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Riester

  • FinQuest
  • 13. Oktober 2023 um 22:54
  • Erledigt
  • FinQuest
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    • 13. Oktober 2023 um 22:54
    • #1

    Hi liebe Community,

    mein Finanzamt teilte mir kürzlich folgendes mit: „Mir liegen Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersversorgung vor. Diese teilt mir mit, dass Sie beide für das Jahr 2021 nicht zulagenberechtigt sind. Aus diesem Grund können die vorliegenden Riester-Verträge nicht berücksichtigt werden und die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung entfällt."

    Inhaltlich ist es korrekt, dass wir beide nicht zulagenberechtigt waren.

    Ist aber die steuerliche Ableitung richtig? Denn den Grundbetrag in meinen Register-Vertrag habe ich ja eingezahlt - und möchte ihn natürlich auch steuerlich geltend machen.

    Jede Hilfe wird gerne genommen.

    Liebe Grüße

    Jörg

  • Referat Janders
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 13. Oktober 2023 um 23:07
    • #2

    Hallo.

    Das ist interpretationswürdig.

    https://dejure.org/gesetze/EStG/10a.html

  • tom70794
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    • 14. Oktober 2023 um 08:38
    • #3

    Im allgemeinen muß einer unmittelbar förderberechtigt sein.

    Angestellt oder Minijob mit Rentenbeiträgen.

    Der andere ist dan folgend mittelbar förderberechtigt.

    Was macht Ihr den erwerbsmäßig?

  • FinQuest
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    • 14. Oktober 2023 um 18:25
    • #4

    Besten Dank, Referat Janders und Tom70794!

    Der Hinweis auf 10a EStG war sehr hilfreich, nach entsprechendem Durchlesen zeichnet sich ab, dass keiner der vielen dort angeführten Fälle auf einen nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Vorstand zutrifft (was dann auch die Frage von Tom beantwortet ;) ).

    Weitere Ideen sind natürlich gerne willkommen.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Jörg

  • Referat Janders
    Finanzgenie (Ehrenmitglied)
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    • 14. Oktober 2023 um 18:35
    • #5

    Unmittelbare Zulagenberechtigung entsteht bereits durch einen Tag Rentenversicherungspflicht im Jahr.

    Selbst ein Tag im Minijob im Privathaushalt (z. B. der Nachbarin den Weihnachtsbaum aufstellen...) angemeldet ohne Opt-Out aus der Versicherungspflicht würde ausreichen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

    Ob das realistisch ist, wäre die nächste Frage.

  • FinQuest
    Finanztip Fan
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    • 16. Oktober 2023 um 21:59
    • #6

    Referat Janders, ihr seid klasse!

    Ich werde für die Zukunft entsprechend gestalten ...

    Besten Dank

    Jörg

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