schwester verstorben, war geschieden, hat angeblich ein testament gemacht und verügt, dass der exmann alles erbt. geht dann gar nichts an die brüder des verstorbenen über? ich weiss nicht, ob das testament beim notar/gericht hinterlegt wurde. danke für eine info
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Pflichtteil sollten Angehörige immer bekommen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass das völlig unter den Teppich gekehrt wird.
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Moin,
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Wenn es keine pflichtteilsberechtigten Erben gibt, wird es wohl nach dem Testament gehen.
Gruß
Nordlicht
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Hallo zusammen,
Nordlicht: So sehe ich es auch.Das ist völlig richtig: nur Kinder, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, können einen Pflichtteil geltend machen (§ 2303 BGB). Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Beste Grüße,
Britta -
Der aus meiner Sicht entscheidendere Paragraph ist §2309 BGB:
§ 2309 BGB - Pflichtteilsrecht der Eltern und von entfernteren Abkömmlingen
Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de