Zurück in die PKV - mit zu geringer KT-Absicherung?

  • Liebe Forumsleser,


    es geht um einen Wechsel zurück von der GKV (SBK) und die PKV (Hallesche, Tarif NK 2) mit einer nach heutigem Maßstab zu geringen Krankentagegeld-Absicherung.


    Vorgeschichte

    1998 bin ich als damals Selbständiger in die PKV gewechselt. Hallesche Krankenversicherung, Tarif NK 2 mit einer Krankentagegeldversicherung in Höhe von damals 100,- DM (heute ≈ 51 €). Der Monatsbeitrag lag 1998 bei ca. 350,- DM. In späteren Jahren (2013) bin ich in ein Anstellungsverhältnis gewechselt und weiterhin in der PKV versichert geblieben. Anfang 2020 hatte ich eine berufliche Auszeit eingelegt und Arbeitslosengeld erhalten. Zu dieser Zeit bin ich in die GKV gewechselt und habe die PKV ruhen lassen (Gründe für den Wechsel in die GKV waren Horrorgeschichten und Verunsicherung von Leuten um mich herum, auf die ich mal lieber nicht gehört hätte - ist eine andere Story, gehört hier nicht hin). Die PKV sowie die PVN ruhten von 2020 bis Ende 2022.


    Aktuelle Situation

    Ich bin inzwischen wieder angestellt tätig. Mein Bruttoeinkommen liegt mit ≈ 90k oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

    Ab Januar 2023 endete das Ruhen der PKV, seitdem bin ich doppelt versichert:

    • Gesetzlich freiwillig bei der SBK (inkl. Pflegepflichtversicherung) sowie
    • Privat bei der Halleschen (inkl. KT 43 mit 51,- Tagegeld + Anwartschaft auf die PVN - diese darf nicht doppelt versichert werden)

    Das Dilemma

    Ich will die GKV kündigen und in der PKV Vollversichert bleiben. Eine wichtige Voraussetzung für mich ist jedoch die Anhebung des Krankentagegeld mindestens auf das Niveau der GKV (≈ 115 €/Tag). Genau dieses lehnt die Hallesche mit Verweis auf meine Gesundheitsgeschichte ab. (Details zu den Ablehnungsgründen habe ich keine erhalten)-


    Meine Frage an die Kenner und Profis unter Euch und Ihnen

    Was würdet Ihr/Sie in meiner Situation tun? Welche praktikablen Empfehlungen / Tipps gibt es?


    VG aus Franken

    -MS-

  • Sie könnten bei der Hallesche mal eine Risikovoranfrage stellen. Dann erfahren Sie vermutlich Genaueres. Letztlich werden die aber vermutlich triftige Gründe haben.


    Bei einigen Anbietern kann man das KTG auch separat versichern. Auch die fragen nach der Gesundheit, jedoch mit zeitlichen Einschränkungen (Fragezeiträume). Dabei bitte darauf achten, dass das KTG bei Krankheit nicht einfach gekündigt werden kann.


    Alternativ wenn gesundheitlich möglich und mit fachkundiger Beratung eine gute BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel abschließen und für die Zeit zwischen Ende Lohnfortzahlung und Beginn AU / BU einen ausreichenden Kapitalpuffer vorhalten.


    P.S.: Finde ich gut, dass jemand mal offen beschreibt, dass der durch Panikmache veranlasste Wechsel zurück in die GKV ein Fehler war.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

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    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • dass jemand mal offen beschreibt, dass der durch Panikmache

    Offen? Kennen wir Details? Nein. Solche unspezifischen Aussagen braucht man nicht weiter sezieren. Aber klar, wenn es in das eigene Weltbild passt, ist jede Wertung willkommen.

  • Offen? Kennen wir Details? Nein. Solche unspezifischen Aussagen braucht man nicht weiter sezieren. Aber klar, wenn es in das eigene Weltbild passt, ist jede Wertung willkommen.

    Das Statement von mst war glaube ich ziemlich deutlich:


    "Zu dieser Zeit bin ich in die GKV gewechselt und habe die PKV ruhen lassen (Gründe für den Wechsel in die GKV waren Horrorgeschichten und Verunsicherung von Leuten um mich herum, auf die ich mal lieber nicht gehört hätte - ist eine andere Story, gehört hier nicht hin)."


    Da braucht man weder Details, Spezifika, noch zu sezieren, ein Weltbild oder zu werten. Man könnte ihm seine Aussage einfach glauben. :)

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  • Es geht um einen Wechsel zurück von der GKV und die PKV (Hallesche, Tarif NK 2) mit einer nach heutigem Maßstab zu geringen Krankentagegeld-Absicherung.

    Staun! Hier im Forum wollen die meisten von der PKV in die GKV wechseln.

    Du hättest (so Du es gewollt hättest) in dieser Zeit in der PKV bleiben können, das Arbeitsamt hätte damals (anders als Jahrzehnte vorher) die Beiträge im üblichen Rahmen übernommen.

    Man könnte auf den Gedanken kommen, daß Du zuviel Geld hast, so daß Du Dir zwei Krankenversicherungsbeiträge parallel leistest (die nebenbei nicht zur Mehrleistung führen).

    Das Dilemma

    Ich will die GKV kündigen und in der PKV vollversichert bleiben.

    Eine wichtige Voraussetzung für mich ist jedoch die Anhebung des Krankentagegeld mindestens auf das Niveau der GKV (≈ 115 €/Tag). Genau dieses lehnt die Hallesche mit Verweis auf meine Gesundheitsgeschichte ab. (Details zu den Ablehnungsgründen habe ich keine erhalten).


    Was würdet Ihr in meiner Situation tun? Welche praktikablen Empfehlungen / Tipps gibt es?

    Ich würde zuallererst mal auf mein Konto schauen und prüfen, was da drauf ist. Mein Alter wüßte ich und wüßte somit, wie lang ich noch bis zu meinem gesetzlichen oder auch privat finanzierten Ruhestand vor mir habe.


    Und dann würde ich rechnen.


    Aktuell leistest Du Dir zwei Krankenversicherungen nebeneinander. Ich verstehe das so, daß Du jeden Monat einen Beitrag zum Fenster hinauswirfst. Du bekommst dafür keinen Arbeitgeberzuschuß, also zahlst Du grob gesagt dreimal so viel für den Krankenversicherungsschutz, wie Du eigentlich müßtest. So weit hätte ich das vermutlich nicht kommen lassen, die Situation war ja vorhersehbar. Ich hätte das Ende des letzten Jahres geklärt. Aber das ist nun vergossene Milch.


    Die Hallesche versichert nur 51 € Krankentagegeld (= also Gehaltsersatz für den Fall einer längeren Krankheit). Der Durchschnittsangestellte hat sechs Wochen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, manche länger beschäftigte Angestellte ggf. auch deutlich länger. Du wolltest pro Tag 115 € Tagegeld haben, also grob 60 € mehr.


    Fragt sich, ob Du längere Zeit aus eigenen Mitteln 60 € pro Krankheitstag dazulegen könntest. Fragt sich auch, wie wahrscheinlich in Deinem Fall eine längere Krankheit ist. Wie lange würde der Arbeitgeber Deiner Krankheit zuschauen? Vielleicht nicht lang, vielleicht würde er Dich Richtung Rente drängen, damit er Dich loswird.


    All das können wir hier nicht wissen. Wissen kannst Du es auch nicht, aber eventuell ahnen, denn Du kennst Deinen Gesundheitszustand. Meiner wäre stabil genug (und das Depot dick genug), daß ich für mich das Risiko eingehen würde.


    Ich wäre vermutlich in der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht in die GKV gewechselt, hätte aber garantiert klare Verhältnisse geschaffen zu einem Zeitpunkt, da die Doppelversicherung richtig Geld gekostet hat. Überhaupt Geld gekostet hat sie Dich schon früher, eine kleine oder große Anwartschaft kostet schließlich auch Geld.


    Ich bin mir aber sicher, daß es hier im Forum auch gegenteilige Auffassungen gibt, für etliche Foristen kommt nichts außer einer GKV infrage.


    Letztlich wirst Du die Sache selbst entscheiden müssen.


    Wer weiß? Vielleicht kann ja statt Deiner Dr. Schlemann mit der Halleschen verhandeln und ein besseres Ergebnis erzielen?


    Edit: In der Zeit, in der ich diesen Beitrag geschrieben habe, hat er sich bereits eingeklinkt

  • Wer weiß? Vielleicht kann ja statt Deiner Dr. Schlemann mit der Halleschen verhandeln und ein besseres Ergebnis erzielen?


    Edit: In der Zeit, in der ich diesen Beitrag geschrieben habe, hat er sich bereits eingeklinkt

    Wenn solche Anfragen nicht überhand nehmen, können wir das als besonderer "Community-Service" gerne mal versuchen. Dazu ist zunächst eine sog. "Bestandsübertragung" (wird auf unserer Website genauer beschrieben) erforderlich, mit der dieser Vertrag in unsere Betreuung übergeht. Sonst spricht die Hallesche mit uns nicht darüber. Oder Sie fragen den betreuenden Vermittler, ob der das für Sie macht - ist eigentlich sein Job.

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  • Vielen Dank für die sehr schnellen Reaktionen und Antworten. Ich bin sehr angenehm überrascht, wie viele Kommentare innert weniger Minuten an einem Sonntagnachmittag eintreffen.


    Zum Wechsel in die GKV

    Ein Freund (war in der PKV, wollte wg. Sorge aus steigenden Beiträgen in die GKV) sowie mehrere GKV-versicherte Familienmitglieder wussten jede Menge Horrorgeschichten von Menschen, die im Alter verarmt sind und die PKV-Beträge nicht mehr bezahlen konnten. Im Nachhinein alles Hören-Sagen ohne konkrete Beispiele (der Nachbar von der Frau meines Schwagers hat gelesen, dass der Schwiegervater vom Heizer seines Cousins gehört hatte, dass ... naja, kann sich jeder weiterdenken)


    Zusatzinfos

    • Für mich sind es noch 12,5 Jahre bis zum regulären Rentenalter. Ich bin 54, fühle mich fit, mache mässig Sport.
    • Im Rentenalter werde ich die Beitragsjahre für den Status der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) NICHT erfüllen. Dazu braucht es in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 9/10 Versicherungszeit in der GKV. Diese werde ich auf Grund meiner langen PKV Zugehörigkeit nicht erreichen. Somit werden (zumindest nach aktueller Rechnung) die Versicherungsbeiträge GKV und PKV als Rentner nahezu identisch sein.
    • Mit einer Mitarbeiterin bei Dr. Schlemann hatte ich bereits Kontakt. Die Hallesche ist nach meiner Wahrnehmung in Fragen "Leistungsanpassung" offenbar äusserst konservativ.

    Die von Dr. Schlemann skizzierte Option einer BU mit AU Klausel kenne ich (noch) nicht. Möglicherweise öffnet sich hier eine Tür :)

  • Man könnte auf den Gedanken kommen, daß Du zuviel Geld hast, so daß Du Dir zwei Krankenversicherungsbeiträge parallel leistest (die nebenbei nicht zur Mehrleistung führen).

    Ich werde in Zukunft einen der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen - und diesen in meine Alterssicherung investieren. Zum Beispiel in einen ETF Sparplan. Mit 400...500 € im Monat sollte dieser nach ≈ 10 bis 12 Jahren zumindest mal die dann sicher höheren Versicherungs- und Alltagskosten etwas entlasten können.

  • Vielen Dank für die sehr schnellen Reaktionen und Antworten. Ich bin sehr angenehm überrascht, wie viele Kommentare innert weniger Minuten an einem Sonntagnachmittag eintreffen.

    Gerne. :)

    Zum Wechsel in die GKV

    Ein Freund (war in der PKV, wollte wg. Sorge aus steigenden Beiträgen in die GKV) sowie mehrere GKV-versicherte Familienmitglieder wussten jede Menge Horrorgeschichten von Menschen, die im Alter verarmt sind und die PKV-Beträge nicht mehr bezahlen konnten. Im Nachhinein alles Hören-Sagen ohne konkrete Beispiele (der Nachbar von der Frau meines Schwagers hat gelesen, dass der Schwiegervater vom Heizer seines Cousins gehört hatte, dass ... naja, kann sich jeder weiterdenken)

    Solchen "Informationsquellen" begegnen wir bei der PKV-Beratung leider häufiger. Deshalb habe ich eine ganze Seite zu typischen Fragen und Vorurteilen zur PKV geschrieben. Man könnte auch von Mythen sprechen.

    • Mit einer Mitarbeiterin bei Dr. Schlemann hatte ich bereits Kontakt. Die Hallesche ist nach meiner Wahrnehmung in Fragen "Leistungsanpassung" offenbar äusserst konservativ.

    Die von Dr. Schlemann skizzierte Option einer BU mit AU Klausel kenne ich (noch) nicht. Möglicherweise öffnet sich hier eine Tür :)

    So klein ist die Welt. :)


    Da ist was dran. Die Hallesche ist auch schon beim Abschluss einer PKV häufig sperriger als andere Anbieter. Außerdem hat man dort alle Ihre Gesundheitsdaten zur Hand.


    Zur BU mit AU: Je nach Beruf ist ggf. auch ein Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich. Suchen Sie mal nach "BU Aktion für Akademiker".

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  • Zur BU mit AU: Je nach Beruf ist ggf. auch ein Abschluss mit vereinfachten Gesundheitsfragen möglich. Suchen Sie mal nach "BU Aktion für Akademiker".

    Die entsprechende Aktion (welche ich H I E R verlinke) hatte ich bereits entdeckt. Meine akademischen Abschlüsse (Psychologie, MBA) sind jedoch nicht von dem Angebot abgedeckt. Insofern komme ich auf diesem Weg nicht an eine BU mit AU Klausel.


    Es bleibt für mich weiterhin die Ursprungsfrage: Was tun mit zu geringer Krankentagegeldabsicherung?


    Ich freue mich auf weiter hilfreiche Empfehlungen.


    Viele Grüße

    -MS-

  • Falls eine Absicherung per Versicherung partout nicht klappen sollte, dann würde ich wie von Achim Weiss empfohlen mal Kassensturz machen, ob das Risiko mit eigenem Kapital getragen werden kann.

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  • Ein Freund (war in der PKV, wollte wg. Sorge aus steigenden Beiträgen in die GKV) sowie mehrere GKV-versicherte Familienmitglieder wussten jede Menge Horrorgeschichten von Menschen, die im Alter verarmt sind und die PKV-Beträge nicht mehr bezahlen konnten. Im Nachhinein alles Hören-Sagen ohne konkrete Beispiele (der Nachbar von der Frau meines Schwagers hat gelesen, dass der Schwiegervater vom Heizer seines Cousins gehört hatte, dass ... naja, kann sich jeder weiterdenken)

    Die PKV ist eine Versicherung, die GKV eine Sozialabgabe. Bei der PKV zahlst Du eine Prämie, die sich am Risiko bemißt, bei der GKV zahlst Du einen Beitrag, den der Staat festlegt, wobei soziale Erwägungen und die Überlegung, den Versicherten finanziell nicht zu überfordern, im Vordergrund stehen. Das Leistungsniveau der GKV ist allgemein niedriger als in der PKV, was für den Versicherten Vor- und Nachteile haben kann. Im Zweifelsfall bekommst Du in der PKV, was Du brauchst, aus welchem Grund auch immer (Sei es etwa, daß Du mit Deinem Bandscheibenvorfall beim Facharzt für Orthopädie einen Termin bekommst, auf den Du als GKV-Versicherter sechs Wochen wartest). Dafür hat der GKV-Versicherte keine Überversorgung zu befürchten, sprich keine Behandlungsmaßnahmen, die er eigentlich nicht braucht, die der Arzt nur vorsorglich macht, weil er sich beim PKV-Versicherten bezahlt bekommt.


    Speziell für ein gut verdienendes Einzelwesen ist die PKV teilweise deutlich billiger als die GKV; der Einzelverdienerfamilienvater hingegen profitiert sehr davon, daß die ganze Familie mit nur einem Beitrag in der GKV versichert ist.


    Beim GKV-Versicherten dürfte der Beitrag mit der Verrentung, mit der deutlichen Verringerung seines Einkommens, deutlich sinken. Beim PKV-Versicherten ist das nicht der Fall, er tut somit gut daran, den Beitragsunterschied in der aktiven Zeit anzulegen, damit er daraus dann im Ruhestand zur PKV-Prämie zulegen kann.


    Für den, der in der aktiven Zeit sein Einkommen verlebt und keine Reserven aufbaut, wird die Ruhestandszeit finanziell so oder so kein Zuckerschlecken, mit oder ohne PKV-Prämie.

    Zusatzinfos

    • Für mich sind es noch 12,5 Jahre bis zum regulären Rentenalter. Ich bin 54, fühle mich fit, mache mässig Sport.
    • Im Rentenalter werde ich die Beitragsjahre für den Status der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) NICHT erfüllen.
    • Mit einer Mitarbeiterin bei Dr. Schlemann hatte ich bereits Kontakt. Die Hallesche ist nach meiner Wahrnehmung in Fragen "Leistungsanpassung" offenbar äusserst konservativ.

    Du kannst hier eine Einschätzung anderer bekommen. Entscheiden mußt Du aber selbst.


    Ich habe mich um meine Tagegeldversicherung nie gekümmert, sie namentlich nie erhöht. Die Krankenversicherungsgesellschaft hat immer mal wieder gebohrt, ich solle sie doch erhöhen, ich habe das nie gemacht aus der Überlegung heraus, daß ich den relativ kleinen Differenzbetrag im Bedarfsfall aus eigenen Mitteln bestreiten könnte. Wäre im Vertrag eine Gleitklausel, hätte ich mich wohl nicht gegen eine Erhöhung gewehrt.


    In der GKV gibt es immer den Unterschied zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Erstere müssen nur ihr (Erwerbs-)Einkommen verbeitragen, zweitere ihre gesamten Einkünfte, also auch Miet- und Kapitaleinkünfte. Das ist schon in der aktiven Zeit so, kommt aber öfter nicht zum Tragen, da Angestellte im allgemeinen nur dann freiwillig versichert sind, wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, somit die Verbeitragung ihrer Kapitaleinkünfte praktisch nicht zu einer Erhöhung ihres Beitrags führt.


    Sonderlocke: Wer lange genug in der GKV gewesen ist (egal, ob pflichtig oder freiwillig), ist im Ruhestand versichererungspflichtig, muß also nach aktueller Rechtslage seine Kapitaleinkünfte nicht verbeitragen. Das ist vielen Foristen hier enorm wichtig, sie rechnen damit, daß dieser Unterschied noch Jahrzehnte bestehen wird. Ich hingegen bin diesbezüglich skeptisch, die GKV braucht immer Geld - und wo sollte man das auch herholen, wenn nicht von den Leuten, die Geld haben? Ich rechne damit, daß diese Bestimmung irgendwann einmal fällt, und dann alle GKV-Mitglieder auch von Kapitaleinkünften Beitrag zahlen müssen.


    In meinen Augen ist Dein Verhalten widersprüchlich, aber das ist Deine Sache und Dein Geld. Ich wäre schon damals vermutlich nicht in die GKV gegangen, was damals natürlich auch eine Frage der Zukunftserwartung war. Mit Sicherheit hätte ich die Doppelversicherung nicht bezahlt, also allerspätestens im Spätjahr 2022 Nägel mit Köpfen gemacht.

  • Im Rentenalter werde ich die Beitragsjahre für den Status der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) NICHT erfüllen. Dazu braucht es in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens 9/10 Versicherungszeit in der GKV. Diese werde ich auf Grund meiner langen PKV Zugehörigkeit nicht erreichen.

    Nur zur Vollständigkeit:

    Pro Kind werden 3 Jahre an Versicherung in der gKV unterstellt um die 9/10-Belegung zu erreichen. (Das kann im Einzelfall den Unterschied machen.)

  • Nur zur Vollständigkeit:

    Pro Kind werden 3 Jahre an Versicherung in der gKV unterstellt um die 9/10-Belegung zu erreichen. (Das kann im Einzelfall den Unterschied machen.)

    Dankeschön für den Hinweis. Meine Kinder und die dadurch zugerechnete Zeit sind bereits berücksichtigt. Den Status KVdR könnte ich erreichen, wenn ich bis Lebensalter 70 aktiv im Erwerbsleben bleibe.


    Meine Sicht dazu: 3 Jahre mehr können/wollen ist gut. 3 Jahre mehr MÜSSEN will ich nicht. ;)

  • Bis dahin liegt das Rentenalter doch sowieso bei mindestens 70, um das Demographieproblem bei GRV und GKV besser in den Griff zu bekommen. :)

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  • Dankeschön für den Hinweis. Meine Kinder und die dadurch zugerechnete Zeit sind bereits berücksichtigt. Den Status KVdR könnte ich erreichen, wenn ich bis Lebensalter 70 aktiv im Erwerbsleben bleibe.


    Meine Sicht dazu: 3 Jahre mehr können/wollen ist gut. 3 Jahre mehr MÜSSEN will ich nicht. ;)

    Der Plan scheint ja ohnehin in eine andere Richtung (pKV) zu gehen.


    Für die KVdR den Rentenbeginn aufzuschieben (mehr als ein paar Monate) halte ich für keine gesunde Entscheidung.


    Ein Hinweis noch (ausdrücklich nicht als Empfehlung zu verstehen):

    Auch Pflegekinder (unter 18 Jahren im eigenen Haushalt aufgenommen) werden mit den drei Jahren berücksichtigt.

  • Bis dahin liegt das Rentenalter doch sowieso bei mindestens 70, um das Demographieproblem bei GRV und GKV besser in den Griff zu bekommen. :)

    Der Bedarf an Arbeitskräften wird es den Arbeitgebern noch stärker als heute nahelegen, den Arbeitnehmern (wahrscheinlich durch monetäre Anreize) nahezulegen, doch möglichst länger zu arbeiten.


    Die Zukunft wird es zeigen.

  • Das Problem sind nicht die teuren Krankenkassenbeiträge. Niemand verarmt deswegen! Die zu niedrige Rente ist das Problem. Jemand der PKV-versichert ist und heute in Rente geht, zahlt ca. 1.000 EUR (ganz groooobe Schätzung für einen top PKV - Tarif). Wenn in den letzten 40 Jahren nix für die Rente getan wurde, ist die PKV nur schwer finanzierbar. Aber dann startet man schon arm ins Rentendasein und wird nicht erst durch die PKV-Beiträge arm. Es ist natürlich viel einfacher, der bösen PKV dann die Schuld in die Schuhe zu schieben, statt sich einzugestehen, dass man zu wenig vorgesorgt hat.

  • Auf unserer Website stehen unter "Konkrete Praxisbeispiele Private Krankenversicherung im Alter" PKV-Beiträge von Rentnern. Die liegen i.d.R. deutlich unter 1.000 EUR. Meine Mutter zahlte zuletzt mit 83 Jahren unter Einberechnung des vollen Selbstbehalts 671,67 EUR im Monat.

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