Pendlerpauschale und Kosten für ein Arbeitszimmer

  • Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Ich wohne derzeit in Stadt A, und in meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort als Stadt B aufgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Städten beträgt mehr als 600 km. Ich fahre nicht in die Stadt B. Stattdessen habe ich einen eigenen Arbeitsbereich in meiner eigenen Wohnung. Der Raum ist abgeschlossen und wird zu 100 % für berufliche Zwecke genutzt.

    Frage 1: Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale? Das Gesetz besagt, dass ich maximal 4500 € geltend machen kann.

    Frage 2: Kann ich die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer absetzen? Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen?

    Frage 3 : Da ich Eigentümer der Wohnung bin (keine Mietkosten), bin ich mir nicht sicher, ob meine Kosten für das Arbeitszimmer sehr hoch sind. Der Umfang des Arbeitszimmers beträgt 10 % der Wohnung. Ab welchem Betrag wäre es sinnvoll, die Kosten für ein Arbeitszimmer überhaupt zu berücksichtigen? Ich mache mir Sorgen, dass das Finanzamt, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer abziehe, argumentieren wird, dass ich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale habe. Sehen Sie das auch so?

  • Du kannst 10% der laufenden Kosten für das Haus absetzen, dazu jährlich 0,2% der Anschaffungskosten als Abschreibung (10% von 2%), außerdem die exklusiv für das Arbeitszimmer angefallenen Aufwendungen vollständig. Da dürfte schon etwas vierstelliges zusammen kommen.

    Du siehst es richtig, dass die Finanzamts-Software stutzig wird, wenn neben dem Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt der Tätigkeit sein soll, tägliche Fahrten in den Betrieb abgerechnet weden. Da werden Nachfragen kommen. Aber die glauben dir auch unabhängig vom Arbeitszimmer nicht, dass du jeden Tag 600 km zur Arbeit fährst.

  • Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Ich wohne derzeit in Stadt A, und in meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort als Stadt B aufgeführt. D[ie Strecke] zwischen den beiden Städten beträgt mehr als 600 km. Ich fahre nicht in die Stadt B. Stattdessen habe ich einen eigenen Arbeitsbereich in meiner eigenen Wohnung. Der Raum ist abgeschlossen und wird zu 100 % für berufliche Zwecke genutzt.

    Also klassischer Homeworker.

    Frage 1: Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale?

    Nein, natürlich nicht. Du fährst ja nicht.

    Frage 2: Kann ich die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer absetzen? Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen?

    Als privater Steuerzahler und Nicht-Steuerberater sehe das so: Ich würde die Kosten für das Arbeitszimmer (und alles drumherum) ansetzen.

    Wie oben schon gesagt: Keine Kosten fürs Pendeln, keine Absetzbarkeit.

    Frage 3 : Da ich Eigentümer der Wohnung bin (keine Mietkosten), bin ich mir nicht sicher, ob meine Kosten für das Arbeitszimmer sehr hoch sind. Der Umfang des Arbeitszimmers beträgt 10 % der Wohnung. Ab welchem Betrag wäre es sinnvoll, die Kosten für ein Arbeitszimmer überhaupt zu berücksichtigen? Ich mache mir Sorgen, dass das Finanzamt, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer abziehe, argumentieren wird, dass ich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale habe. Sehen Sie das auch so?

    Ich wüßte nicht, wie sich die Pendlerpauschale in Deinem Fall begründen ließe. Du hast die Kosten nicht, also kannst Du sie auch nicht absetzen.

    Die Kosten für das Arbeitszimmer lassen sich sicher errechnen, dabei darfst Du gern kreativ werden, solange Du nicht unrealistisch wirst. Auch Telekommunikationskosten fallen an, und sicher nicht nur die üblichen 20% (von z.B. 40€ monatlich), die allgemein im Netz so genannt werden. Oder Du nutzt halt die Arbeitszimmer- oder Homeoffice-Pauschale.

    https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

    Generell gilt in Steuerdingen: Es ist bedeutend besser, Verhältnisse im voraus zu planen, als sie hinterher konstruieren zu wollen.

  • Du kannst 10% der laufenden Kosten für das Haus absetzen, dazu jährlich 0,2% der Anschaffungskosten als Abschreibung (10% von 2%), außerdem die exklusiv für das Arbeitszimmer angefallenen Aufwendungen vollständig. Da dürfte schon etwas vierstelliges zusammen kommen.

    Du siehst es richtig, dass die Finanzamts-Software stutzig wird, wenn neben dem Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt der Tätigkeit sein soll, tägliche Fahrten in den Betrieb abgerechnet weden. Da werden Nachfragen kommen. Aber die glauben dir auch unabhängig vom Arbeitszimmer nicht, dass du jeden Tag 600 km zur Arbeit fährst.

    Könnten Sie mir erklären, wie die Abschreibung funktioniert? Hier ist mein derzeitiges Verständnis.

    Zum Beispiel wurde die Wohnung für 10000€ gekauft. Daher kann ich jedes Jahr einen Betrag von 20 € absetzen. Richtig?

  • Vielen Dank für diese ausführliche und klare Antwort! Können Sie einige kreative Fälle für einen professionellen Studienabzug erläutern? : )

  • Könnten Sie mir erklären, wie die Abschreibung funktioniert? Hier ist mein derzeitiges Verständnis.

    Zum Beispiel wurde die Wohnung für 10000€ gekauft. Daher kann ich jedes Jahr einen Betrag von 20 € absetzen. Richtig?

    Ja, aber in der Regel sind Wohnungen oder Häuser in der Anschaffung deutlich teurer und damit auch die Abschreibungsbeträge entsprechend höher.

  • Ja, aber in der Regel sind Wohnungen oder Häuser in der Anschaffung deutlich teurer und damit auch die Abschreibungsbeträge entsprechend höher.

    Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

  • Vielen Dank für diese ausführliche und klare Antwort! Können Sie einige kreative Fälle für einen professionellen Studienabzug erläutern? : )

    Wenn es an der eigenen Kreativität fehlt, wäre da an erster Stelle ein Wort zu nennen, das mit "G" anfängt und mit "oogle" weitergeht.

    In Deinem Fall ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit, also sind seine Kosten und die Kosten für alle Arbeitsmittel komplett absetzbar. Die erste Frage dürfte hier sein: Spare ich mir den Aufwand und nehme einfach die Home-Office-Pauschale oder weise ich die Kosten einzeln nach? 1260 € ist die Pauschale, das sind grob 100 € pro Monat. Wenn die anteilige Miete für das Arbeitszimmer mehr als 100 €/m beträgt, lohnt sich der Einzelnachweis. Dazu kommen anteilig Nebenkosten, Strom und Heizung, die Möbelatur (ggf. Abschreibungsfrist beachten), der Rechner natürlich, etc. etc.

    Dies hier ist ein Forum, das Anstöße geben soll, nicht alles vorkauen bis zum Letzten, zumal die Angaben der Anfrager regelmäßig so knapp sind, daß man ohnehin keinen konkreten Rat geben kann.

  • Klar, gefällt Dir nicht.

    Selbermachen ist schließlich anstrengend, alles vorgekaut bekommen ist einfacher.

    Das wird Dir jetzt vermutlich auch nicht gefallen.

    Unter uns gesagt: Ich halte Dich für ziemlich undankbar, deswegen war dies hier auch meine letzte Antwort an Dich.

  • Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

    Ich kann meinen früheren Beitrag bearbeiten. Ich konnte in diese wirklich schöne Website für Arbeitszimmer schauen. In der Checkliste steht ganz klar, dass die Zinszahlungen auch anteilig nach dem Anteil des Arbeitszimmers abgezogen werden können. Ich stelle sie hier ein, damit auch zukünftige Suchende die Möglichkeit haben, sich diese Website anzuschauen.

    https://www.arbeitszimmer.de/checkliste.htm