Hallo zusammen,
ich habe eine Frage betreffend des sinnvollen Vorgehens bei der Aufteilung des Freistellungsauftrags in einem konkreten Fall:
Ich bin derzeit bei drei verschiedenen Banken angemeldet:
1) Sparkasse ("Altlast" u.a. wg. Gehaltskonto und noch laufendem Baukredit)
2) ING (Depot und Extrakonto für Tagesgeld)
3) neu seit Nov: Commerzbank (weiteres Tagesgeldkonto, da längere Laufzeit als bei der ING)
Die 1.000 EUR für den Freistellungsauftrag habe ich bislang so verteilt: 50 EUR Sparkasse, Rest auf die ING wg. ETF Depot (ausschüttend, jedoch noch überschaubare Summe) und neu seit September 2023 Tagesgeld. Die gesamte Summe auf dem Extrakonto der ING möchte ich nun auf das neu errichtete Tagesgeldkonto bei der Commerzbank "umziehen", da ich dort dann 12 statt 6 Monate die Zinsbindung habe. Insgesamt werde ich dieses Jahr den Pauschbetrag nicht erreichen/überschreiten.
Jetzt die Frage zur neuen Aufteilung: Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll bzw. möglich, den Freistellungauftrag nun bis 31.12.2023 so einzurichten, dass der Freibetrag 50/50 zwischen ING und Commerzbank aufgeteilt ist, und dann ab 01.01.2024 - wenn die letzte Auszahlung der ING-Tagesgeldzinsen gelaufen ist - den Anteil für die Commerzbank dann entsprechend wieder zu erhöhen?
Vielleicht ist die Frage auch etwas banal, aber ich habe bislang kaum Erfahrung mit der Versteuerung von Kapitalerträgen. Ich möchte es für die Steuererklärung daher auch möglichst übersichtlich bzw. einfach zu händeln haben, um keine Fehler zu machen.
Vielen Dank für Tipps und Anregungen!