Welche Abzüge auf Firmenrente sind zu erwarten?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich habe folgende Frage zu einer betrieblichen Altersversorgung:


    Hier die Daten dazu:

    - betriebliche Altersvorsorge in Form einer über eine Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Firmenrente - aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie


    - die Versicherung ermöglicht ab Laufzeitende entweder eine lebenslange Rente (ca. € 170.-/Monat) oder eine einmalige Auszahlung.


    - die Beiträge wurden über den Arbeitgeber 1 x jährlich abgeführt, der Betrag auf der jeweiligen Gehaltsabrechnung unter "bAV-Zuschuss Direktversicherung" aufgeführt.


    - Abschlussdatum: 01.11.2004


    - Laufzeit: bis 11/2024


    - aufgrund des Renteneintritts im Frühjahr 2023 wird die Beitragszahlung bis zum Laufzeitende 11/2024 durch den Versicherungsnehmer/jetzt Rentner geleistet.



    Dazu habe ich folgende Fragen:



    - sind auf die Auszahlung entweder als lebenslange Rente (s.o.) oder als Einmalzahlung Krankenkassenbeiträge fällig? Wenn ja - wie hoch sind diese?



    - fallen auf die Auszahlung entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung Steuern an (Abschlussdatum 01.11.2004)?



    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.

  • Dazu habe ich folgende Fragen:

    - sind auf die Auszahlung entweder als lebenslange Rente (s.o.) oder als Einmalzahlung Krankenkassenbeiträge fällig? Wenn ja - wie hoch sind diese?

    - fallen auf die Auszahlung entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung Steuern an (Abschlussdatum 01.11.2004)?

    Die Grenze für die KV/PV-Beiträge liegt aktuell bei 169,75€. D.h. auf eine monatl. Rentenzahlung bis zu dieser Höhe müssen keine Beiträge zur KV/PV gezahlt werden.

    Bei einer Einmalzahlung wird dieser Beitrag auf 10 Jahre hochgerechnet (120 Monate). Dementsprechend wäre 2023 eine Einmalzahlung von 20.370€ frei von KV/PV-Beiträgen.


    Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der Versicherung um eine Gehaltstumwandlung handelt. D.H., dass die Zahlungen für die RV aus Deinem Bruttolohn geleistet wurden.

    Die Rentenzahlung ist dann steuerpflichtig.

  • Hallo.


    Steuerberatung mache ich nicht, allerdings vermute ich, dass die Einmalzahlung steuerfrei wäre.

    Wahrscheinlich wäre auf die volle Auszahlungssumme (geteilt durch 120 multipliziert mit Pflegeversicherungsbeitrag) Pflegeversicherung zu zahlen, Krankenversicherung nur der Teil, der über die grob 170 Euro an Freibetrag hinausgeht. (Summe Auszahlung durch 120 minus Freibetrag gleich Rest, der zu verbeitragen ist)