Umzugspauschale von Wohnung bei Eltern in Wohnung

  • Hallo,


    ich musste einen kurzen Zwischenstoopp im Elternhaus machen und bin dann durch einen neuen Job in eine neue Wohnung gezogen. Sonst kann man ja immer die Umzugspauschale ansetzen. Jetzt bin ich verunsichert, weil als Vorrausetzung eine "eigene Wohnung" zählt. Ich habe natürlich keine Miete gezahlt im Elternhaus, aber so wie ich die Definition von Wohnung lese in meiner Steuersoftware ist das nicht relevant. Relevant ist, dass man eineeigenständige Wohnung hat mit Küche und Bad seperat etc.. Dies war der Fall bei mir.


    Kann ich den Umzug dann absetzen?



    Beste Grüßw

  • Nach meinem Verständnis:


    Werbungskosten sind Kosten die anfallen, um den Job machen zu können.

    => Den Umzug von Wohnung 1 zu Deinen Eltern kannst Du nicht absetzen

    => Den Umzug von Deinen Eltern zu Wohnung 2 kannst Du absetzen


    Aber das ist meine Bauch-Einschätzung, andere werden dazu besseres sagen.

  • Ich leider (auch) nicht.


    Ich würde mir da aber nicht soviel Gedanken machen, sondern den Umzug in der Steuer ansetzen.


    Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

    a) Es funktioniert. Dann ist es egal, ob die Definition stimmte oder der Beamte es selbst nicht besser wusste.

    b) Es funktioniert nicht. Dann hast Du aber eine Begründung mit Paragraphen, die Du dann überprüfen kannst.

  • Ich würde mir da aber nicht soviel Gedanken machen, sondern den Umzug in der Steuer ansetzen.

    Ich bin der gleichen Meinung.


    Was hilft es, wenn irgendein Forist sagt, daß man das so machen könne? Der zuständige Finanzbeamte muß es akzeptieren.

  • Hallo Tino80,


    keine Rechts- oder Steuerberatung, reine Laienmeinung.

    ich musste einen kurzen Zwischenstoopp im Elternhaus machen und bin dann durch einen neuen Job in eine neue Wohnung gezogen.

    Ich unterstelle, bei diesem „kurzen Stopp“ war die Wohnung bei Ihren Eltern Ihre einzige Wohnung und sie waren dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ich unterstelle weiter, mit der neuen Wohnung hat sich Ihre Fahrtzeit zur neuen Arbeitsstelle um mehr als eine halbe Stunde pro Strecke reduziert.

    Falls diese beiden Voraussetzungen zutreffen, dürfte m.E. der arbeitsbedingte Anlass für den Umzug gegeben sein. Die näheren Umstände an Ihrer alten Wohnung spielen dann keine Rolle mehr. Ich würde die Angabe in der Steuererklärung wie von Hornie vorgeschlagen, machen.


    Gruß Pumphut