Vergleich Renteneckpunkte nach Scheidung direkt auf Erwerbsminderungsrente angerechnet

  • Hallo Team Finanztip

    Meine Nochehefrau bezieht eine Erwerbsminderungsrente (bis zum eintritt in die Altersrente)

    wie das Leben so spielt geht man ggf. andere Wege das ist bei uns so!

    wir sind mitten in der Scheidung!

    meine Nochehefrau bekommt von mir ein Summe an Renteneckpunkte

    meine Frage

    werden die Renteneckpunkte direkt nach der Scheidung auf das jetzige Rentenkonto gut geschrieben

    so das sich ggf. die Erwerbsminderungsrente um den Betrag der gutgeschriebenen Renteneckpunkte erhöht!

    also anstelle der jetzigen Rente von Bsp 1000€ auf dann Bsp1500€

  • werden die Renteneckpunkte direkt nach der Scheidung auf das jetzige Rentenkonto gut geschrieben

    Was wäre "direkt"?

    Das Familiengericht fragt den Rentenstatus bei der zuständigen Rentenversicherung ab (Stichtag Eingang des Scheidungsantrags), berechnet den Ausgleich, teilt der Rentenversicherung das mit und die teilen den Versicherten dann mit, wie sich das Rentenkonto verändert.


    Zumindest der Zeitraum zwischen Eingang des Scheidungsantrags und Entscheidung des Gerichts widerspricht dem "direkt", dazu noch die Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung nach Eingang der Gerichtsentscheidung. Ich könnte mir allerdings vorstellen (weiß es aber nicht), dass die Rentenzahlung rückwirkend gemäß der neu berechneten Rentenpunkte ausgeglichen wird.

  • Was wäre "direkt"?

    Das Familiengericht fragt den Rentenstatus bei der zuständigen Rentenversicherung ab (Stichtag Eingang des Scheidungsantrags), berechnet den Ausgleich, teilt der Rentenversicherung das mit und die teilen den Versicherten dann mit, wie sich das Rentenkonto verändert.


    Zumindest der Zeitraum zwischen Eingang des Scheidungsantrags und Entscheidung des Gerichts widerspricht dem "direkt", dazu noch die Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung nach Eingang der Gerichtsentscheidung. Ich könnte mir allerdings vorstellen (weiß es aber nicht), dass die Rentenzahlung rückwirkend gemäß der neu berechneten Rentenpunkte ausgeglichen wird.

    Dankeschön!

  • Übrigens - die Rentenversicherung bietet ziemlich umfangreiche Beratung rund um Rentenfragen an, entweder persönlich vor Ort (teilweise im Rathaus) oder auch telefonisch.


    Da könntest du eine verbindliche Antwort auf deine Fragen bekommen.