GKV-Wechsel zum 01.01.2024

  • Guten Morgen,

    ich habe eine kleine Verständnisfrage:

    Wenn man als pflichterversicherter Arbeitnehmer jetzt (Mitte Oktober) einen Wechsel in eine andere GKV-Gesellschaft anstrebt, dann wird der Wechsel ja frühestens zum 01.01.2024 vollzogen/aktiv.

    Was wenn die ausgewählte GKV-Gesellschaft im Monat Dezember (oder Januar) verkündet, daß sie ihren Zusatzbeitrag auf ein Niveau anhebt, mit dem man doch nicht so happy ist?

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    Besteht dann erneut eine Wechselmöglichkeit, obwohl man ja erst im Oktober den Wechsel zu dieser Gesellschaft beauftragt hat?

    =>
    Oder ist man gebunden, auch dann wenn die neue GKV zwischenzeitlich ihren Zusatzbeitrag nach oben verändert?

    Dank & viele Grüsse

  • Hallo Hoffe


    wenn die neue Kasse z. B. im Dezember einen Beitragssatzanstieg per 1.12. oder per 1.1. verkündet, wirst du nicht umhinkommen, den einen Monat (Januar) noch den erhöhten Beitrag zu zahlen, auch wenn du im Dezember reagierst, also unter Bezug auf diesen Anstieg flugs wieder wechselst.


    Wenn du Pech hast, erhöht dann die nächste Kasse am 15. Januar ihren Beitragssatz zum 1. Februar. ;)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Das wäre kein Problem, den Monat zu zahlen.

    Ich will hat nur nicht für weitere 12 Monate feststecken müssen, wenn es so kommt. Das will ich vermeiden.

    Von daher frage ich mich ob ich den Wechsel jetzt für den 1.1. anstoßen soll, oder einfach warten, bis die Kassen (überlicherweise im Dezember) alle reihum ihren Zusatzbeitrag veröffentlichen und halt dann erst kündigen soll. Das liefe dann auf den 1.3. als Vertragsbeginn hinaus.

    VG

  • Von daher frage ich mich ob ich den Wechsel jetzt für den 1.1. anstoßen soll, oder einfach warten, bis die Kassen (überlicherweise im Dezember) alle reihum ihren Zusatzbeitrag veröffentlichen und halt dann erst kündigen soll. Das liefe dann auf den 1.3. als Vertragsbeginn hinaus.

    Wenn man nur einmal wechseln will, dann wäre das die einfachere Variante.

  • Jetzt ist es genau so passiert.

    Wechsel im Oktober beantragt für den 01.01.2024. Hat alles geklappt. Jetzt hat besagte Kasse ihren Zusatzbeitrag derart erhöht, daß der Wechsel im nachhinein betrachtet (rein finanziell) unlogisch erscheint.

    Ob man jetzt, noch im Dezember, dort wieder kündigen kann, obwohl man ja praktisch noch gar kein Mitglied ist (sondern erst im Januar) konnte oder wollte mir die besagte Kasse bislang nicht mitteilen.

    Wie am besten vorgehen

    • Dort selbst wieder kündigen (dann wohl zum 01.03.2024)?
    • Oder direkt noch im Dezember einen neuen Antrag bei einer neuen Kasse stellen und diese macht dann die Kündigung bei der Kasse, die zum 01.01.2024 zuständig ist, für den 01.03.2024?

    Ja, etwas doof, aber ich denke wir sind nicht die einzigen oder ersten, die vor dieser Thematik stehen.

    Mal schauen, ob wir morgen noch jemand erreichen.

  • Kann sein. Nur bezweifle ich daß die neue finale Kasse, bei der Kasse die erst zum 01.01.2024 zuständig ist, überhaupt "jetzt" schon kündigen kann. Denn in Realität ist man "jetzt" ja noch gar nicht bei der zweiten Kasse. Wir werden sehen. So richtig geregelt ist das glaube ich nicht. Zu seltener Fall wahrscheinlich.

  • Hallo Hoffe,

    wenn einer ein Luxusproblem hat, dann du.


    Wird aber sicher gelöst, gib die Hoffnung nicht auf

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt