass ich private Umzüge in meine Steuererklärung einbringen kann, aber das war es dann auch schon.


    Welche weiteren Möglichkeiten kann und sollte ich in meiner Situation ausschöpfen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo.


    Nicht jede Widrigkeit oder Ungemach müssen ausgeglichen werden.


    Wenn der Mietvertrag legal beendet wird, wegen anerkanntem Eigenbedarf, dann ist das allgemeines Lebensrisiko und führt zu keinen Ansprüchen gegen den künftigen Ex-Vermieter.


    Das ist mein Verständnis der ganzen Sache.


    Vielleicht hat die Community ja noch Tipps für Dich.

  • Hallo SchwarzeRose,

    Vielleicht hat die Community ja noch Tipps für Dich.

    Ich werde es einmal probieren. Richtig ist, wie Referat Janders schreibt, wenn die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist, haben Sie außer einigen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten keine Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich.


    Aber:


    Zum einen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die kann bei bereits länger laufendem Mietvertrag bis zu 9 Monate betragen. Dann kann der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung formale Fehler machen. Damit wäre sie ungültig. Außerdem kann man trotz überwiegender Erwartung, dass der Vermieter siegen wird, den Vermieter klagen lassen und den Prozess lange hinziehen. Die Mietervereine beraten dazu.


    Um diesen Unwägbarkeiten zu entgehen und schnell über die Wohnungen verfügen zu können, sind viele Vermieter geneigt, eine Auszugsvereinbarung abzuschließen. Da steht dann auch eine Entschädigungssumme drin. So etwas sollten Sie aber nur mit juristischer Begleitung angehen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurück gegeben wird und auch sonst nichts mehr offen ist, gibt es die Kaution zurück. Aber sonst natürlich nichts.

  • ... Außerdem kann man trotz überwiegender Erwartung, dass der Vermieter siegen wird, den Vermieter klagen lassen und den Prozess lange hinziehen. ...

    Kostet dann aber für zwei Instanzen und den Gerichtsvollzieher 4.000 - 5.000 € alleine an Prozesskosten, dazu dann noch Schadensersatz. Und wenn der Vermieter zielstrebig und konsequent vorgeht, gibt es dafür nicht einmal ein Jahr Zeitgewinn.

  • Mir ist zwar bekannt, dass ich private Umzüge in meine Steuererklärung einbringen kann, aber das war es dann auch schon.

    In dem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass dieser Umzug dann aus privaten Gründen erfolgt und damit ausschließlich Kosten für damit verbundene haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können. Nicht in Frage kommen die Umzugspauschale und weitere Regelungen, die nur für beruflich bedingte Umzüge gelten (siehe https://www.finanztip.de/umzugskosten/).


    Ansonsten gilt was alle anderen auch schon geschrieben haben. Das ist das allgemeine Lebensrisiko. Und weil Du nach Möglichkeiten fragst, das abzufedern: Arbeiten und Geld verdienen sind die mit Abstand besten Möglichkeiten. Wir haben in Deutschland schon einen sehr hohen Mieterschutz. Sollte die Kündigung Dir nicht zumutbar sein (also z.B. wegen hohem Alter, psychische schwerer Erkrankung, ...), gibt es die Härtefallklausel bei Eigenbedarfskündigungen. Und für Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Sozialleistungen bestreiten, gibt es vom Staat Zuschüsse. Insofern sind Härtefälle aus meiner Sicht abgedeckt, und für alle anderen gilt die Eigenverantwortung.