EMail PBB Festgeld

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute morgen diese Mail von der PBB bekommen:


    Zitat Anfang:


    bitten schauen Sie in Ihr Online-Archiv unter www.pbbdirekt.com . Dort haben wir die für Ihre Festgeldanlage gültigen Vertragsbedingungen, d.h. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen zum Festgeld sowie die Onlinebanking-Bedingungen, und das aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis für Sie eingestellt. Bitte beachten Sie auch das in den Sonderbedingungen Festgeld enthaltene Widerrufsrecht.


    Zitat Ende


    Sind hier auch Kunden der PBB?


    Wenn man sich die AGB's ansieht die ins Postfach kamen, die sind Stand 01.01.2023, also gar nichts neues.


    Was hat sich denn an den Sonderbedingungen geändert?


    Danke und Grüße

    Chris

  • Nachtrag: Ich wollte soeben Festgeld anlegen, die gelb markierten Bedingungen sind das erste mal so zusehen und müssen angeklickt werden, ich lege seit ca. 9 Monaten Festgeld bei der PBB an, diese Bedingungen mussten bis jetzt nie angeklickt werden, da sie nicht aufgeführt wurden, die Bitte um Bestätigung bei Festgeldanlage sind ganz neu.

    Weiß einer was es damit auf sich hat?


    Danke!!!

  • Bei Online-Vertragsabschlüssen hast Du allgemein ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen. Verschiedene Anbieter (z.B. Telekommunikationsanbieter) sind dazu übergegangen, die Ausführung des Auftrags erstmal 2 Wochen auf Eis zu legen für den Fall, daß der Kunde dem Vertrag noch widerspricht. Diese Verzögerung möchte ein Kunde, der sich schon sicher ist, daß er nicht widersprechen wird, nicht haben. Also bieten verschiedene Anbieter (wohl auch Deine Bank) dem Kunden an, den Auftrag umgehend auszuführen (also ohne diese künstliche Verzögerung), sofern der Kunde auf dieses Widerspruchsrecht verzichtet.

  • Wenn das wirklich verpflichtend ist, die Häkchen zu setzen, dann ist das schon uncool.

    Vielleicht wurde in den letzten Wochen und Monaten zu rege von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

    Gerade getestet, ohne Häkchen kommt man nicht weiter. Ob das neu ist, kann ich nicht sagen, kann auch sein, dass ich bei meinen Anlagen nicht drauf geachtet habe, weil irrelevant für mich.


    Da steht aber auch nicht, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

  • Das sind heute häufig anzutreffende Bedingungen. Man lässt sich die Ausführung bei späterem Widerruf bezahlen. Entscheidend dürfte sein, ob und in welcher Höhe in den Links der Wertersatz benannt ist.

  • Da steht aber auch nicht, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

    Das nicht. Aber man MUSS zustimmen, dass sie das Geld sofort anlegen. Und man MUSS zustimmen, dass die Wahrnehmung des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechts dann Geld kostet (wie hoch auch immer die "Strafe" sein mag).

    Das finde ich nicht ok.

    Wenn sie es als Option anbieten würden mit der Konsequenz, dass das Geld erst mal zwei Wochen weiter auf dem TG liegt bis die Frist rum ist, falls man nicht zustimmt, fände ich das kundenfreundlicher.


    btw: ich habe selbst das 10J FG bei denen schon widerrufen. Da gab es diese Bedingungen aber noch nicht.

    Meine Frau hat bei Ford und Renault schon FG wiederrufen. Ohne Stragebühr.

  • btw: ich habe selbst das 10J FG bei denen schon widerrufen. Da gab es diese Bedingungen aber noch nicht.

    Meine Frau hat bei Ford und Renault schon FG wiederrufen. Ohne Stragebühr.

    Da scheint ja jemand sportlich unterwegs zu sein, Festgeldanlagen zu widerrufen. Wir meinen hier das 14-tägige Widerrufsrecht, oder? Bei solch längerfristiger Anlage empfiehlt sich, vorher zu überlegen, was man will.
    Unabhängig davon, es gibt eben auch negative Entwicklungen bzw. auch eine Reihe von Mängeln bei solchen Widerrufstexten (siehe Internetrecherche). Man darf dann abwägen, ob man aus einem solchen Grund eine Anlage bei derartigem Kandidaten wahrnimmt oder nicht.
    https://banking.pbbdirekt.com/…b_bank/public/7502006.pdf ist mir hinsichtlich Widerruf zu komplex und unklar formuliert.

  • Da scheint ja jemand sportlich unterwegs zu sein, Festgeldanlagen zu widerrufen. Wir meinen hier das 14-tägige Widerrufsrecht, oder? Bei solch längerfristiger Anlage empfiehlt sich, vorher zu überlegen, was man will.

    Ja, genau darum geht es.

    Bei Ford und Renault wurde jeweils innerhlab der 14 Tagesfrist der Zins angehoben.

    Da wurde also wiederrufen, um den Betrag dann direkt wieder in das besser verzinste FG bei selbigem Anbieter anzulegen.

    Bei der PBB war es tatsächlich ein Übersichts- / Rechenfehler, der zur Anlage eines falschen (zu hohen) Betrages geführt hat.