Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Ich wohne derzeit in Stadt A, und in meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort als Stadt B aufgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Städten beträgt mehr als 600 km. Ich fahre nicht in die Stadt B. Stattdessen habe ich einen eigenen Arbeitsbereich in meiner eigenen Wohnung. Der Raum ist abgeschlossen und wird zu 100 % für berufliche Zwecke genutzt.
Frage 1: Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale? Das Gesetz besagt, dass ich maximal 4500 € geltend machen kann.
Frage 2: Kann ich die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer absetzen? Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen?
Frage 3 : Da ich Eigentümer der Wohnung bin (keine Mietkosten), bin ich mir nicht sicher, ob meine Kosten für das Arbeitszimmer sehr hoch sind. Der Umfang des Arbeitszimmers beträgt 10 % der Wohnung. Ab welchem Betrag wäre es sinnvoll, die Kosten für ein Arbeitszimmer überhaupt zu berücksichtigen? Ich mache mir Sorgen, dass das Finanzamt, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer abziehe, argumentieren wird, dass ich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale habe. Sehen Sie das auch so?