Hallo zusammen, bei uns steht im ursprünglichen Vertrag (etwas eingekürzt, gekennzeichnet durch ...):
"Ändert sich die Formel, Berechnungsmethode oder Bewertung von Eingabedaten für die Ermittlung des Referenzzinssatzes wesentlich oder wird er nicht mehr bereitgestellt, ist die Bank berechtigt, im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen geeigneten, anderen Referenzzinsatz zu verwenden (nachstehend "geeigneter, anderer Referenzzinsatz"). Dabei ist ein veränderlicher Sollzins zugrunde zu legen, zu dem europäische Banken einander Anleihen in Euro mit einer Laufzeit von drei Monaten gewähren.
Die Bank wird den Darlehensnehmer über den geeigneten, anderen Referenzzinsatz unterrichten. Dabei teilt die Bank die Bezeichnung dieses Referenzzinssatzes sowie den Zeitpunkt mit, ab wann dieser zur Anwendung kommt und wo dieser öffentlich bekannt gegeben wird.
....
Der Darlehensnehmer kann das Darlehen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe ... mit sofortiger Wirkung Kündigen"
Meine Frage lautet nun, ob die Voraussetzungen (Änderung der Formel, Berechnungsmethode etc.) nun vorliegen.