Mitarbeiteraktien

  • Nr. 39 im Paragraphen 3 EStG, aber ich fasse es nicht als Umwandlung auf.

    Ja, stimmt. Das hatte der TE in dem zitierten Beitrag wohl nicht richtig verstanden.

    Merkwürdig ist nur, dass es dort zwei User gibt, die behaupten, dass deren geldwerter Vorteil auch über den Freibetrag von 1.440 EUR hinaus nicht steuerlich berücksichtigt wurde?

  • Ja, stimmt. Das hatte der TE in dem zitierten Beitrag wohl nicht richtig verstanden.

    Merkwürdig ist nur, dass es dort zwei User gibt, die behaupten, dass deren geldwerter Vorteil auch über den Freibetrag von 1.440 EUR hinaus nicht steuerlich berücksichtigt wurde?

    Da könnte es um den steuerwerten Vorteil gehen, der sich aus der Differenz von Aktienkurs zum Buchungstermin und dem vergünstigten Preis gehen, den der Mitarbeiter tatsächlich zu zahlen hatte - und zwar erst mal unabhängig davon, ob vom Brutto oder Netto erworben wird.

    Reualc Wäre nicht der Betriebsrat eine gute Anlaufstelle für solche Fragen? Die kennen die Details der Firmen-/Arbeitgeber-spezifischen Bedingungen.

  • Bevor ich mich kleinteilig sprich wirklich en detail mit Renditepunkten, Steuern, geldwerter Vorteil, eventuellen Auswirkungen auf die Gesetzliche Rente usw. beschäftige, würde ich - auch und gerade bei dieser Frage - auf der Ebene darüber ansetzen. Eine (wie auch immer schwach, mittel oder stark ausgeprägte) zusätzliche Verquickung des eigenen Einkommens (Arbeitsplatz) mit der eigenen privaten Anlage würde ich nach Möglichkeit stets vermeiden.

    Daher finde ich, daß beispielsweise schon der Beitrag Nr. 4 (von einem BS.C, glaube ich) in die richtige Richtung weist und damit zielführend ist. Ebenso Beitrag Nr. 6 (von Achim Weiss) siehe hier Abs. 1.

    Und zwar übrigens unabhängig von der Größe, Historie, dem Standing usw. des betreffenden Unternehmens.

    Manchmal hilft ein Blick zurück und zu konkreten Fällen: Habe schwach (ist lange her) einen Fall in Erinnerung, wo ein schneidiger Flugkapitän sein sehr gutes (für damalige Verhältnisse) Gehalt (noch dazu in Schweizer Franken) bei der Swissair verdiente - und parallel einen gewissen Anteil seiner privaten Mittel in Aktien der Swissair investiert hatte. Auf das Klumpenrisiko angesprochen meinte er damals sinngemäß und lässig: "Sorry, da habt ihr keine Ahnung, wir sind praktisch wie eine fliegende Schweizer Bank und die Swissair eine Weltmarke der Schweiz wie Nestle, Lindt & Sprüngli oder Rolex" ... Das Ganze ging traurig aus, denn mit der Insolvenz der Swissair war nicht nur der Job sondern auch der Großteil des in Swissair Aktien angelegten Geldes weg (nach meiner Erinnerung notierte die Aktie noch 1998 um die 500 Franken - in 2001 war die Notierung im einstelligen Bereich ...). Von Fluggesellschaften (eines der fragilsten Geschäftsfelder überhaupt) sollte man m. E. generell - sowohl als Aktionäre als auch als Bondholder - daher besser die Finger lassen. Das nur am Rande. Erst recht, wenn man da auch noch sein Gehalt verdient. Das bezüglich der Ausgangsfrage.

    Nur meine bescheidene persönliche Meinung.