Freistellungsaufträge Aufteilung

  • Hallo ins Forum,


    Ich habe zwei Verständnisfragen zum Freistellungsauftrag:


    (1) Ich habe bei Bank/Geldanlage A einen Freistellungsauftrag über 500€, jedoch nur 300€ ausgeschöpft, bei Bank/Geldanlage B einen Freistellungsauftrag über 500€, voll ausgeschöpft und bei Bank/Geldanlage C 200€ Zinsgewinne ohne Freistellungsauftrag. Berücksichtigt das Finanzamt die übriggebliebenen 200€ von A und rechnet sie mir für C gegen, da mir ja 1000€ Freibetrag zustehen?!


    (2) Macht es finanziell einen Unterschied, beim Einreichen einer Steuererklärung, ob ich für den gleichen Betrag X einen Freistellungsauftrag einreichen oder über Anlage KAP zurückhole? Oder anders gefragt, habe ich finanziell Nachteile, wenn ich keinen Freistellungsauftrag einrichte und stattdessen über die Anlage KAP zurückhole?


    Viele Grüße

    Tommy

  • Nein, du hast keine Nachteile. Du kannst die Freistellungsaufträge unterjährig auch verändern, wenn du dir damit Aufwand via Anlage KAP ersparen möchtest und kannst.

  • Ich finde es einfacher, wenn Du auf die Anlage KAP in der Steuererklärung verzichtest. Daher würde ich in Deinem Fall den FSA bei A auf 300€ reduzieren und einen neuen FSA über 200€ bei C stellen.


    Falls Du das nicht willst, kannst Du alles über die Steuererklärung glattziehen. Dann gibst Du die ganzen Kapitaleinkünfte an. Im Nachhinein war es egal, ob Du keinen FSA gestellt hast, Deine FSA's perfekt oder unglücklich verteilt hast.


    Der einzige finanzielle Nachteil bei Nichtstellung von FSAs ist, dass zunächst Steuer einbehalten wird, die Du erst deutlich später wieder zurück bekommst.

  • Du hast 2 Möglichkeiten:

    Du passt deine Freistellungsaufträge so an, dass sie idealerweise alle Erträge bei den verschiedenen Banken exakt abdecken und du keine Steuern zahlst.


    Du lässt es wie es ist (oder löschst alle Freistellungsaufträge) und machst den Ausgleich über die Steuererklärung.



    Die 1000 € Freibetrag hast du auch, wenn du im Jahr alle Kapitalerträge versteuerst und du eine Steuererklärung machst. Da fällt die Erstattung dann höher aus (oder die Nachzahlung niedriger).

    Option 1 hat den Vorteil, dass du im Jahr das Geld direkt zur Verfügung hast. Option 2 hat den Vorteil, dass du den Zeitaufwand einmal hast (bei der Steuererklärung) und nicht laufend im Jahr (um die Freistellungsaufträge nachzuvollziehen und ggfs. anzupassen).