Bereitstellungszins (Kredit, Hauskauf)

  • Hallo liebe Leute,


    wir sind seit Februar/März 2023 dabei unsere erste Immobilie zu kaufen. Unseren Antrag an die Bank haben wir am 28.02.2023 eingereicht. Der Notartermin war am 20.03.2023.


    Seit März ist von unserer Seite aus alles clean. Es hieß nur noch abwarten. Jetzt haben wir Mitte Juni und diese Woche wurde der Kaufpreis überwiesen. Jetzt teilt unsere Bank uns mit, dass es evtl. zu einem Bereitstellungszins kommt (was in Ordnung wäre, wenn die Dauer unser verschulden wäre). Jedoch warten wir seit Wochen auf unseren Notar, die es nicht hinbekommen haben ein einzigen Bescheid seit März zu finden. Jetzt sollen wir einen Betrag von über 1000 Euro Bereitstellungszins zahlen. Das sehe ich einfach nicht ein, da wir seit Wochen unserem Notar hinterherrennen und die leider nicht in der Lage waren diesen Bescheid aufzufinden (nachweisbar nicht unser Verschulden).


    Hat hier jemand Erfahrung? Können wir dies umgehen da es nicht unser verschulden war?


    Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße

    Helen

  • Kannst dir die Zinsen vom Notar zurückholen. Also zumindest kannst du es versuchen. Ich hab ein ähnliches Problem mit unserer Stadt hier. Den habe ich auch die Zinsen in Rechnung gestellt. Ob sie bezahlen werden, ist allerdings noch nicht entschieden. Dem Verkäufer haben sie aber die entgangenen Zinseinkünfte erstattet, daher bin ich zuversichtlich

  • Achtung: Privatmeinung keine Rechtsberatung


    Ich glaube nicht, dass ihr da rum kommt wenn ein Bereitstelljngszins im Vertrag vereinbart ist.


    Es bestehen hier ja zwei Verträge


    Zwischen euch und der Bank

    Zwischen euch und dem Notar


    Wenn ihr dem Notar nachweisen könnt, dass er schuldhaft das ganze verzögert habt könntet ihr versuchen die Bereitstellungszinsen als Schadensersatz geltend zu machen.


    Chancen denke ich eher gering.


    Hört man leider immer wieder, dass Bauherren auf solchen Zinsen unverschuldet sitzen bleiben. Schuld ist da dann aber meist der Bauunternehmer selten der Notar.


    Achtung: Privatmeinung keine Rechtsberatung

  • Wir sind seit Februar/März 2023 dabei, unsere erste Immobilie zu kaufen.

    Notartermin war am 20.03.2023. Mitte Juni ... wurde der Kaufpreis überwiesen.

    Jetzt [berechnet] unsere Bank [1000 €] Bereitstellungszins.

    [Wir warten] seit Wochen auf unseren Notar, d[er] es nicht hinbekommen hat, einen einzigen Bescheid seit März zu finden.

    Das sehe ich einfach nicht ein, da wir seit Wochen unserem Notar hinterherrennen, [der] nicht in der Lage war, diesen Bescheid aufzufinden (nachweisbar nicht unser Verschulden).

    Wenn der Richter es auch so sieht, daß das nicht Euer Verschulden ist, bist Du auf der sicheren Seite.


    Was für ein Bescheid ist das überhaupt, der da fehlt?


    Was sagt eigentlich der Notar dazu (dessen Dienstleistung Du teuer bezahlst)? Notare baden sich gern in der Vorstellung, daß sie für ihre Mandanten tätig würden. In Deinem Fall scheint das ja nicht der Fall zu sein.


    Hast Du denn schon eine Rechnung für die Dienstleistung des Notars bekommen? Wenn man sich traut, sich mit einem Juristen anzulegen, könnte man ja erwägen, dem Notar die Bereitstellungszinsen in Rechnung zu stellen.


    Ich würde auf jeden Fall mal mit dem Notar Kontakt aufnehmen, sinnvollerweise schriftlich. Telefonieren bringt es nicht, wenn Streit in der Luft liegt. Ich pflege solche Dinge über das total veraltete Kommunikationsmittel Fax zu erledigen (Rechtsanwälte haben alle noch Faxgeräte, und mit Deiner Fritzbox hast Du auch eins).


    Man könnte erwägen, die zuständige Notarkammer zu kontaktieren und dort nachfragen, ob dieser Verlauf in Ordnung ist.


    Man muß das vor Ort individuell entscheiden. Ein Jurist ist in Rechtsdingen ein unglaublich starker Gegner, er ist Profi, Du bist Laie. Wenn man plant, gegen einen Juristen vorzugehen, macht man das sinnvollerweise nicht allein, sondern mit einem eigenen Rechtsbeistand.


    Willst Du Dir das antun?


    Mir hat mal ein Rechtsanwalt einen Prozeß versaut, was mich natürlich geärgert hat. Es ging aber letztlich um wenig Geld (einige hundert Euro), also habe ich das unter Lehrgeld gebucht und die Geschichte nicht weiter verfolgt. Es ist immer die Frage, ob man derlei Dinge verfolgt. Lebenszeit und Nerven setzt Du in jedem Fall ein, die Du auch im Falle des Obsiegens nicht zurückbekommst.


    Ich ahne nicht, was mit Eurer Neuerwerbung noch passiert. Wenn Ihr umbauen wollt, kommt nervlich mit Sicherheit noch einiges auf Euch zu. Könnte sein, daß es die bessere Entscheidung ist, den finanziellen Verlust zu schlucken und die Nerven zu sparen.

  • Um den Sachverhalt noch einmal zu klären: Der Kaufpreis ist jetzt gezahlt, also der Kredit ist jetzt abgerufen und die Bereitstellungszinsen beziehen sich ausschließlich auf die Vergangenheit?


    Du schreibst, die Bank habe mitgeteilt, dass “evtl.” Bereitstellungszinsen zu zahlen sind. Was bedeutet evtl., wie ist das in den Schreiben genau formuliert?

  • Wann habt ihr denn den Hypothekenvertrag abgeschlossen? Normalerweise gibt es eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Dies sollte doch die 2-3 Monate seit März locker abdecken. Normalerweise sind 6 Monate immer drin, wir hatten sogar 12, da Hausbau mit Architekt und in Einzelvergabe...