Zustimmung zur neuen Zinsänderungsklausel

  • Hallo Zusammen,

    uns betrifft das auch. Gleiche Bank zinsfestschreibung bis zum Schluss. So wie ich das lese hier im Forum. Nicht Unterzeichnen da Festschreibung im Vertrag? Danke für eure Unterstützung

  • Diese Veränderung betrifft nur Darlehen, die sich ausserhalb einer Zinsfestschreibungszeit befinden, sprich, wo die Zinsfestschreibungszeit ausgelaufen ist und nicht prolongiert oder abgelöst wurde.


    Ja, das variable Darlehen wird deutlich teurer sein, als ein Darlehen mit 10 jähriger Zinsfestschreibungszeit!

  • So wie ich das lese hier im Forum. Nicht Unterzeichnen da Festschreibung im Vertrag?

    Ich finde hier nichts wo derartiges heraus zu lesen wäre.

    Wer eine feste Zinsbindung hat, ist von den Änderungen erst nach Ablauf der Zinsbindung betroffen, sofern das Darlehen dann mit variablem Zins fortgeführt würde.

  • Ich würde gern auf den eigentlichen Sachverhalt zurückkommen:

    - Der Vertrag des Fragestellers ist mit einer Zinsbindung versehen.

    - anzunehmen ist (siehe Finanzierungsbedingungen der DSL): Vertraglich ist nach Ablauf der Zinsbindung eine Fortführung mit 3monats Euribor vereinbart, wenn keine weitere Sollzinsbindung vereinbart wird.


    Die Bank teilt dem Kreditnehmer mit, er möchte mit Unterschrift der Anpassung des Darlehnsvertrages (siehe Fragesteller) zustimmen. Eine Frist wird nicht gesetzt. Ebenfalls werden keine Auswirkungen bei nicht Unterschreiben benannt.


    Nach meiner Auffassung muss(!) der Darlehnsnehmer dieser Vertragsänderung nicht zustimmen. Eine Kündigung des Kreditvertrages (wie oben geschrieben) durch die Bank ist nur aus wichtigem Grund möglich.

    Liegt hier ein wichtiger Grund vor? Meines Erachtens nein, sollte aber ggf. von einem Juristen geprüft werden.

    Ist eine Frist oder sind Konsequenzen bei "nicht Unterschreiben" benannt? Nein


    Jetzt meine Frage: Welche rechtliche Verpflichtung besteht seitens des Darlehnsnehmers einer vertraglichen Änderung zuzustimmen?


    Zusätzlich:

    Der Buhmann : Deine absolute Auffassung ", denn der variable Zins wird immer teurer sein, als der festgeschriebene, " kann ich nicht nachvollziehen.

    1. kommt es immer auf den Einzelfall an

    2. passt sich der Euribor bei sinkenden Zinsen auch nach unten an

    So kann es bei absehbar sinkenden Zinsen im Einzelfall sehr wohl sinnvoll sein einen Euribor Zins zu vereinbaren oder möglicherweise für eine Überbrückungszeit.


    Aber Achim Weiss hat dazu bereits richtig ausgeführt.

  • Jetzt meine Frage: Welche rechtliche Verpflichtung besteht seitens des Darlehnsnehmers einer vertraglichen Änderung zuzustimmen?

    Niemand ist verpflichtet einer Vertraglichen Änderung zuzustimmen.

    Weder in diesem noch allen anderen Fällen.

    Allerdings kann eine Nichtzustimmng zu "Konsequenzen" in der Geschäftsbeziehung führen.


    Das sehe ich hier überhaupt nicht gegeben, zumal es sich nur um eine "Bitte" handelt und der Vertragspartner auch nicht über mögliche Konsequenzen informiert welche mit einem ausbleiben der Zustimmung folgen.

  • Zusätzlich:

    Der Buhmann : Deine absolute Auffassung ", denn der variable Zins wird immer teurer sein, als der festgeschriebene, " kann ich nicht nachvollziehen.

    1. kommt es immer auf den Einzelfall an

    2. passt sich der Euribor bei sinkenden Zinsen auch nach unten an

    So kann es bei absehbar sinkenden Zinsen im Einzelfall sehr wohl sinnvoll sein einen Euribor Zins zu vereinbaren oder möglicherweise für eine Überbrückungszeit.

    Nein, ein variabler Zins war auch schon bei einem Zinsniveau von 0,5 % für 10 Jahre fest teurer als die 10 Jahre fest!


    1) Jein, möglicherweise ergibt sich mal von 1.000 Fällen der ein oder andere Fall, wo das der Fall ist, in der Regel und den allermeisten Fällen ist dies nicht der Fall

    2) Jo, nur die Marge die aufgeschlagen wird, wird die gleiche bleiben und die ist in der Regel deutlich größer, als die Marge bei einem festgeschriebenen Zinssatz.


    Nun ja und dass es mal bei auslaufenden Darlehen sinnvoll sein kann, z.B. Erhalt bzw. Verfügbarkeit des abzulösenden Geldes z.B. bei Verkauf der Immobilie oder Auszahlung angelegter Gelder, einen variablen Zinssatz zu wählen, habe ich erwähnt, aber auch hier, bei wie vielen Fällen von 1.000 ist das der Fall?

  • Uns betrifft auch dieses Schreiben und wir haben eine Zinsbindung von 15 Jahren abgeschlossen. Ich mache mir nun auch Gedanken ob die Zustimmung dieser Änderung nicht doch ein Nachteil werden kann für uns. Andererseits habe ich Angst bei Nichtzustimmung, den Vertrag mit der Bank aufs Spiel zu setzen. Für uns ist das existenzbedrohend.

  • Glaubst Du, diese treuherzige Behauptung wird durch Wiederholung richtig?

    Seit 27 Jahre vermittele ich in ganz Deutschland als Finanzierungsmakler Immobiliendarlehen. da waren ein paar Zinsepisoden und erst recht ein Paar Finanzierungen dabei, hieraus ergeben sich keine treuherzigen Behauptungen, sondern geballte Erfahrung!


    Das ich in einem anderen Forum mit über 13.000 Beiträgen bei rund 1.000 Danksagungen, dies mit Sigantur und öffentlich auftretend als Experten Mitglied mein Wissen zum Besten gebe sei nur mal beiläufig erwähnt.

  • Hallo zusammen,


    mich betrifft das schreiben auch .

    Habe vorhin die Dsl Bank angerufen, und die haben mir gesagt das jeder das schreiben bekommen hat, egal ob Festzins oder variable.

    Sie meinte gleich auch für Sie ändert sich nichts, ich meinte gut dann soll mir die Dsl Bank nur erkären warum wir das mit einem Festzins unterschreiben sollen. Ich werde wohl angeschrieben ob ich ich das muss oder nicht mit einer Erklärung.Wie gesagt alle wurden darum gebeten mit dem anschreiben, vorallem habe ich einen festzins von 25 Jahren abgeschlossen den werde ich bestimmt nicht abgeben einfach so.jeder muss sich an Verträge halten genauso so wie wir das machen

  • Das ich in einem anderen Forum mit über 13.000 Beiträgen bei rund 1.000 Danksagungen, dies mit Sigantur und öffentlich auftretend als Experten Mitglied mein Wissen zum Besten gebe sei nur mal beiläufig erwähnt.

    Das ist natürlich ein schlagender Beweis. Bereits Dein Schreibstil belegt Deine Expertise.

    Zinsen hängen an mehr als einem Faktor, so daß in jedem Fall der Einzelfall betrachtet werden muß. Aber generell ist eine Zinsfestschreibung eine Option, die sich die darlehensgebende Bank auch bezahlen läßt (zumindest versucht sie es). Der auf Sicherheit bedachte Deutsche zahlt den Aufpreis üblicherweise bereitwillig.

  • Wenn sich bei der Zinsbindung nichts ändert, warum dann eine Änderung der Zinsänderungsklausel unterschreiben?

    ABER HALT, es ändern sich mehrere Dinge.

    1.Die DSL stellt von Euribor auf EZB Zins um. Entsteht hier bei Zustimmung ein Nachteil für den Darlehensnehmer?

    2.Die DSL bennent in den geänderten Bedingungen ihre Marge "3% über EZB Zins". Marktüblich oder nachteilich für den Darlehensnehmer, da 1,5% ehr üblich sind? Vorher war kein Zins als Marge benannt. Also frei verhandelbar bei Anschlussfinanzierung über Euribor.


    Sofern eine der beiden Fragen zur Änderung des Vertrages mit einem Nachteil für den Darlehnsnehmer bejaht werden kann, würde sich aus der Unterschrift eine für den Verbraucher negative nachträgliche Änderung des Vertrages ergeben.

  • Habe aus Eigeninteresse mal gegoogelt: da gibt es sogar Abhandlungen dazu, die Qualitaet dieses Papiers kann ich nicht beurteilen:


    https://www.oth-aw.de/files/ot…ier/WEN-DPs-PDF/DP_62.pdf


    Man scheint aber mit dem variablen Zins meist besser gefahren zu sein

  • [fester und variabler Zins]

    Habe aus Eigeninteresse mal gegoogelt: da gibt es sogar Abhandlungen dazu, die Qualitaet dieses Papiers kann ich nicht beurteilen:


    Man scheint aber mit dem variablen Zins meist besser gefahren zu sein

    Der variable Zins war im Durchschnitt niedriger als der feste. Ob der Kunde damit besser gefahren wäre, steht auf einem anderen Blatt.


    Die Höhe des Zinses ist bei einer Immobilienfinanzierung erstmal sekundär (wenn wir von normalen Größenordnungen sprechen). Immobilienfinanzierungen sind geradezu regelmäßig auf Kante genäht. Die fallen um, wenn sich der Zins erhöht. Und das kann bei einem variablen Zins halt schnell passieren. Ein finanziell schwacher Kreditkunde (das sind vermutlich die meisten) wird daher den relativ kleinen Zinsaufschlag für die "Sicherheit" gern bezahlen. Das war eigentlich schon immer so.


    Viele Hypothekenkunden schauen auch ängstlich in die Zukunft. Wie ist nur der Zins, wenn er in 10 Jahren zur Verlängerung ansteht? Bei niedrigen Tilgungsraten und niedrigem Zins steht nach 10 Jahren noch eine Menge Restschuld.


    In den letzten Jahren kam die Sondersituation des niedrigen Zinses dazu. Formal kann der ja nicht unter 0 gehen. Wenn die Rendite einer Anlage in den letzten Jahren aber doch negativ war, hat man das anders realisiert, etwa über eine zusätzliche Gebühr oder über den Kurs eines Wertpapiers. Wenn man mir für einen Hauskredit 0,75% fest geboten hätte, hätte ich selbstverständlich zugeschlagen. Bei einem solchen Kredit habe ich keinerlei gesteigertes Interesse, ihn schnell zu tilgen, sondern würde im Fall, daß ich Geld übrig habe, dasselbe parallel zu vermutlich deutlich höherem Zins anlegen und nur das obligatorische Minimum tilgen.


    Ein weiteres Moment ist die Wettbewerbssituation. Die "normale" Hausfinanzierung wird auf 10 Jahren abgeschlossen. Der Wettbewerb ist also genau bei diesem Kredittyp besonders stark. Für den Kunden heißt das: Er zahlt für eine kürzere Hypothek mehr Zins, er zahlt für eine längere Hypothek mehr Zins.


    Insoweit bezweifelt niemand, daß für einen Häuslebauer eine Festzinsvereinbarung günstiger ist als ein variabler Zins. Daß der Festzins aber regelmäßig billiger sei als der variable Zins, wie es Der Buhmann behauptet, das stimmt halt nicht.


    Übrigens: In Amerika ist es allgemein üblich, variabel zu finanzieren - mit den entsprechenden Folgen. Dort verliert man schnell mal sein Haus, wenn der Zins steigt. Anderseits kann man in Amerika auch schneller ein Haus kaufen, der Markt ist dort fundamental anders als bei uns (nämlich deutlich liquider).

  • Egal ob vor 2 Jahren bei dem niedirgen Zinsniveau oder heute bei dem gestiegen Zinsniveau, es ist so gut wie keine Immobilienfinanzierung zu zeichnen, egal bei welchem Auslauf, welcher Darlehenshöhe oder welchem Vorhaben, wo ich bei einem varian´blen Zinssatz einen günstigeren Zinssatz bekommen kann, als bei einer 5 oder 10 jährigen Zinsfestschreibungszeit!

    Das ist natürlich ein schlagender Beweis. Bereits Dein Schreibstil belegt Deine Expertise.

    Zinsen hängen an mehr als einem Faktor, so daß in jedem Fall der Einzelfall betrachtet werden muß. Aber generell ist eine Zinsfestschreibung eine Option, die sich die darlehensgebende Bank auch bezahlen läßt (zumindest versucht sie es). Der auf Sicherheit bedachte Deutsche zahlt den Aufpreis üblicherweise bereitwillig.

    Man!!!


    Egal ob vor 2 Jahren bei dem niedrigem Zinsniveau oder heute bei dem gestiegenen Zinsniveau, es ist so gut wie keine Immobilienfinanzierung zu zeichnen, egal bei welchem Auslauf, welcher Darlehenshöhe und/oder welchem Vorhaben, wo ich bei einem variablen Zinssatz einen günstigeren Zinssatz bekommen kann, als bei einer 5 oder 10 jährigen Zinsfestschreibungszeit!


    Punkt!!!!

  • Buhmann

    Ich glaube wir gehen hier von zwei verschiedenen Dimensionen aus. Das eine ist die Zeitpunkt Betrachtung. Zum Zeitpunk x war dies oder jenes günstiger.

    Ich und wahrscheinlich auch Achim Weiss gehen von einer Verlaufsbetrachtung aus. Am Ende ist alles eine Wette auf steigende, fallende oder gleichbleibende Zinsen.

    Am Bsp. Am Zeitpunkt 2015 war eine Finanzierung mit Euribo deutlich günstiger als eine Finanzierung mit einer Zinsbindung von 20 Jahren. Im Zeitverlauf bis 2023 würden die Taten der Euribor Finanzierung jetzt teurer sein, als wenn in 2015 eine Finanzierung mit Zinsbindung von 20 Jahren abgeschlossen worden wäre.

  • Der variable Zins war im Durchschnitt niedriger als der feste.

    Nicht ganz klar was du meinst: Bei Finanzierungsbeginn (Jahresdurchschnitt seit ???), oder der effektive Zins ueber die Gesamtlaufzeit betrachtet?


    Egal ob vor 2 Jahren bei dem niedrigem Zinsniveau oder heute bei dem gestiegenen Zinsniveau, es ist so gut wie keine Immobilienfinanzierung zu zeichnen, egal bei welchem Auslauf, welcher Darlehenshöhe und/oder welchem Vorhaben, wo ich bei einem variablen Zinssatz einen günstigeren Zinssatz bekommen kann, als bei einer 5 oder 10 jährigen Zinsfestschreibungszeit!


    Punkt!!!!

    Evtl hilf es eueren Disput beizulegen, wenn ihr euch die Abb 2 in


    https://www.oth-aw.de/files/ot…ier/WEN-DPs-PDF/DP_62.pdf


    anschaut, da ist mal der variable mal der 10jaehrige Zins (bei Abschluss) vorn. Ist halt die Frage ob die Bank erwartet dass die Zinsen fallen oder steigen.

  • Dann gibt es aber weder für die Bank noch für den Darlehensnehmer einen Grund, die Vereinbarung zu treffen. Übrigens war in den letzten Jahren der 3-Monats-Euribor immer niedriger als der Hauptrefi-Satz der EZB. In sachlicher Hinsicht bedeutet die neue Berechnung also im Ergebnis eine Zinserhöhung.

    Ist bekannt ob sich nur der Referenzzins ändert oder auch die Berechnungsmethode (z.B. Abstand zum Referenzzins)?


    Ist zumindest für mich nicht eindeutig...