Mein vollbesparter Bausparvertrag wurde zum Juni 23 von der Bausparkasse gekündigt. Ich wurde aufgefordert, mein Konto zur Auszahlung des Guthabens anzugeben. Da der Kontoauszug fehlerhaft war, legte ich Widerspruch ein. Es fehlten die Bonuszinsen, die Abschlussgebühr und die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren. Ich habe einen sehr alten Vertrag, in dem Darlehensverzicht, Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr schon bei Vertragsabschluss festgeschrieben sind. Wurde über die Jahre von mir auch immer so dokumentiert, dass ich keine Änderung wünsche. Auch bei Vollbesparung und Kündigung. Mein Guthaben wurde von der Bausparkasse auf ein Extrakonto geparkt, weil keine Verzinsung mehr stattfindet und mein Onlinezugang gelöscht. Die Bausparkasse reagiert nicht auf meinen Widerspruch zum Kontoauszug. Gibt es gesetzliche Fristen, die die Bausparkasse bei Widerspruch einhalten muss? Und überhaupt..., was machen die jetzt mit meinem Geld? Habe heute wiederholt Widerspruch eingelegt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Kann einer helfen, wie ich jetzt korrekt handeln muss? Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Bausparguthaben
- Wissi
- Erledigt
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Mein vollbesparter Bausparvertrag wurde zum Juni 23 von der Bausparkasse gekündigt.
Jetzt haben wir Ende September 2023.
Ich wurde aufgefordert, mein Konto zur Auszahlung des Guthabens anzugeben. Da der Kontoauszug fehlerhaft war, legte ich Widerspruch ein. Es fehlten die Bonuszinsen, die Abschlussgebühr und die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren. Ich habe einen sehr alten Vertrag, in dem Darlehensverzicht, Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr schon bei Vertragsabschluss festgeschrieben sind.
Welche Frist hast Du der Bausparkasse denn gesetzt?
Mein Guthaben wurde von der Bausparkasse auf ein Extrakonto geparkt, weil keine Verzinsung mehr stattfindet und mein Onlinezugang gelöscht. Die Bausparkasse reagiert nicht auf meinen Widerspruch zum Kontoauszug.
Habe heute wiederholt Widerspruch eingelegt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Kann einer helfen, wie ich jetzt korrekt handeln muss?
Was auch immer ein "Widerspruch" in diesem Zusammenhang ist.
Wenn es um nennenswert Geld geht, würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.
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Danke für die schnelle Antwort..., Fristsetzung bis zum 20.10.2023. Nein, es geht nicht um eine nennenswerte Summe. Leider kann ich keinen Rechtsanwalt einschalten. Werde dann sicher die Schlichtungskommission einschalten. Oder besser die Bankenaufsicht?
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Danke für die Hilfe.
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Was sprich dagegen, Deine Kontonummer zu nennen? Dann bekommst Du erst einmal Dein Guthaben zurück und es liegt nicht zinslos bei denen herum.
Um die restliche Forderung kannst Du Dich dann in Ruhe kümmern. Ein Ombudsverfahren dauert einige Zeit.
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Danke für die schnelle Antwort..., Fristsetzung bis zum 20.10.2023. Nein, es geht nicht um eine nennenswerte Summe. Leider kann ich keinen Rechtsanwalt einschalten. Werde dann sicher die Schlichtungskommission einschalten. Oder besser die Bankenaufsicht?
Man kann immer einen Rechtsanwalt einschalten. Und wenn man im Recht ist (und es nicht gerade um Arbeitsrecht geht), kostet das noch nicht einmal was. Die Bausparkasse hat im Juni nicht geantwortet, die wird auch im September und Oktober nicht antworten.
Allerdings: Wenn Dir eine Person wirklich helfen will, mußt Du die Karten sauber auf den Tisch legen. Herumdrucksen hilft diesbezüglich nichts.
Ich hätte der Bausparkasse übrigens ein Konto genannt (wie Hornie schon geschrieben hat). Damit hättest Du den Großteil des Geldes bereits zurück.
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Ach..., das geht?
Ist das dann auch nicht der Beweis, dass ich die falsche Guthabensumme anerkenne, wenn ich der Bausparkasse mein Konto gebe? Wie schreibt man in meinem Fall so einen Auszahlungsauftrag?
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Die Bausparkasse hat Dich fraglos aufgefordert, ein Konto zu nennen, auf das sie das Guthaben überweisen kann. Das hat sie zweifellos in einem Schriftstück getan. Alles, was Du brauchst, steht erstmal in diesem Schriftstück.
Du fragst hier um Rat und schwurbelst in der Sache herum. Es ist Dein gutes Recht, Deine Privatsachen privat zu halten. Wenn Du das aber tust, kannst Du Dir keine gute Auskunft in der Sache erwarten.
"Was haben Sie denn für Beschwerden?"
"Das sage ich Ihnen nicht, schließlich sind Sie hier der Arzt!"
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Man kann immer einen Rechtsanwalt einschalten. Und wenn man im Recht ist (und es nicht gerade um Arbeitsrecht geht), kostet das noch nicht einmal was. Die Bausparkasse hat im Juni nicht geantwortet, die wird auch im September und Oktober nicht antworten.
Allerdings: Wenn Dir eine Person wirklich helfen will, mußt Du die Karten sauber auf den Tisch legen. Herumdrucksen hilft diesbezüglich nichts.
Ich hätte der Bausparkasse übrigens ein Konto genannt (wie Hornie schon geschrieben hat). Damit hättest Du den Großteil des Geldes bereits zurück.
Wie meinst Du das..., die Karten sauber auf den Tisch legen und nicht herumdrucksen? Wie funktioniert das hier? Sorry, bin neu hier und mit dem Forum nicht so vertraut.
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Ach..., das geht?
Ist das dann auch nicht der Beweis, dass ich die falsche Guthabensumme anerkenne, wenn ich der Bausparkasse mein Konto gebe? Wie schreibt man in meinem Fall so einen Auszahlungsauftrag?
Klar geht das.
Vermutlich haben die Dir ein Formular, das ich jedoch nicht kenne. Steht da überhaupt ein Betrag drin? Falls ja, ändere ihn halt. Oder ergänze einen Satz ("zzgl. der noch nicht erstatteten Kontogebühren").
Oder teile formlos Deine Kontonr. für die Rückzahlung mit. Du kannst auch im gleichen Brief Deine Forderung noch einmal bekräftigen.
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Wenn Dir einer helfen soll, muß der den Vorgang im Detail kennen. Der wird sich den Vertrag zeigen lassen, das Kündigungsschreiben der Bausparkasse und Deine Antwort darauf. Hebst Du darauf ab, daß Du früher bereits bekräftigt habest, daß Du keine Änderung am Vertrag wolltest, wird er Dich nach entsprechenden Schriftstücken fragen und sie sehen wollen.
Mit "ich habe Widerspruch" eingelegt, kann keiner etwas anfangen. Dazu muß man das Schriftstück sehen, mit dem Du Widerspruch eingelegt hast.
Die Leute der Bausparkasse sind Profis und sie haben das Geld, das eigentlich Dir zusteht. Du agierst in meinen Augen laienhaft, was schon daran erkennbar ist, daß Du einen Vorgang vom Juni bis September quasi liegenläßt.
Wie bekommt man die Kuh vom Eis?
Wenn der fragliche Betrag unmaßgeblich ist, kannst Du Dir sicher Zeit lassen.
Normalerweise sind Bausparverträge fünfstellig, da würde ich mir keine Zeit lassen. Und wenn Du es nicht allein hinbekommst, dann brauchst Du externe Hilfe, und das ist in rechtlichen Dingen schlichtweg ein Rechtsanwalt vor Ort.
Ich hätte - ich wiederhole es - der Bausparkasse ein Zielkonto genannt. Dort hätte sie ausbezahlt, was sie für richtig hält. Selbst wenn der Betrag nicht stimmt, selbst wenn sie die Abschlußgebühr nicht erstatten will oder irgendwelche Zinsen, hättest Du so mindestens 95% der streitigen Summe bereits zurück und könntest sie verzinst auf ein Tagesgeldkonto legen. Ohne Konto kann die Bausparkasse das Geld nicht zurückzahlen. Das fällt im Bedarfsfall auf Dich zurück.
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Wenn Dir einer helfen soll, muß der den Vorgang im Detail kennen. Der wird sich den Vertrag zeigen lassen, das Kündigungsschreiben der Bausparkasse und Deine Antwort darauf. Hebst Du darauf ab, daß Du früher bereits bekräftigt habest, daß Du keine Änderung am Vertrag wolltest, wird er Dich nach entsprechenden Schriftstücken fragen und sie sehen wollen.
Mit "ich habe Widerspruch" eingelegt, kann keiner etwas anfangen. Dazu muß man das Schriftstück sehen, mit dem Du Widerspruch eingelegt hast.
Die Leute der Bausparkasse sind Profis und sie haben das Geld, das eigentlich Dir zusteht. Du agierst in meinen Augen laienhaft, was schon daran erkennbar ist, daß Du einen Vorgang vom Juni bis September quasi liegenläßt.
Wie bekommt man die Kuh vom Eis?
Wenn der fragliche Betrag unmaßgeblich ist, kannst Du Dir sicher Zeit lassen.
Normalerweise sind Bausparverträge fünfstellig, da würde ich mir keine Zeit lassen. Und wenn Du es nicht allein hinbekommst, dann brauchst Du externe Hilfe, und das ist in rechtlichen Dingen schlichtweg ein Rechtsanwalt vor Ort.
Ich hätte - ich wiederhole es - der Bausparkasse ein Zielkonto genannt. Dort hätte sie ausbezahlt, was sie für richtig hält. Selbst wenn der Betrag nicht stimmt, selbst wenn sie die Abschlußgebühr nicht erstatten will oder irgendwelche Zinsen, hättest Du so mindestens 95% der streitigen Summe bereits zurück und könntest sie verzinst auf ein Tagesgeldkonto legen. Ohne Konto kann die Bausparkasse das Geld nicht zurückzahlen. Das fällt im Bedarfsfall auf Dich zurück.
Danke für Deine Unterstützung. Hast Du richtig erkannt..., bin Laie. Deshalb frage ich ja hier nach. Bin davon ausgegangen, wenn ich ein Konto zur Auszahlung angebe, dann wird das gleichgesetzt mit einem Einverständnis der Auszahlsumme. Bin jetzt schlauer.
Nun habe ich aber Widerspruch gegen den Kontoauszug eingelegt..., weil die Höhe des auszuzalenden Guthabens von 12000€ nicht stimmt. Und jetzt Bankkonto nachreichen? Werde ich wohl machen. Einen Rechtsanwalt schalte ich nicht ein. Auf Anfrage zu meinem Anliegen sind die Kosten viel zu hoch.