Hallo liebe Forumsfreund
Kommentar von McProfit
Ich war 40 Jahre lang aktiv im Immobliengeschäft tätig und habe auch selbst Immobilien an Familienangehörige übertragen und mir ein lebenslängliches Wohnrecht vorbehalten.
Daher kenne ich die Tücken dieses Thema.
Zunächst einmal hat Pumphut recht,
dass das Thema mit jedem Kommentar hier immer komplizierter wird.
Meine erste Frage ist:
Handelt es sich nur um eine WOHNRECHT oder um einen NIESSBRAUCH?
Warum ist das wichtig?
Üblicherweise wird jeder Notar darauf hinweisen, dass der Eintrag eines Wohnrechtes Risiken birgt und er wird als Notar schon wegen der Beratungshaftung ein Nißbrauchrecht vorschlagen.
U.a. wegen folgendem Unterschied.
Der Nießbrauch berechtigt bis zum Lebensende die Wohnung oder das Haus zu bewohnen oder zu nutzen. D.h. Sollte der Berechtigte die letzten Jahre seines Lebens in einem Altersheim oder Pflegeheim verbringen, dann kann er dennoch die Immobilie weiterhin benutzen, d.h. leer stehen lassen oder vermieten.
Beim Wohnrecht hat er nur das Recht selbst darin zu WOHNEN und dann wird es bei einem Auszug z.B. in eine Pflegeheim problematisch wenn er die Wohnung beispiesweise zur Erzielung von Einkünften vermieten will solange er lebt...
Außerdem ist beim Wohnrecht oft die Frage offen:
Kann ein Lebensgefährte/in drin wohnen bleiben wenn der Berechtigte nicht mehr in der Wohnung lebt, beruflich, gesundheitlich, wegen Streit usw.
Ich kann mir den Vorgang ohnehin nicht richtig vorstellen:
Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht muss mit Notarvertrag im Grundbuch eingetragen sein.
Kein Notar hierzulande wird so etwas machen ohnen einen entsprechenden Vertrag mit den Bedingungen wie Nebenkosten, Reparaturen, Sanierungen, Untervermietung usw. usw.
Der Notar riskiert eine Haftung wegen Unterlassens der Risikoaufklärung.
Ich bin nicht mal sicher ob das Grundbuchamt das Wohnrecht/Nießbrauch einträgt ohne einen Vertrag.
Betrifft: Aufteilung der Kosten
Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, dann ist es das Einfachste wenn sich beide Parteien zusammensetzen und sich persönlich einigen.
Der Einbau von Zählern geht bei älteren 2.Fam.-Häusern oft nicht bzw. ist viel zu teuer.
Ich mache in solchen Fällen die Aufteilung pauschal nach Wohnfläche, das klappt meistens.
Bevor ich Streit anfange würde ich lieber dem Streithahn ein Zugeständnis machen, dass er einen Abschlag erhält wenn er damit zufrieden ist.
Der Klügere gibt nach...
Gutes Gelingen wünscht Dir McProfit