No-Show bzw Stornogebühren Hotel

  • Guten Abend zusammen,


    Ich bräuchte einmal eure Hilfe bitte.

    Und zwar habe ich ein Hotel gebucht über Check24 für den 02.11-06.11 in Frankfurt, in letzter Zeit haben sich die Beschwerden über das Hotel stark gehäuft hauptsächlich bzgl. der Hygiene ( Schimmel, Bettwanzen, etc.)

    Nun möchte wir nicht in dieses Hotel und haben eine Alternative.

    Leider gibt es bei dem gebuchten Angebot keine kostenfreie Stornierung, allerdings musste der komplette Preis bereits bei der Buchung bezahlt werden. Ich habe nun die Möglichkeit das Hotel für den kompletten zu stornieren. Ich habe bereits Kontakt aufgenommen mit dem Hotel dieses stellt sich allerdings quer mir eventuell einen Teilbetrag zu erstatten. Wenn ich die Buchung nicht stornieren würde müsste ich mit weiteren Kosten rechnen von der Seite des Hotels? Oder muss ich es aufjedenfall stornieren?


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.


    Grüße aus BaWü :)

  • Normalerweise bestätigt man bei der Buchung die Stornierungsbedingungen. Einfach nachlesen und entsprechend handeln. Wenn das Hotel bei der Buchung irgendwas bzgl Stornierung zugesichert hat, wird es das auch so umsetzen.

  • Ja in den Stornierungsbedingungen ist es auch so angegeben das ich den vollen Preis trotzdem zahlen muss. Ich hatte nur auf einen Anteil aus Kulanz gehofft. Mir ging es hauptsächlich darum ob man mir nochmal extra Gebühren berechnen könnte falls ich nicht erscheine ohne zu stornieren? Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann. Denn wenn ich diese Buchung nicht storniere erhalte ich wenigstens von Check24 30€ Rückvergütung für die Reise.

  • Hallo Kevjaam1993,


    die DEHOGA hat Empfehlungen für die Berechnung der Stornogebühren herausgegeben. Nach diesen richten sich viele Hotelbetreiber und im Standardfall auch die Gerichte. Legen Sie diese Empfehlungen bei Ihrem Fall an. Über 100%, d.h. noch weitere Gebühren über den bereits von Ihnen bezahlten vollen Preis hinaus, können aber nicht verlangt werden.


    Gruß Pumphut

  • Nachdem ich heute nochmal den Veranstalter kontaktiert habe erhielt ich nun folgende Nachricht:

    Entsprechend den Bedingungen Ihrer Buchung xxxxxxxx ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich. Rechtlich handelt es sich um eine Individualbuchung und der Anbieter/Hotel entscheiden über eine kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung der Kosten unter Berücksichtigung landesspezifischer Gesetzgebungen.



    Wie bereits in unserer vorherigen E-Mail erläutert, wurde unserer Anfrage auf die Kosten der Stornierung zu verzichten nicht stattgegeben. Der Vertrag wurde zwischen Ihnen und dem Anbieter geschlossen, daher haben wir keine rechtliche Grundlage ein Entgegenkommen seitens des Anbieters und/oder des Hotels zu erwirken.


    Leider habe ich auch keine genauere Aufstellung der DEHOGA finden können mit genaueren Prozenten o.ä. falls es noch etwas bringen könnte dem Veranstalter einen link davon zukommen zulassen. Falls mir jemand den Link schicken könnte wäre ich sehr dankbar.


    Vielen Dank :)

  • Kevjaam1993:


    Es wird Dir nicht gefallen, was ich schreibe.


    Du hast offensichtlich über einen Vermittler ein Hotel gebucht und gleich vorab bezahlt.

    Vorauskasse ist für den Kunden grundsätzlich ungünstig: Das Geld ist bereits weg, der Kunde hat die bezahlte Leistung aber noch nicht bekommen. Nun willst Du vom Vertrag zurücktreten, der Anbieter macht aber nicht mit. Die Bedingungen, unter denen Du den Vertrag geschlossen hast, kennst Du nicht im Detail, was Deine Position natürlich schwächt.


    Check24 hat die Provision eingestrichen und hat keinerlei Interesse an einer eventuellen Rückabwicklung. Die E-Mail-Antwort würde ich nicht überbewerten. Ob Check24 tatsächlich beim Hotel nachgefragt hat, ist nicht gewiß. Das wäre aber auch unbedeutend.

    Es wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als entweder die bereits bezahlte Leistung doch in Anspruch zu nehmen oder halt das Geld als Lehrgeld abzuschreiben.


    Prinzipiell hättest Du einen Anspruch auf die Erstattung der eingesparten Aufwendungen des Hoteliers, etwa die Aufwendungen fürs Frühstück (sofern das mit einbegriffen war) oder die Zimmerreinigung, zusammen vielleicht 10 oder 20% der Kosten. Aber ob es sich lohnt, deswegen mit einem widerspenstigen Gegenpart zu streiten? Ich möchte es bezweifeln.

  • Eigentlich müsste das Hotel Dir seine ersparten Aufwendungen erstatten. Ein Hotelgast, der nicht da ist, verbraucht keinen Strom und Wasser und das Zimmer muss nicht gereinigt werden. Naja, wenn die in dem Hotel ihre Zimmer sowieso nicht reinigen, gibt es in dem Bereich auch keine Ersparnis. Ich kenne aber kein Stornoopfer, das das mal ausgefochten hat.


    Und: Wenn das Zimmer anderweitig vermietet wird, gibt es eventuell gar keinen Schaden mehr, der entschädigt werden müsste. Fast unmöglich zu beweisen außer das Hotel ist hinterher ausgebucht.

  • Danke für die Antwort, ich ging auch schon fast davon aus dass es so ablaufen wird. Ich hatte mir auch nicht allzu große Hoffnungen gemacht. Ich werde es eventuell nocheinmal probieren mich direkt an das Hotel zu wenden.Immerhin erhalte ich noch 30€ Cashback im Nachhinein von Check 24 was ja schonmal knapp 10% sind. :thumbup: