Vorgehen bei Aufteilung Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage betreffend des sinnvollen Vorgehens bei der Aufteilung des Freistellungsauftrags in einem konkreten Fall:
    Ich bin derzeit bei drei verschiedenen Banken angemeldet:


    1) Sparkasse ("Altlast" u.a. wg. Gehaltskonto und noch laufendem Baukredit)

    2) ING (Depot und Extrakonto für Tagesgeld)

    3) neu seit Nov: Commerzbank (weiteres Tagesgeldkonto, da längere Laufzeit als bei der ING)


    Die 1.000 EUR für den Freistellungsauftrag habe ich bislang so verteilt: 50 EUR Sparkasse, Rest auf die ING wg. ETF Depot (ausschüttend, jedoch noch überschaubare Summe) und neu seit September 2023 Tagesgeld. Die gesamte Summe auf dem Extrakonto der ING möchte ich nun auf das neu errichtete Tagesgeldkonto bei der Commerzbank "umziehen", da ich dort dann 12 statt 6 Monate die Zinsbindung habe. Insgesamt werde ich dieses Jahr den Pauschbetrag nicht erreichen/überschreiten.


    Jetzt die Frage zur neuen Aufteilung: Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll bzw. möglich, den Freistellungauftrag nun bis 31.12.2023 so einzurichten, dass der Freibetrag 50/50 zwischen ING und Commerzbank aufgeteilt ist, und dann ab 01.01.2024 - wenn die letzte Auszahlung der ING-Tagesgeldzinsen gelaufen ist - den Anteil für die Commerzbank dann entsprechend wieder zu erhöhen?


    Vielleicht ist die Frage auch etwas banal, aber ich habe bislang kaum Erfahrung mit der Versteuerung von Kapitalerträgen. Ich möchte es für die Steuererklärung daher auch möglichst übersichtlich bzw. einfach zu händeln haben, um keine Fehler zu machen.


    Vielen Dank für Tipps und Anregungen!

  • Jetzt die Frage zur neuen Aufteilung: Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll bzw. möglich, den Freistellungauftrag nun bis 31.12.2023 so einzurichten, dass der Freibetrag 50/50 zwischen ING und Commerzbank aufgeteilt ist, und dann ab 01.01.2024 - wenn die letzte Auszahlung der ING-Tagesgeldzinsen gelaufen ist - den Anteil für die Commerzbank dann entsprechend wieder zu erhöhen?

    Ja, natürlich ist das möglich. Du teilst deinen FSA für 2023 so auf wie du möchtest und den für 2024 dann eben anders.


    Vielleicht ist die Frage auch etwas banal, aber ich habe bislang kaum Erfahrung mit der Versteuerung von Kapitalerträgen. Ich möchte es für die Steuererklärung daher auch möglichst übersichtlich bzw. einfach zu händeln haben, um keine Fehler zu machen.

    Wenn die Steuern für Kapitalerträge vollständig über die Banken beglichen wurden, dann ist es nicht erforderlich Angaben in der Steuererklärung zu machen. Das wäre nur notwendig, wenn du z.B. bei einem ausländischen Institut, das keine Steuern abführt, Kapitalerträge hättest. Oder du nachträglich deinen Freibetrag geltend machen oder Gewinne und Verluste nachträglich bei verschiedenen Banken/Brokern verrechnen willst.

  • Wirf mal Dein Excel an und peile, welche Kapitalerträge Du voraussichtlich aus den drei Quellen erzielen wirst. Danach entscheide, was Du machst.


    Bei Licht besehen kannst Du mit Freistellungsaufträgen herumwerfen, wie Du willst. Die Banken melden nicht die Höhe des Freistellungsauftrags, sondern den Betrag der freigestellten Kapitalerträge. Du bekommst Ärger nicht wegen zu hoher Freistellungsaufträge, sondern wenn das freigestellte Volumen zu hoch war.


    Wenn Du unterjährig einen Freistellungsauftrag bei einer Bank reduzieren willst, dann macht die Bank insoweit mit, wie das von den bisher erhaltenen Kapitalerträgen hinhaut. Beispiel: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 € und im laufenden Jahr bereits 500 € Kapitalerträge erhalten, so wird die Bank eine Reduktion des Freistellungsauftrag auf 500 € akzeptieren, aber nicht auf 350 €.


    Wenn Du ganz korrekt sein willst, reduzierte den FSA bei der ING auf das Maß an Kapitalerträgen, das Du dieses Jahr bereits bekommen hast. Du kannst im gleichen Zug bereits einen Freistellungsauftrag fürs nächste Jahr erteilen (der dann niedriger sein wird als jetzt, wenn ich Dich richtig verstanden habe). Den Rest gibst Du der Commerzbank, ggf. in analoger Weise zweiteilig: "Bis zum 31.12.2023 300 €, ab dem 1.1.2024 800 €" oder so.


    Mir persönlich ist das Gefuddel zu viel Mühe; ich habe nur einen einzigen Freistellungsauftrag erteilt, und zwar bei der Bank, bei der ich die meisten Kapitalerträge erzielen werde. Sollten das ausnahmsweise unter 1000 € sein, kann ich mir eventell zuviel bezahlte Kapitalertragsteuer per Steuererklärung ja immer noch zurückholen.

  • Wenn Du unterjährig einen Freistellungsauftrag bei einer Bank reduzieren willst, dann macht die Bank insoweit mit, wie das von den bisher erhaltenen Kapitalerträgen hinhaut. Beispiel: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 € und im laufenden Jahr bereits 500 € Kapitalerträge erhalten, so wird die Bank eine Reduktion des Freistellungsauftrag auf 500 € akzeptieren, aber nicht auf 350 €.

    Stimmt für die DKB nicht. Nachdem ich den Freistellungsauftrag unter den bereits steuerlich verarbeiteten Betrag reduziert habe, erhielt ich zwei Gutschriften "Steuerausgleich Kapitalertragssteuer" bzw. "... Soli".

  • Nachdem ich den Freistellungsauftrag unter den bereits steuerlich verarbeiteten Betrag reduziert habe, erhielt ich zwei Gutschriften "Steuerausgleich Kapitalertragssteuer" bzw. "... Soli".

    Mir erscheint das unlogisch. Sofern man unterjährig weniger Volumen freigestellt haben will, als bereits freigestellt worden ist, müßte die Bank Kapitalertragsteuer und Soli nach meinem Dafürhalten nachfordern und nicht auszahlen.

  • .. erhielt ich zwei Gutschriften "Steuerausgleich Kapitalertragssteuer" bzw. "... Soli".

    Wie kannst Du da Gutschriften bekommen? Dir müssten doch eher Steuern nachberechnet werden. Gutschriften kann es allenfalls geben, wenn Du den Freistellungsauftrag erhöht hast und bereits Steuern bezahlt hattest.

  • Wenn die Steuern für Kapitalerträge vollständig über die Banken beglichen wurden, dann ist es nicht erforderlich Angaben in der Steuererklärung zu machen.

    Vielen Dank. Wie läuft das denn ganz praktisch ab? Soweit ich weiß, erfolgt bei allen drei genannten Banken eine automatische Steuerabgabe auf die Kapitalerträge. Bedeutet das, dass die das bis zum Erreichen des jeweils eingerichteten anteiligen Freibetrages machen und der Rest dann automatisch ans Finanzamt mitgeteilt wird? Oder erhalte ich von den Banken eine Mitteilung mit den erwirtschafteten Kapitalerträgen, die ich dann wiederum vollständig - d.h. ohne Berücksichtigung des Pauschbetrages - in der Steuererklärung angeben muss? Da das für mich dieses Jahr Neuland ist, habe ich leider noch keine Erfahrungen. Mir ist halt noch nicht ganz klar, wie hier der Informationsfluss läuft.

  • Du musst bei den Banken für Kapitalerträge bis zur Höhe des eingestellten Freibetrags keine Steuern bezahlen, wenn bei einer Bank mehr als der freigestellte Betrag anfällt, wird dafür von der Bank Steuer eingezogen und an das Finanzamt "anonym" abgeführt.


    Alle diese Daten wersen Dir von der Bank auf der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt.

  • Wirf mal Dein Excel an und peile, welche Kapitalerträge Du voraussichtlich aus den drei Quellen erzielen wirst. Danach entscheide, was Du machst.


    Bei Licht besehen kannst Du mit Freistellungsaufträgen herumwerfen, wie Du willst. Die Banken melden nicht die Höhe des Freistellungsauftrags, sondern den Betrag der freigestellten Kapitalerträge. Du bekommst Ärger nicht wegen zu hoher Freistellungsaufträge, sondern wenn das freigestellte Volumen zu hoch war.

    Den ersten Hinweis werde ich auf jeden Fall mal umsetzen, um einen ganz konkreten Überblick zu bekommen. Zum zweiten Absatz habe ich eine Verständnisfrage: Bei der Einrichtung des Freistellungsauftrags wird doch aber immer explizit darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung des Gesamtbetrages (hier in Form mehrerer Freistellungsaufträge, die ja auch theoretisch höher als der Gesamtbetrag sein können) eine Form der Steuerhinterziehung darstellt. Insofern hat sich bei mir die Vorstellung durchgesetzt, dass man hier eben penibel drauf achten sollte, die Verteilung der verschiedenen Anteile nur bis max. zu dieser Grenze vorzunehmen. Oder sind mit freigestelltem Volumen hier die erwirtschafteten Kapitalerträge gemeint?


    Wenn ich es richtig verstehe, richtet man also je Bank einen - idealerweise nach erwarteten Einkünften aufgeteilten - Freistellungsauftrag bis zur maximalen Gesamtgrenze von 1.000 EUR ein. Die Bank meldet einem dann zum Jahresende (?) nur die Kapitalerträge, die über dem jeweils eingerichteten Freistellungsauftrag liegen, so dass man diese dann wiederum in der Steuererklärung an das Finanzamt meldet. Oder muss in der Steuererklärung auch der steuerfreie (1.000 EUR) Teil gemeldet werden?


    Sorry für diese wahrscheinlich total banalen Fragen, aber ich bin gerade erst dabei, mich tiefer in die Thematik einzuarbeiten, da erst Anfänger in dieser Angelegenheit.

  • Du musst bei den Banken für Kapitalerträge bis zur Höhe des eingestellten Freibetrags keine Steuern bezahlen.Wenn bei einer Bank mehr als der freigestellte Betrag anfällt, wird dafür von der Bank Steuer eingezogen und an das Finanzamt "anonym" abgeführt.


    Alle diese Daten werden Dir von der Bank auf der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt.

  • Wie läuft denn [die Versteuerung per Abgeltungssteuer] ganz praktisch ab?

    Die Bank behält den entsprechenden Steuerbetrag schlichtweg ein. Statt 100 € Zins bucht sie Dir eben nur 73,63 € ein (Kirchensteuer nicht berücksichtigt). Du machst überhaupt nichts, und das wars. Nix Steuererklärung (wegen der Kapitaleinkünfte). Wenn Du eine Steuererklärung einreichst, läßt Du die Kapitaleinkünfte in diesem Fall weg, und das ist auch legal und ok so. Eben das ist der Charme eine Abgeltungssteuer. Die Steuerpflicht ist damit abgegolten.

    Soweit ich weiß, erfolgt bei allen drei genannten Banken eine automatische Steuerabgabe auf die Kapitalerträge. Bedeutet das, dass die das bis zum Erreichen des jeweils eingerichteten anteiligen Freibetrages machen und der Rest dann automatisch ans Finanzamt mitgeteilt wird?

    Die drei genannten Banken buchen Dir Kapitalerträge bis zur Höhe des eingereichten Freistellungsauftrages netto auf Dein Konto. Von darüber hinausgehenden Kapitalerträgen ziehen sie Abgeltungssteuer + SolZ + ggf. Kirchensteuer automatisch ab. Ans Finanzamt gemeldet wird das freigestellte Volumen. Die Steuer wird anonym abgeführt.

    Oder erhalte ich von den Banken eine Mitteilung mit den erwirtschafteten Kapitalerträgen, die ich dann wiederum vollständig - d.h. ohne Berücksichtigung des Pauschbetrages - in der Steuererklärung angeben muss?

    Am Jahresende erhältst Du von jeder Bank eine Steuerbescheinigung, die Du im Regelfall schlichtweg abheftest (siehe oben).


    Solltest Du bei der Bank A 800 € Kapitalertrag erhalten, aber keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, dann zieht Dir die Bank A vom Kapitalertrag die Steuer ab. Bei der Bank B hast Du einen Freistellungsauftrag über 1000 € eingereicht, aber nur 200 € Kapitalerträge erhalten. Davon hat Bank B Dir auftragsgemäß keine Steuer einbehalten. Damit hast Du die Steuer insgesamt vorab überzahlt.


    Nur in solchen Fällen deklarierst Du Deine Kapitalerträge im Rahmen der Steuererklärung. Das Finanzamt sieht dann: Du hast insgesamt 1000 € Kapitalerträge erhalten, die wären an sich steuerfrei. Bei der Bank B hast Du aber Steuer bezahlt, also bekommst Du diese Steuer dann vom Finanzamt zurück.

  • Den ersten Hinweis werde ich auf jeden Fall mal umsetzen, um einen ganz konkreten Überblick zu bekommen.

    ... nämlich Excel anzuschmeißen und vorab auszurechnen, was Du wohl am Jahresende für Kapitalerträge eingenommen haben wirst.

    Bei der Einrichtung des Freistellungsauftrags wird doch aber immer explizit darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung des Gesamtbetrages (hier in Form mehrerer Freistellungsaufträge, die ja auch theoretisch höher als der Gesamtbetrag sein können) eine Form der Steuerhinterziehung darstellt. Insofern hat sich bei mir die Vorstellung durchgesetzt, dass man hier eben penibel drauf achten sollte, die Verteilung der verschiedenen Anteile nur bis max. zu dieser Grenze vorzunehmen. Oder sind mit freigestelltem Volumen hier die erwirtschafteten Kapitalerträge gemeint?

    Steuerhinterziehung (oder leichtfertige Steuerverkürzung oder oder) ist, wenn Du (über den Freibetrag hinaus) Kapitalerträge vereinnahmst und diese weder von der Bank versteuern läßt, noch sie selbst versteuerst. Das geht auf vielerlei Art, absichtlich und unabsichtlich. Wenn Du bei 10 Banken einen Freistellungsauftrag über je 1000 € einreichst, bei jeder dieser Banken aber nur 10 € Kapitaleinkünfte erzielst, ist das keine Steuerhinterziehung. Aber es ist unpraktisch, wie diese Freistellungsauftragsschwengelei insgesamt unpraktisch und aufwendig ist. Man verliert da rasch den Überblick.


    Du kannst Dir sicher sein, daß Du Deine Kapitalerträge korrekt versteuert bekommst, wenn die Summe Deiner Freistellungsaufträge den Freibetrag nicht überschreitet. Überschreitet die Summe den Freibetrag aber in einer Übergangssituation (etwa bei Dir), so ist das erstmal nicht mehr als ein Schönheitsfehler. Wenn Du in diesem Fall die Kapitaleinkünfte im Rahmen Deiner Steuererklärung sauber deklarierst, ist alles in Ordnung.


    Ich halte von dieser Freistellungsauftragsschwengelei nichts, aber für viele Deutsche ist sie offenbar enorm wichtig. Wenn Du überhaupt keinen Freistellungsauftrag einreichst, wird jeglicher Kapitalertrag abgeltungsversteuert. Du erklärst die Erträge im Rahmen der Steuererklärung und bekommst (ex Kirchensteuer) dann daraus maximal 263,75 € Steuer wieder. Wenn Du den Zirkus mit den Freistellungsaufträgen also unterwegs läßt, gibst Du dem Finanzamt also einen Kredit über 263,75 € bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides.

    Wenn ich es richtig verstehe, richtet man also je Bank einen - idealerweise nach erwarteten Einkünften aufgeteilten - Freistellungsauftrag bis zur maximalen Gesamtgrenze von 1.000 EUR ein. Die Bank meldet einem dann zum Jahresende (?) nur die Kapitalerträge, die über dem jeweils eingerichteten Freistellungsauftrag liegen, so dass man diese dann wiederum in der Steuererklärung an das Finanzamt meldet. Oder muss in der Steuererklärung auch der steuerfreie (1.000 EUR) Teil gemeldet werden.

    Die Bank meldet die freigestellten Kapitalerträge. Für Kapitalerträge über dem Freistellungsauftrag führt sie anonym die Steuer ab. Damit sind diese Beträge endgültig und legal versteuert. Diese meldet die Bank nicht. In aller Regel braucht der Anleger seine Kapitaleinkünfte in seiner Steuererklärung nicht zu erwähnen.


    Ich möchte anregen, daß Du Dir mal einen Erklärtext zum Thema zu Gemüte führst, etwa diesen hier:


    https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/


    Wenn hinterher noch Fragen offen sind, magst Du gern nochmal fragen.

  • Achim Weiss  DirkHSK Ja klar, pardon. Ich hatte den Freistellungsauftrag erhöht.
    Asche auf mein Haupt.

    Übrigens: Solltest Du im Lauf des Jahres auf einen Aktienverkauf Kapitalertragsteuer gezahlt haben und verkaufst später im gleichen Jahr eine Aktie mit Verlust, so bekommst Du von Deiner Bank die für den anderen Verkauf gezahlte Kapitalertragsteuer zurück, jedenfalls in dem Umfang, daß insgesamt soviel Kapitalerträge freigestellt wurden, wie auf dem Freistellungsauftrag stehen.