Hallo,
zum o.g. Artikel und nachfolgendem meine Frage:
" Spenden Sie Zeit und Unterstützung
Arbeiten Sie ehrenamtlich als Trainer für den Fußballverein, leiten Sie den Kirchenchor oder fahren Sie regelmäßig Ihre Kinder und deren Sportsfreunde zu Wettbewerben? Dann können Sie Ihren Aufwand unter Umständen als Spende geltend machen. Dazu brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass Sie Anspruch auf einen Aufwendungsersatz wie die Übungsleitervergütung oder Fahrtkosten haben und förmlich darauf verzichten. Auch in der Vereinssatzung muss der Anspruch enthalten sein. Weitere Einzelheiten lesen Sie in diesem Schreiben des Finanzministeriums. "
Wie sieht dieses eigentlich bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Parteien und Kirchen aus. Sind diese Zeitspenden auch absetztbar?