Ratgeber Versicherungen

  • Wann Du eine Rechtsschutzversicherung brauchst | Fehler in eurem Ratgeber (wichtig) vom 13.10.2023


    Strafrecht - Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt für Verkehrsdelikte, Ordnungswidrigkeiten und fahrlässige Vergehen. Wird Dir vorgeworfen, Du hättest die Tat vorsätzlich begangen, zahlt die Ver­si­che­rung zunächst nicht. Wirst Du freigesprochen, erhältst Du die Kosten aber in jedem Fall von der Ver­si­che­rung zurück.

    Mit dem Zusatzbaustein „erweiterter Strafrechtsschutz“ kannst Du Dich auch für Fälle absichern, bei denen Du einer vorsätzlich begangenen Tat beschuldigt wirst. Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen.

    So habt ihr das in eurem Ratgeber geschrieben; m.E. ist diese Aussage falsch ! Mitnichten gilt diese

    Aussage:" Wirst Du schuldig gesprochen, musst Du die Kosten jedoch zurückzahlen." Richtig ist aber dass das nur sehr spezielle Versicherungslösungen absichern; über eine Rückmeldung würde ich mich freuen; je nach Verurteilung ist eine Versicherungsdeckung dennoch möglich :!:

    https://community.finanztip.de…6-strafrechtsschutz/#wall


    Wer ist der Ansprechpartner für eine mögliche Korrektur ? und wie ist dieser erreichbar?

  • Dies hier ist nicht ganz der richtige Briefkasten, wie gelegentlich mal.


    Dies hier ist das Forum der Leser von Finanztip. Mitglieder der Redaktion von Finanztip schauen hier eigentlich nicht vorbei. Ich würde mit einem Anliegen wie Deinem die Redaktion per E-Mail direkt anschreiben.

  • Wie das für diesen speziellen Fall ist, weiß ich nicht. Aber bereits die Grundaussage im Ratgeber ist falsch. Nach den Musterbedingungen, die nahezu allen Versicherungsverträgen zugrunde liegen, sind alle nur vorsätzlich begehbaren Delikte generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Es kommt bei solchen Delikten für den Versicherungsschutz nicht darauf an, wie das Verfahren ausgeht. Auch wenn das Verfahren ohne Schuldspruch endet, übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Kosten.


    Praktisch wichtiges Beispiel: Unfallflucht ist ein nur vorsätzlich begehbares Delikt. Der ganz überwiegende Teil der Verfahren wird von Staatsanwaltschaften und Gerichten als Bagatelle angesehen und eingestellt. Seine eigenen Kosten, also insbesondere seine Anwaltskosten, hat der Beschuldigte in diesen Fällen aber selbst zu tragen. Die übernimmt dann auch nicht der Strafrechtsschutz. Gleiches gilt z. B. für Beleidigung, Verleumdung, Betrug oder Diebstahl. Auch da zahlt die Rechtsschutzversicherung auch dann nichts, wenn das Verfahren ohne Schuldspruch endet.


    Gleichzeitig ist die Ratgeberaussage "Wirst Du freigesprochen, erhältst Du die Kosten aber in jedem Fall von der Ver­si­che­rung zurück" ziemlich blödsinnig. Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse die Kosten des Angeklagten und die übernimmt in manchen Fällen sogar mehr als durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre. Dafür braucht es keine Rechtsschutzversicherung. Spannend sind die Fälle, in denen der Beschuldigte seine Kosten selbst tragen muss und das ist eben typischerweise alles, was nicht mit einem Freispruch endet.

  • Dies hier ist nicht ganz der richtige Briefkasten, wie gelegentlich mal.


    Dies hier ist das Forum der Leser von Finanztip. Mitglieder der Redaktion von Finanztip schauen hier eigentlich nicht vorbei. Ich würde mit einem Anliegen wie Deinem die Redaktion per E-Mail direkt anschreiben.

    Leider habe ich hier keine Reaktion erhalten ;


    eigentlich möchte ich das gar nicht öffentlich machen aber durch diese falsche Berichterstattung gefährdet ihr m.E. potentielle Betroffene;


    deshalb mein Weg in die Öffentlichkeit -

    Danke dass ihr das jetzt umgehend weitergebt und der Bericht entsprechend korrigiert wird.


  • Wie das für diesen speziellen Fall ist, weiß ich nicht. Aber bereits die Grundaussage im Ratgeber ist falsch. Nach den Musterbedingungen, die nahezu allen Versicherungsverträgen zugrunde liegen, sind alle nur vorsätzlich begehbaren Delikte generell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Es kommt bei solchen Delikten für den Versicherungsschutz nicht darauf an, wie das Verfahren ausgeht. Auch wenn das Verfahren ohne Schuldspruch endet, übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Kosten.


    Praktisch wichtiges Beispiel: Unfallflucht ist ein nur vorsätzlich begehbares Delikt. Der ganz überwiegende Teil der Verfahren wird von Staatsanwaltschaften und Gerichten als Bagatelle angesehen und eingestellt. Seine eigenen Kosten, also insbesondere seine Anwaltskosten, hat der Beschuldigte in diesen Fällen aber selbst zu tragen. Die übernimmt dann auch nicht der Strafrechtsschutz. Gleiches gilt z. B. für Beleidigung, Verleumdung, Betrug oder Diebstahl. Auch da zahlt die Rechtsschutzversicherung auch dann nichts, wenn das Verfahren ohne Schuldspruch endet.


    Gleichzeitig ist die Ratgeberaussage "Wirst Du freigesprochen, erhältst Du die Kosten aber in jedem Fall von der Ver­si­che­rung zurück" ziemlich blödsinnig. Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse die Kosten des Angeklagten und die übernimmt in manchen Fällen sogar mehr als durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre. Dafür braucht es keine Rechtsschutzversicherung. Spannend sind die Fälle, in denen der Beschuldigte seine Kosten selbst tragen muss und das ist eben typischerweise alles, was nicht mit einem Freispruch endet.

    Nach den Musterbedingungen, die nahezu allen Versicherungsverträgen


    Das ist der Grund warum ich regiert habe ; es ist eine absolute Spezial Versicherung und deshalb wichtig einen entsprechenden Experten an der Seite zu haben [Link von der Mod. entfernt] - ansonsten stehe ich im Extremfall ohne Geld für eine Strafverteidigung alleine da.


    Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse die Kosten des Angeklagten und die übernimmt in manchen Fällen sogar mehr als durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre. Dafür braucht es keine Rechtsschutzversicherung. Spannend sind die Fälle, in denen der Beschuldigte seine Kosten selbst tragen muss und das ist eben typischerweise alles, was nicht mit einem Freispruch endet.



    Nicht böse sein dass ist aber inhaltlich falsch ! Genau das ist das Thema hier

    [Link von der Mod. entfernt]

  • Leider habe ich hier keine Reaktion erhalten ;

    Was bedeutet "hier" in diesem Zusammenhang?

    Eigentlich möchte ich das gar nicht öffentlich machen aber durch diese falsche Berichterstattung gefährdet ihr m.E. potentielle Betroffene;

    Wir als Beteiligte an diesem Forum sicher nicht.

    Ich sags nochmal: Du bellst den falschen Baum an.

    Danke, dass ihr das jetzt umgehend weitergebt und der Bericht entsprechend korrigiert wird.

    Du verkennst das. Hier kann keiner etwas "umgehend weitergeben" und keiner von uns hat auch einen Einfluß darauf, daß dieser Bericht "entsprechend korrigiert" wird. Wir sind Nutzer dieses Forums wie Du einer bist und haben genau wie Du keinen direkten Draht zur Redaktion von Finanztip.


    Mir ist in einem Bericht von Finanztip auch schonmal ein sachlicher Fehler aufgefallen. Ich habe das per E-Mail an den zuständigen Redakteur gemeldet (wobei dieser an der E-Mail nicht erkennen konnte, daß ich in diesem Forum mitschreibe). Er hat mir nett geantwortet und den Fehler korrigiert. Das kannst Du so gut wie ich oder so erfolgreich oder so erfolglos wie ich.


    Eine nette Unterhaltung (wie diese eine ist) wird hier immer gern gesehen, man sollte sich aber im Klaren darüber sein, daß sie keine Fernwirkung hat.

  • Verstanden :thumbup: