Zuzug aus Österreich kann ich in Österreich krankenversichert bleiben

  • Ich bin nach 23 Jahren von Österreich wieder nach Deutschland gezogen. Ich beziehe eine österreichische Rente und seit 12.2021 auch eine deutsche Rente.

    Bisher war ich mit beiden Renten in Österreich gesetzlich krankenversichert. Beiträge wurde ausschließlich in Österreich von beiden Renten erhoben. Aus Deutschland bekam ich von derDRV einen Zuschuss.

    Nun teilt mir die österreichische Krankenversicherung mit, dass ich nicht mehr krankenversichert bin, da mein 1. Wohnsitz seit dem 15.7.2023 Deutschland ist.

    Ich bin Deutscher. Es soll ein Formular S1 geben. Damit würde ich in Österreich weiterhin krankenversichert bleiben. Ist das richtig und von wem bekomme ich diese Formular?

    Ich weiß nicht was ich machen muss.

    Muss ich mich in Deutschland mit beiden Renten in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden?

    Wenn ja, wie hoch wird dann mein von mir zu zahlender Beitrag sein. Was zahlt die DRV?

    Ich bitte um rasche Hilfe, da ich seit dem 1.8. keinen Versicherungsschutz mehr habe.

    Hat die österreichische Krankenkasse mit der Kündigung sich rechtlich richtig verhalten?

    :?: :?: :?:

  • Ich bin nach 23 Jahren von Österreich wieder nach Deutschland gezogen.

    Nun teilt mir die österreichische Krankenversicherung mit, dass ich nicht mehr krankenversichert bin, da mein 1. Wohnsitz seit dem 15.7.2023 Deutschland ist.

    Ich weiß nicht, was ich machen muss.

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorsprechen, bei der Du damals versichert warst, hilfsweise bei der zuständigen AOK. Beim nächsten internationalen Umzug sinnvollerweise im Vorfeld.


    In einem kleinen Forum wie diesem dürftest Du keinen Fachmann finden und auch keinen Foristen, der einen vergleichbaren Lebenslauf hat.

  • Hallo.


    Der Link auf das Formular liegt ja vor.

    Mit dem Formular (und den beiden Rentenbescheiden) und der Meldebescheinigung umgehend zur nächsten Krankenkasse (welche ist zweitrangig).


    Ich würde aber vermuten, dass ab dem 15.07. Versicherungspflicht in Deutschland eingetreten ist. Dann würde der Krankenkassenbeitrag direkt von der Rente einbehalten werden. Aber das werden die bei der örtlichen Krankenkasse genauer sagen können.