KAP bei Kreditweitergabe unter der Familie?

  • Moin aus Hamburg,


    ich bin selbstständig und benötige einen Gewerbekredit über 50.000€. Es ist nicht ganz so einfach und langwierig wg der Dauer der Selbstständigkeit, Steuererklärung 22 nicht fertig usw.

    Für mich gibt es aber eine Alternative: Mein Vater ist im ÖD und bekommt einen "guten" Zinssatz einfach und easy. Er würde den Kredit (für freie Verwendung) aufnehmen und gesondert mit mir einen Darlehensvertrag abschließen.

    Hier stellen sich für meinen Vater 2 Fragen:


    a) Die Zinserträge durch mich müsste er normalerweise in der KAP angeben. Klassisch Familiendarlehen
    Könnte er aber nun die gezahlten Zinsen gegenrechnen. Da er keine Gewinnabsicht hat und der Zinssatz durchgereicht wird, ist es ein 0 Summenspiel. Funktioniert das so?


    b) Der Kredit ist zwar für freie Verwendung, aber ich könnte mir vorstellen, dass Kreditweitergaben nochmal etwas spezielles sind. Gibt es da ein Stolperstein? Nicht dass der Fiskus ihn von nun an als Kredithändler sieht ^^

    Danke vorab!

  • Ich habe zu den konkreten Fragen leider keine hilfreichen Erfahrungen. Ich frage mich aber warum ihr das so kompliziert machen wollt. Wäre es nicht einfacher wenn dein Vater für dich bürgen würde?

  • Ich müsste es einmal abklären, ob es funktioniert und/oder der Kreditantrag mit der Liste an geforderten Unterlagen immer noch so kompliziert ist. Zudem wohnt er in München, leider sind die Hausbanken da nicht so flexibel.


    Er ist bei der ING, in 10min online Antrag ausgefüllt und den Kredit innerhalb 24h ausgezahlt. Das ist schon richtig smart.


    Im Grund ist die Konstellation recht einfach. Es ein Familiendarlehen, wo der Familienmitglied dafür selber ein Kredit aufnimmt.

  • a) Die Zinserträge durch mich müsste er normalerweise in der KAP angeben. Klassisch Familiendarlehen

    Könnte er aber nun die gezahlten Zinsen gegenrechnen. Da er keine Gewinnabsicht hat und der Zinssatz durchgereicht wird, ist es ein 0 Summenspiel. Funktioniert das so?


    Sollte gehen.


    b) Der Kredit ist zwar für freie Verwendung, aber ich könnte mir vorstellen, dass Kreditweitergaben nochmal etwas spezielles sind. Gibt es da ein Stolperstein? Nicht dass der Fiskus ihn von nun an als Kredithändler sieht ^^


    Stolpersteine gibt es immer, allerdings müsste man dafür den Fall umfangreich prüfen. Grundsätzlich sehe ich hier aber zunächst mal keinen.

  • Hinter die vorherige Antwort möchte ich ein großes Fragezeichen setzen. Bin aber kein Steuerfachmann!!

    a) Die Zinserträge durch mich müsste er normalerweise in der KAP angeben. Klassisch Familiendarlehen
    Könnte er aber nun die gezahlten Zinsen gegenrechnen. Da er keine Gewinnabsicht hat und der Zinssatz durchgereicht wird, ist es ein 0 Summenspiel. Funktioniert das so?

    Vermutlich nicht. Bei Kapitalerträgen können Aufwendungen normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das sollte nur innerhalb eines Gewerbes möglich sein.

  • Hinter die vorherige Antwort möchte ich ein großes Fragezeichen setzen. Bin aber kein Steuerfachmann!!

    Vermutlich nicht. Bei Kapitalerträgen können Aufwendungen normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das sollte nur innerhalb eines Gewerbes möglich sein.

    Sehe ich auch so. Bei (privaten) Kapitalerträgen ist ein Werbungskostenabzug grundsätzlich nicht möglich. Aufwendungen zur Erzielung der Kapitalerträge sind mit dem Freibetrag und dem ermäßigten Steuersatz abgegolten.


    Schuldzinsenabzug ist außer bei Gewerbeeinkünften auch z. B. bei Vermietung und Verpachtung oder bei anderen Einkünften (außer Kapitalerträgen) möglich, das müssen dann aber Schulden sein, die der Erzielung gerade dieser Einnahmen dienen. Privat veranlasste Schuldzinsen können jedoch nicht mit irgendwelchen anderen Einkünften verrechnet werden, mit denen die Schuldenaufnahme nichts zu tun hat.


    Insofern sehe ich hier auch keine Möglichkeit. Die Zinseinnahmen müssen versteuert werden, die Zinsausgaben können nicht geltend gemacht werden.