Hallo liebes Finanztip-Team,
ich habe 2004 eine Direktversicherung als betr. AV beim Arbeitgeber abgeschlossen (bereits beitragsfrei gestellt) und möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, damit mögliche Hinterbliebene Leistungen im Todesfall erhalten. Kann ich auf die Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene verzichten zugunsten des eigenen Leistungsbezugs, der dann m.E. höher ausfallen müsste? Ich bin kinderlos und unverheiratet. Partner, Nichten und Neffen sind finanziell bestens versorgt. Oder kann mich die Versicherung zwingen, diese Leistung beizubehalten? Für mich wäre das schlicht unverständlich. Herzlichen Dank vorab, beste Grüße Anette Liedmann