Auszahlung Riester (Vertrag vor 2005) steuerfrei?

  • Hallo,


    ich habe im Dezember 2004 einen Riester-Vertrag (Fondssparplan bei DWS) abgeschlossen. Den Vertrag habe ich im Januar 2016 beitragsfrei gestellt, aber nicht gekündigt. Die Auszahlung beginnt in zwei Jahren.

    Ich habe jetzt zufällig gelesen, dass alle Riester-Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, in der Auszahlungsphase nicht versteuert werden müssen. Stimmt das? Und gilt das ebenso für meine BAV aus 2004 (per Entgeltumwandlung)?

  • Bei der bAV können neben der Steuern auch noch Beiträge zur KV/PV anfallen.

    https://www.finanztip.de/betri…tversicherung-auszahlung/

    Richtigerweise nennst Du in Deinem Zweizeiler auch die PV, während der Autor Martin Klotz durchgehend nur die KV anführt. Wusste er es nicht oder war ihm das nicht so wichtig?
    Egal, jedenfalls sind es statt der im Artikel von 2020 stehenden 15,7% seit dem 1.7.2023 i.d.R. 19,6%, bei Kinderlosen im Kassendurchschnitt sogar 20,2% Beitragsabzug.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Richtigerweise nennst Du in Deinem Zweizeiler auch die PV, während der Autor Martin Klotz

    ... der über dem Artikel steht oder etwa der Autor (!) Sara Zinnecker, der unter dem Artikel steht ... (Huch! Und das beim durchgegenderten Finanztip!)

    durchgehend nur die KV anführt. Wusste er es nicht oder war ihm das nicht so wichtig?
    Egal, jedenfalls sind es statt der im Artikel von 2020 stehenden 15,7% seit dem 1.7.2023 i.d.R. 19,6%, bei Kinderlosen im Kassendurchschnitt sogar 20,2% Beitragsabzug.

    Im Titel steht nur die Krankenversicherung, im Artikel geht es lustig durcheinander. Mal wird nur die "Krankenversicherung" genannt (nur so, gemeint ist allerdings die gesetzliche Krankenversicherung, für die private gilt das nicht), mal die (gesetzliche) Krankenversicherung und die (gesetzliche) Pflegeversicherung zusammen.


    Wir beide sind uns sicherlich einig: Der Artikel verträgt ein Update.

  • ...

    Wir beide sind uns sicherlich einig: Der Artikel verträgt ein Update.

    Ja, das könnte nicht schaden. Aber vllt. warten sie noch ein paar Wochen, dann könnten sie gleich den gKV-Beitragssatz ab 1.1.24 übernehmen ;)

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hieß es nicht immer, der Beitragssatz der GKV bliebe nun von jetzt auf immerdar bei 14.6%?


    Mit dem GKV-Beitragssatz ist es so ähnlich wie mit der Steuer: Da schleppt der Staat ja noch immer den "Solidaritätszuschlag" mit, weil die Politik nicht dir Traute hat, vor allem den Spitzensteuersatz zu erhöhen. Das gilt jetzt auch für die GKV: Der Beitragssatz muß auf Biegen und Brechen konstant bleiben, das Geld holt man sich dann hintenrum über einen "Zusatzbeitrag".