Hallo zusammen, im aktuellen Newsletter wird auf die (abgelaufene) Frist für die Steuererklärung 2022 hingewiesen, sofern man verpflichtet ist, eine einzureichen. Außerdem wird auf den Säumniszuschlag, berechnet anhand der festgesetzten Steuer, hingewiesen.
War mir fehlt, ist der Hinweis, dass es auch Fälle gibt, in denen man eine Steuererklärung abgeben muss, jedoch eine Erstattung erhalten kann (und wohl keinen Säumniszuschlag zahlen muss).