Angenommen es gibt ein Einfamilienhaus Bj.1950, welches dem 60-jährigen Familien-Vater im Grundbuch alleine gehört. Dort wohnt er mit seiner Ehefrau und seinem 30-jährigen Sohn, sowohl im EG als auch im Dachgeschoss.
In 2002 wird ein Teil dieses Hauses aufgestockt, Erdgeschoss weiterhin 80, das neue Obergeschoss 60 qm. Für die Schaffung der neuen Wohnung im OG und die unentgeltliche Wohn-Überlassung an den 30-jährigen Sohn (anfangs alleine, seit 2005 mit seiner Partnerin) erhält der Vater bis 2006 Eigenheimzulagen-Förderung. Grundsteuerbescheid nun Zweifamilienhaus. Einheitswert 32 Tsd. Sozusagen als dritte Etage gibt es ein unausgebautes Dachgeschoss mit zwei Balkonen, welches auch von den Eltern genutzt wird.
In 2020 verstirbt die Mutter, der Vater erhält Pflegegrad 3. Er lebt weiterhin in der EG-Wohnung, Kochgelegenheit stillgelegt, Baden im OG. Er wird vom Sohn und der 'Schwiegertochter' versorgt, ist tagsüber viel im OG beim Sohn, nachts schläft der Sohn öfter auf der Couch im Erdgeschoss in der Nähe des Vaters. Aktuell Vater 81, Sohn 51 Jahre alt.
Der Sohn wurde zum Alleinerben bestimmt, er würde mit Partnerin nach dem zukünftigen späteren Tod des Vaters weiterhin 10 Jahre im Haus wohnen und das ganze Haus bewohnen.
Was sollte beachtet oder verändert werden,
damit im Erbfall möglichst das ganze Haus steuerbefreit wäre? (angenommen Freibeträge ausgeschöpft)