Direktversicherung

  • Hallo liebes Finanztip-Team,


    ich habe 2004 eine Direktversicherung als betr. AV beim Arbeitgeber abgeschlossen (bereits beitragsfrei gestellt) und möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, damit mögliche Hinterbliebene Leistungen im Todesfall erhalten. Kann ich auf die Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene verzichten zugunsten des eigenen Leistungsbezugs, der dann m.E. höher ausfallen müsste? Ich bin kinderlos und unverheiratet. Partner, Nichten und Neffen sind finanziell bestens versorgt. Oder kann mich die Versicherung zwingen, diese Leistung beizubehalten? Für mich wäre das schlicht unverständlich. Herzlichen Dank vorab, beste Grüße Anette Liedmann

  • Hallo.


    1.

    Klarnamen sollten wir vermeiden.


    2.

    Ohne Kenntnis des Vertragswerkes ist es schwierig, eine Antwort zu geben. Denkbar wäre es definitiv, dass der Versicherer eine Variante ohne Rentengarantiezeit anbietet.

  • Und vielleicht noch als 3. Hinweis:


    Hier schreibt nicht das Finanztip-Team, sondern hier schreiben interessierte, engagierte Laien mit zu viel Zeit. ;)

  • Hallo liebes Finanztip-Team,

    Das "Finanztip-Team" wirst Du hier nicht finden. Möglicherweise hilft eine E-Mail an die Redaktion.

    Ich habe 2004 eine Direktversicherung als betr. AV beim Arbeitgeber abgeschlossen (bereits beitragsfrei gestellt) und möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, damit mögliche Hinterbliebene Leistungen im Todesfall erhalten. Kann ich auf die Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene verzichten zugunsten des eigenen Leistungsbezugs, der dann m.E. höher ausfallen müsste?

    Die Antworten auf all diese Fragen stehen in dem Vertrag, den Du damals abgeschlossen hast, und leider nicht hier im Forum. Mein Kristallkugel ist heute so trübe! :(

    Das Wesen einer Rentenversicherung ist, daß der Versicherte garantiert sein Leben lang jeden Monat eine Zahlung erhält, egal ob dieses Leben nach Beginn der Rente 1 Tag oder 40 Jahre lang dauert. Rechnerisch finanziert derjenige, der früher stirbt, die Rente desjenigen, der länger lebt. Die Sichtweise "Wenn ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen muß, hat sie sich für mich nicht 'gelohnt'", verkennt das fundamentale Prinzip jeder Versicherung.


    Möglicherweise hast Du zu Beginn der Leistungsphase ein Kapitalwahlrecht.


    All das muß man sich genau im Vertrag anschauen und mit spitzem Bleistift rechnen.