Mein vollbesparter Bausparvertrag wurde zum Juni 23 von der Bausparkasse gekündigt. Ich wurde aufgefordert, mein Konto zur Auszahlung des Guthabens anzugeben. Da der Kontoauszug fehlerhaft war, legte ich Widerspruch ein. Es fehlten die Bonuszinsen, die Abschlussgebühr und die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren. Ich habe einen sehr alten Vertrag, in dem Darlehensverzicht, Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr schon bei Vertragsabschluss festgeschrieben sind. Wurde über die Jahre von mir auch immer so dokumentiert, dass ich keine Änderung wünsche. Auch bei Vollbesparung und Kündigung. Mein Guthaben wurde von der Bausparkasse auf ein Extrakonto geparkt, weil keine Verzinsung mehr stattfindet und mein Onlinezugang gelöscht. Die Bausparkasse reagiert nicht auf meinen Widerspruch zum Kontoauszug. Gibt es gesetzliche Fristen, die die Bausparkasse bei Widerspruch einhalten muss? Und überhaupt..., was machen die jetzt mit meinem Geld? Habe heute wiederholt Widerspruch eingelegt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Kann einer helfen, wie ich jetzt korrekt handeln muss? Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Bausparguthaben
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Wissi -
22. September 2023 um 18:22 -
Erledigt
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Mein vollbesparter Bausparvertrag wurde zum Juni 23 von der Bausparkasse gekündigt.
Jetzt haben wir Ende September 2023.
Ich wurde aufgefordert, mein Konto zur Auszahlung des Guthabens anzugeben. Da der Kontoauszug fehlerhaft war, legte ich Widerspruch ein. Es fehlten die Bonuszinsen, die Abschlussgebühr und die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren. Ich habe einen sehr alten Vertrag, in dem Darlehensverzicht, Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr schon bei Vertragsabschluss festgeschrieben sind.
Welche Frist hast Du der Bausparkasse denn gesetzt?
Mein Guthaben wurde von der Bausparkasse auf ein Extrakonto geparkt, weil keine Verzinsung mehr stattfindet und mein Onlinezugang gelöscht. Die Bausparkasse reagiert nicht auf meinen Widerspruch zum Kontoauszug.
Habe heute wiederholt Widerspruch eingelegt und eine Frist von 4 Wochen gesetzt. Kann einer helfen, wie ich jetzt korrekt handeln muss?
Was auch immer ein "Widerspruch" in diesem Zusammenhang ist.
Wenn es um nennenswert Geld geht, würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.
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Danke für die schnelle Antwort..., Fristsetzung bis zum 20.10.2023. Nein, es geht nicht um eine nennenswerte Summe. Leider kann ich keinen Rechtsanwalt einschalten. Werde dann sicher die Schlichtungskommission einschalten. Oder besser die Bankenaufsicht?
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Danke für die Hilfe.
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Was sprich dagegen, Deine Kontonummer zu nennen? Dann bekommst Du erst einmal Dein Guthaben zurück und es liegt nicht zinslos bei denen herum.
Um die restliche Forderung kannst Du Dich dann in Ruhe kümmern. Ein Ombudsverfahren dauert einige Zeit.
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Danke für die schnelle Antwort..., Fristsetzung bis zum 20.10.2023. Nein, es geht nicht um eine nennenswerte Summe. Leider kann ich keinen Rechtsanwalt einschalten. Werde dann sicher die Schlichtungskommission einschalten. Oder besser die Bankenaufsicht?
Man kann immer einen Rechtsanwalt einschalten. Und wenn man im Recht ist (und es nicht gerade um Arbeitsrecht geht), kostet das noch nicht einmal was. Die Bausparkasse hat im Juni nicht geantwortet, die wird auch im September und Oktober nicht antworten.
Allerdings: Wenn Dir eine Person wirklich helfen will, mußt Du die Karten sauber auf den Tisch legen. Herumdrucksen hilft diesbezüglich nichts.
Ich hätte der Bausparkasse übrigens ein Konto genannt (wie Hornie schon geschrieben hat). Damit hättest Du den Großteil des Geldes bereits zurück.
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Ach..., das geht?
Ist das dann auch nicht der Beweis, dass ich die falsche Guthabensumme anerkenne, wenn ich der Bausparkasse mein Konto gebe? Wie schreibt man in meinem Fall so einen Auszahlungsauftrag?
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Die Bausparkasse hat Dich fraglos aufgefordert, ein Konto zu nennen, auf das sie das Guthaben überweisen kann. Das hat sie zweifellos in einem Schriftstück getan. Alles, was Du brauchst, steht erstmal in diesem Schriftstück.
Du fragst hier um Rat und schwurbelst in der Sache herum. Es ist Dein gutes Recht, Deine Privatsachen privat zu halten. Wenn Du das aber tust, kannst Du Dir keine gute Auskunft in der Sache erwarten.
"Was haben Sie denn für Beschwerden?"
"Das sage ich Ihnen nicht, schließlich sind Sie hier der Arzt!"
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Man kann immer einen Rechtsanwalt einschalten. Und wenn man im Recht ist (und es nicht gerade um Arbeitsrecht geht), kostet das noch nicht einmal was. Die Bausparkasse hat im Juni nicht geantwortet, die wird auch im September und Oktober nicht antworten.
Allerdings: Wenn Dir eine Person wirklich helfen will, mußt Du die Karten sauber auf den Tisch legen. Herumdrucksen hilft diesbezüglich nichts.
Ich hätte der Bausparkasse übrigens ein Konto genannt (wie Hornie schon geschrieben hat). Damit hättest Du den Großteil des Geldes bereits zurück.
Wie meinst Du das..., die Karten sauber auf den Tisch legen und nicht herumdrucksen? Wie funktioniert das hier? Sorry, bin neu hier und mit dem Forum nicht so vertraut.
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