Aufbewahrung

  • Guten Tag liebe Community,


    die Mercedes Benz Bank hat mich vor vielen Monaten informiert, dass sie das Privatkundengeschäft einstellen will und deshalb mein Tagesgeldkonto zum Ablaufdatum meines dortigen Festgeldes gekündigt. Dieser Zeitpunkt ist in wenigen Tagen erreicht.

    Die gesamte Summe geht auf das hinterlegte Referenzkonto bei einer anderen Bannk.

    Danach ist das Konto Geschichte. Wahrscheinlich wird es noch einen abschließenden Kontoauszug und Anfang nächsten Jahres die Jahressteuerbescheinigung geben und das war's...


    Wie sieht es nun mit den ganzen Unterlagen, die ich zum Konto habe, aus?

    Wie lange muss ich sie aufbewahren?

    Ist eine längere Aufbewahrungszeit empfehlenswert?

    Muss es ein Papierausdruck sein oder reicht PDF?

    Wozu könnten die Unterlagen nach dem Erhalt der Steuerfestsetzung für 2023 noch benötigt werden?


    Liebe Grüße,

    DerDenker

  • Seit vielen Jahren drucke ich nichts mehr aus, was mich digital erreicht. Mir genügen PDFs. Wenn keine aktive Bankbeziehung mehr besteht, landet die gepackte Version des Ordners im Archiv-Ordner. Der Speicherbedarf ist aufs Ganze betrachtet ja marginal.

  • Bei mir landet alles auf meinem Server. Wie ika schon sagt, Speicherverbrauch ist nur marginal. Meine jetzigen 12TB werden dadurch sicher nicht voll. Wie lange ich das dann aufhebe? Bis zum bitteren Ende, auch wenn es solange natürlich nicht benötigt wird

  • Hallo zusammen,


    vielen herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe jetzt Mal alles, was im Postfach war so elektronisch archiviert, dass auch regelmäßig eine Sicherungskopie gezogen wird - wir wissen: nur Speichern kann auch schief gehen...


    gfusdt5: ich habe bisher alle Konten beibehalten. Aber nach der Steuererklärungen und der zugehörigen Festsetzung nie wieder was zu den verwendeten Dokumenten gehört. Und ich wüßte auch nicht, wen es noch interessieren sollte. Es gibt ja nur mich, die Bank und das Finanzamt und alle haben das Kapitel spätestens zwei Jahre nach Auflösung abgeschlossen. Deshalb ja auch meine Frage zu den Aufbewahrungsfristen, weil ich in meiner kleinen Welt vielleicht etwas übersehe...

  • Nur mal so aus Interesse: Hat schon mal jemand Jahre nach der Schließung eines FG/TG-Kontos einen Kontoauszug oder eine Jahressteuerbescheinigung irgendwo vorlegen müssen?

    Vielleicht urteilt der BGH irgendwann mal dass Zinsen bei einem Tagesgeldkonto täglich gutgeschrieben werden müssen ;) .

    Bei den Sparkassen Prämiensparern hätte ich mir im Nachhinein gewünscht weniger weggeworfen zu haben 8o

  • Aufgrund eines BGH-Urteils konnte ich mal für einige Jahre Entgelte von Banken zurück fordern (waren glaube ich 10 Jahre). In der Nachweispflicht war ich und diesen Nachweis musste ich anhand von Auszügen führen.


    Auch hatte ich mal eine Zeit lang viele Zertifikate der ABN gehandelt. Dort kam später heraus, dass die ihre Kurse aufgrund eines Fehlers für einen gewissen Zeitraum falsch kalkuliert hatten. Die Nachkalkulation und Rückerstattung lief dann über das Nachfolgeinstitut RBS. Denen musste ich auch die Abrechnungen meiner Depotbank vorlegen.

  • EDIT: Habe nochmal nachgeschaut, bei ersterem war Anspruchsstellung in 2011 für einen auf mich zutreffenden Zeitraum von 2008-2011, bei zweitem war Anspruchsstellung in 2016 für einen auf mich zutreffenden Zeitraum in 2007.