Eigenbedarfskündigung ETW

  • Hallo,

    meine Eltern planen Ende März 2024 ihren Mieter wegen Eigenbedarf (ich ziehe in die Wohnung ein) zu kündigen. Der Mieter wohnt seit vier Jahren in der Wohnung, daher beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, d.h. zum 30.06.24 muss er raus. Die Kündigung wird von einem Anwalt verfasst werden, damit die Form etc. 100% richtig ist. Habt ihr Erfahrungen wenn der Mieter sich auch einen Anwalt zur Hilfe holt, wie lange und ob er den Auszug hinauszögern kann?

    Danke!

    Grüße Chris

  • Hallo Chris,

    also ich würde ja vorschlagen, erstmal frühzeitig mit dem Mieter zu sprechen und ihm dazulegen, was auf ihn zukommt! Juristisch fehlerfrei kündigen kann man ja dann im Anschluss, aber das sollte alle weiteren Schritte (Auszug, Wohnungssuche für ihn, etc.) vereinfachen, sodass ich mir auch in zeitlicher Hinsicht davon mehr versprechen würde, als von geplanten juristischen Auseinandersetzungen…

    LG FT-User

  • Ja, es ist sinnvoll, das mit dem Mieter zunächst einmal frühzeitig zu besprechen. Vielleciht sucht er sich ja dann in Ruhe selbst eine andere Wohnung.

    Ansonsten, wann ist denn der Einzug vorgesehen? Und muss die Wohnung zu diesem vorgesehenen Termin zur Verfügung stehen oder besteht eine gewisse Flexibilität?

    Für die Kündigung selbst ist ein Anwalt nicht unbedingt nötig, das müsste ein intelligenter Vermieter auch selbst auf die Reihe bekommen.

  • Hallo Chris123456,

    wie lange ein Mieter die Eigenbedarfskündigung hinauszögern kann oder sogar ganz verhindern, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Tatsächlich vorhandene oder gut vorgeschobene Argumente für eine unbillige Härte (von Krankheit bis schwieriger Wohnungsmarkt):
    • Streitbereitschaft des Mieters,
    • Finanzielle Situation sowohl hinsichtlich der Prozesskosten (oder Versicherung) und natürlich auch der Umzugskosten.

    Bei Klage durch zwei Instanzen und einem gegnerischen Anwalt, der bewusst verzögert, müssen Sie mit mindestens einem, ggf. auch zwei Jahren rechnen.

    Es gibt aber noch ein Mittel, alles relativ zügig und einvernehmlich abzuwickeln, die sog. Auszugsvereinbarung (kurz Anerkenntnis des Auszuges gegen Geldzahlung).

    Gruß Pumphut

  • Das sind irreale Vorstellungen. In diesem Land muss niemand befürchten, auf die Straße gesetzt zu werden.

  • Ja, es ist sinnvoll, das mit dem Mieter zunächst einmal frühzeitig zu besprechen. Vielleciht sucht er sich ja dann in Ruhe selbst eine andere Wohnung.

    Ansonsten, wann ist denn der Einzug vorgesehen? Und muss die Wohnung zu diesem vorgesehenen Termin zur Verfügung stehen oder besteht eine gewisse Flexibilität?

    Für die Kündigung selbst ist ein Anwalt nicht unbedingt nötig, das müsste ein intelligenter Vermieter auch selbst auf die Reihe bekommen.

    Die Wohnung ist Baujahr 1987, würden meine Eltern diese weiter vermieten, bräuchte man nur geringe Schönheitsreparaturen machen. Da ich aber plane mehrere Jahrzehnte dort zu wohnen und ich es halt bin und nicht ein Mieter, würden meine Eltern die Wohnung komplett renovieren (neue Tapeten, neue Böden, neue Decken, neues Bad, neue Türen). Der Zeitpunkt meines Einzugs in die Wohnung ist flexibel, da wir schätzungsweise 2-3 Monate benötigen um o.g. Renovierungen zu erledigen. Da ich noch zu Hause bei den Eltern wohne, ist es eigentlich egal, ob wir dann im September oder erst im Dezember fertig sind mit dem renovieren, trotzdem soll der Mieter fristgerecht ausziehen. Ich denke, wenn der Mieter zu einem Anwalt geht, wird dieser auch nichts daran machen können, dass er ausziehen muss, nur ich denke, dass der Anwalt es in die Länge ziehen kann. Vielleicht hat jemand mal die gleiche Situation wie meine Eltern und ich gehabt.

    Danke!!

  • Dann würde ich sofort mit dem Mieter sprechen, ihm sagen, dass die Eigenbedarfskündigung kommen wird und ihm ein großzügiges Angebot für eine einvernehmliche Vertragsaufhebung machen, z. B. Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.06.2024 und eine "Umzugsbeihilfe" in Höhe von zwei Monatsmieten, die nach tatsächlichem Auszug zu zahlen ist. Wenn er das nicht will, dann sofortige Eigenbedarfskündigung zum nächsterreichbaren Termin, nicht erst zum 30.06.2024.

  • Also in einer Wohnung, die der Staat für sie bezahlt, und nicht auf der Straße, unter einer Brücke oder in einer U-Bahn-Station. Und ich glaube nicht, dass irgendjemand wegen der "extremen Mieten" keine Wohnung findet. Wenn, dann hat das andere Gründe.

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