Steuererklärung 2022

  • Hallo zusammen, im aktuellen Newsletter wird auf die (abgelaufene) Frist für die Steuererklärung 2022 hingewiesen, sofern man verpflichtet ist, eine einzureichen. Außerdem wird auf den Säumniszuschlag, berechnet anhand der festgesetzten Steuer, hingewiesen.

    War mir fehlt, ist der Hinweis, dass es auch Fälle gibt, in denen man eine Steuererklärung abgeben muss, jedoch eine Erstattung erhalten kann (und wohl keinen Säumniszuschlag zahlen muss).

  • Besser, man hält Termine ein.


    Meine Steuererklärung lag seit dem Frühjahr fertig in der Schublade; ich wußte, daß ich nachzahlen muß, also habe ich sie erst am vergangenen Wochenende eingeworfen.


    Es gibt in der Tat Fälle, in denen man eine Steuererklärung abgeben muß, obwohl es am Ende eine Erstattung gibt (etwa wenn man ein Gewerbe nebenher betreibt, mit dem man im Steuerjahr Verluste gemacht hat). Das Finanzamt kann auch in solchen Fällen Säumnisuzuschläge verhängen. Erstattung und Säumnis sind zwei Paar Stiefel.

  • Du musst unterscheiden zwischen Säumniszuschlag (§ 240 AO) und Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Der Säumniszuschlag wird fällig, wenn eine geschuldete Steuerzahlung zu spät geleistet wird. Das setzt also in der Tat eine Zahlungspflicht voraus. Der Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgegeben wird. Und das unabhängig davon, ob du am Ende aufgrund der Erklärung etwas zahlen musst oder etwas heraus bekommst. Da wird der Ordnungsverstöß sanktioniert, nicht die Vorenthaltung der Steuerzahlung.