Beiträge von gutler

    Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

    Ich kann meinen früheren Beitrag bearbeiten. Ich konnte in diese wirklich schöne Website für Arbeitszimmer schauen. In der Checkliste steht ganz klar, dass die Zinszahlungen auch anteilig nach dem Anteil des Arbeitszimmers abgezogen werden können. Ich stelle sie hier ein, damit auch zukünftige Suchende die Möglichkeit haben, sich diese Website anzuschauen.

    https://www.arbeitszimmer.de/checkliste.htm

    Ja, aber in der Regel sind Wohnungen oder Häuser in der Anschaffung deutlich teurer und damit auch die Abschreibungsbeträge entsprechend höher.

    Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

    Vielen Dank für diese ausführliche und klare Antwort! Können Sie einige kreative Fälle für einen professionellen Studienabzug erläutern? : )

    Du kannst 10% der laufenden Kosten für das Haus absetzen, dazu jährlich 0,2% der Anschaffungskosten als Abschreibung (10% von 2%), außerdem die exklusiv für das Arbeitszimmer angefallenen Aufwendungen vollständig. Da dürfte schon etwas vierstelliges zusammen kommen.

    Du siehst es richtig, dass die Finanzamts-Software stutzig wird, wenn neben dem Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt der Tätigkeit sein soll, tägliche Fahrten in den Betrieb abgerechnet weden. Da werden Nachfragen kommen. Aber die glauben dir auch unabhängig vom Arbeitszimmer nicht, dass du jeden Tag 600 km zur Arbeit fährst.

    Könnten Sie mir erklären, wie die Abschreibung funktioniert? Hier ist mein derzeitiges Verständnis.

    Zum Beispiel wurde die Wohnung für 10000€ gekauft. Daher kann ich jedes Jahr einen Betrag von 20 € absetzen. Richtig?

    Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Ich wohne derzeit in Stadt A, und in meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort als Stadt B aufgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Städten beträgt mehr als 600 km. Ich fahre nicht in die Stadt B. Stattdessen habe ich einen eigenen Arbeitsbereich in meiner eigenen Wohnung. Der Raum ist abgeschlossen und wird zu 100 % für berufliche Zwecke genutzt.

    Frage 1: Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale? Das Gesetz besagt, dass ich maximal 4500 € geltend machen kann.

    Frage 2: Kann ich die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer absetzen? Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen?

    Frage 3 : Da ich Eigentümer der Wohnung bin (keine Mietkosten), bin ich mir nicht sicher, ob meine Kosten für das Arbeitszimmer sehr hoch sind. Der Umfang des Arbeitszimmers beträgt 10 % der Wohnung. Ab welchem Betrag wäre es sinnvoll, die Kosten für ein Arbeitszimmer überhaupt zu berücksichtigen? Ich mache mir Sorgen, dass das Finanzamt, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer abziehe, argumentieren wird, dass ich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale habe. Sehen Sie das auch so?

    Ja, die Kosten für die Krankenversicherung kannst du immer als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen:

    https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

    Ich danke Ihnen! Ich benutze Wundertax.de, um den Bericht einzureichen. Ich habe versucht, den Ort zu finden, aber ich kann nicht. Wissen Sie zufällig, wo ich das eintragen soll?

    Im vergangenen Jahr war ich 1 Monat lang nicht berufstätig. Während dieses einen Monats habe ich keine Sozialleistungen erhalten. Ich bin (und war) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Während dieses 1-monatigen Zeitraums musste ich die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Arbeitsamt wollte diese Kosten nicht übernehmen.

    Meine Frage lautet: Sind diese Kosten, da ich sie aus eigener Tasche bezahlt habe, in irgendeiner Form in meiner Einkommensteuererklärung absetzbar? Wenn ja, unter welchen Abschnitt würde dies fallen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine neu gebaute Wohnung zur Eigennutzung erworben - Vertragsabschlussdatum : August 2020. Die Übergabe der Wohnung an mich erfolgte im November 2021. Der Grundbucheintrag wurde erst im Juni 2023 vorgenommen. Ich habe mir den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durchgelesen und dort ist die Rede von einem Abzug der Renovierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre mit einer Grenze von 15%. Ich habe ein paar Fragen

    1. Gilt diese Klausel auch für eine selbst genutzte Wohnung?

    2. Wann beginnen die 3 Jahre? August 2020, November 2021 oder Juni 2023?

    3. Zählt eine voll ausgestattete Küche als Renovierung?

    4. Welches Elster-Formular sollte ich für diese Abzüge verwenden? Ich habe mir die Anlage V Zeile 33 angesehen, aber überall, wo ich online lese, steht, dass der Abzug nur für Vermieter gilt. Ich bin also verwirrt.

    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Liebe Alle,

    ich stecke in einem kleinen Dilemma. Ich verwende eine Steuersoftware für die Steuererklärung. Derzeit sagt meine Steuersoftware - Wundertax -

    Zitat

    Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zeile 25) aus deiner Lohnsteuerbescheinigung 1 sollte nicht höher sein als 8,1% deines Bruttolohns (Zeile 3) und nicht mehr betragen als 4702. Der von dir angegebene Betrag übersteigt diesen Wert. Bitte überprüfe nochmal deine Eingabe. Falls der eingegebene Betrag falsch ist, gehe zum Schritt "Einkünfte" und korrigiere die Eingabe.

    Auf meiner LBS vom Arbeitgeber steht folgendes

    * Zeile 25: X €

    * Zeile 24a: X/2 €

    In meinem Fall, X/12 >>> 400€ pro Monat. Soll ich die Zeile 25 trotz der Software so ausfüllen, wie sie ist, oder soll ich den Betrag X/2 eintragen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Wenn diese Heimarbeit nicht coronabedingt ist, wurde eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geschlossen?

    Wo befinden sich PC, Laptop, Drucker, Router für den privaten Gebrauch?

    Das mit der Abschreibung würde ich vergessen, denn sonst tritt bei einem Verkauf der Wohnung steuerpflicht ein.

    Ja, es gibt eine Vereinbarung im Mietvertrag. Der Router befindet sich im Wohnzimmer. Der Drucker befindet sich im Arbeitszimmer.

    Danke für den Hinweis auf die Abschreibungskosten!

    Moin,

    ich nehme noch mit rein:

    * Hausratversicherung

    * Müllgebühren

    Das wird bei max. 1.250 € gedeckelt: liegst du drüber, kannst du nicht mehr ansetzen ;)

    Zitat

    If no workstation is provided for you at your job for your professional tasks, you are permitted to deduct up to 1,250 euros for space (proportionate costs of the office in relation to the costs for your entire apartment) and equipment. If the core of your work takes place in your home office, you may deduct the full cost of your expenses from your taxes.

    Danke!

    In diesem Link auf Wundertax steht, dass die Möglichkeit besteht, die vollen Beträge zu kürzen, wenn am Arbeitsplatz kein Arbeitsplatz vorhanden ist.

    https://germantaxes.de/tax-tips/home-office-lump-sum/

    Ich möchte wissen, wie ich die Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer berechnen kann, um sie von meinem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Meine Situation ist wie folgt

    * Ich bin vollzeitbeschäftigt

    * Mein Arbeitgeber stellt mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, also arbeite ich Vollzeit im Heimbüro.

    * Ich habe einen separaten Raum für mein Büro zu Hause. Es wird zu 100 % für die Arbeit genutzt. Es gibt dort keine Möbel für den privaten Gebrauch.

    * Die Größe des Raums beträgt 10 % der Wohnung.

    * Ich bin Eigentümer der Wohnung.

    * Der Einfachheit halber nehmen wir an, dass ich 100 € als Hypothekenzahlung zahle - 90 € für mein Darlehen und 10 € als Zinsen.

    Wie kann ich berechnen, welchen Betrag ich von meinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann? Im Internet habe ich unter anderem Folgendes gelesen

    * Heizung

    * Elektrizität

    * Versorgungsleistungen

    * Grundsteuer

    * Versicherungsprämien - Welche Versicherungen sind damit gemeint?

    * Abschreibungen auf das Gebäude - Wie lassen sich diese berechnen?

    Welche anderen Dinge kann ich zusätzlich zu diesen Kosten absetzen?

    Soweit ich weiß, müssen alle diese Kosten anteilig abgezogen werden, d. h. 10 % der Gesamtkosten.

    PS - Ich bin mir der 600€ Home-Office-Zulage während Corona bewusst und ich beziehe mich nicht auf diese Zulage. Meine Kosten belaufen sich auf mehr als 600 € und ich möchte sie voll ausschöpfen.

    Quelle: https://scheller-international.com/blog-beitraege…ome-office.html