Weche Kosten müssen bei Wohnrecht auf Lebenszeit bezahlt werden / Aufteilung der Kosten?

  • Hallo liebe Forumsfreund

    Kommentar von McProfit

    Ich war 40 Jahre lang aktiv im Immobliengeschäft tätig und habe auch selbst Immobilien an Familienangehörige übertragen und mir ein lebenslängliches Wohnrecht vorbehalten.

    Daher kenne ich die Tücken dieses Thema.

    Zunächst einmal hat Pumphut recht,

    dass das Thema mit jedem Kommentar hier immer komplizierter wird.

    Meine erste Frage ist:

    Handelt es sich nur um eine WOHNRECHT oder um einen NIESSBRAUCH?

    Warum ist das wichtig?

    Üblicherweise wird jeder Notar darauf hinweisen, dass der Eintrag eines Wohnrechtes Risiken birgt und er wird als Notar schon wegen der Beratungshaftung ein Nißbrauchrecht vorschlagen.

    U.a. wegen folgendem Unterschied.

    Der Nießbrauch berechtigt bis zum Lebensende die Wohnung oder das Haus zu bewohnen oder zu nutzen. D.h. Sollte der Berechtigte die letzten Jahre seines Lebens in einem Altersheim oder Pflegeheim verbringen, dann kann er dennoch die Immobilie weiterhin benutzen, d.h. leer stehen lassen oder vermieten.

    Beim Wohnrecht hat er nur das Recht selbst darin zu WOHNEN und dann wird es bei einem Auszug z.B. in eine Pflegeheim problematisch wenn er die Wohnung beispiesweise zur Erzielung von Einkünften vermieten will solange er lebt...

    Außerdem ist beim Wohnrecht oft die Frage offen:

    Kann ein Lebensgefährte/in drin wohnen bleiben wenn der Berechtigte nicht mehr in der Wohnung lebt, beruflich, gesundheitlich, wegen Streit usw.

    Ich kann mir den Vorgang ohnehin nicht richtig vorstellen:

    Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht muss mit Notarvertrag im Grundbuch eingetragen sein.

    Kein Notar hierzulande wird so etwas machen ohnen einen entsprechenden Vertrag mit den Bedingungen wie Nebenkosten, Reparaturen, Sanierungen, Untervermietung usw. usw.

    Der Notar riskiert eine Haftung wegen Unterlassens der Risikoaufklärung.

    Ich bin nicht mal sicher ob das Grundbuchamt das Wohnrecht/Nießbrauch einträgt ohne einen Vertrag.

    Betrifft: Aufteilung der Kosten

    Wenn im Vertrag nichts vereinbart ist, dann ist es das Einfachste wenn sich beide Parteien zusammensetzen und sich persönlich einigen.

    Der Einbau von Zählern geht bei älteren 2.Fam.-Häusern oft nicht bzw. ist viel zu teuer.

    Ich mache in solchen Fällen die Aufteilung pauschal nach Wohnfläche, das klappt meistens.

    Bevor ich Streit anfange würde ich lieber dem Streithahn ein Zugeständnis machen, dass er einen Abschlag erhält wenn er damit zufrieden ist.

    Der Klügere gibt nach...

    Gutes Gelingen wünscht Dir McProfit

  • Weiss einer ob man bei Wohnrecht auch die Grundsteuer sowie Versicherungen im Notarvertrag eintragen lassen das dies der Wohnberechtigte weiter übernimmt. Oder ist dies nur bei Nießbrauchrecht üblich.


    Wir stehen vor der Überschreibung und überlegen gerade was am sinnvollsten ist um etwaige Ansprüche vom Sozialamt bzgl Pflegekosten wegen Fremdvermietung zu umgehen.

  • 31.12.2024

    Hallo SteffiCh

    Wenn Du eine Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht verkaufst oder verschenkst, dann muss man dazu einen VERTRAG machen. In diesem Vertrag kann man solche Punkte wie von Dir angefragt klären.

    Letztlich ist alles möglich.

    Wenn Du in einer Wohnung wohnst mit WOHNRECHT oder NIESSBRAUCH dann ist das in der Regel lebenslänglich.

    Im Notarvertrag wird dann vereinbart wer die Kosten für Unterhalt aber auch für Reparaturen übernimmt. Es gibt da ein paar Punkte zu beachten, das würde aber hier zu weit führen.

    Im Zweifelsfall wird Dich auch der Notar darüber aufklären.

    Gutes Gelingen wünscht Dir McProfit.

  • Wir stehen vor der Überschreibung und überlegen gerade was am sinnvollsten ist um etwaige Ansprüche vom Sozialamt bzgl Pflegekosten wegen Fremdvermietung zu umgehen.

    Die übliche Thematik: das Sozialamt (also der Staat, also wir Steuerzahlerinnen) sollen etwas zahlen, weil nicht genügend Eigenmittel da sind.

  • Die übliche Thematik: Das Sozialamt (also der Staat, also wir Steuerzahlerinnen) soll etwas zahlen, weil nicht genügend Eigenmittel da sind.

    Müßte das bei Dir nicht Steuerzahlys heißen? Oder hast Du mit dem Verscheiden des Urhebers im letzten Jahr Deine bisherige Handhabung mit dem Jahreswechsel zu den Akten gelegt?

  • Müßte das bei Dir nicht Steuerzahlys heißen? Oder hast Du mit dem Verscheiden des Urhebers im letzten Jahr Deine bisherige Handhabung mit dem Jahreswechsel zu den Akten gelegt?

    Vielen Dank, dass du mir den Tod von Hermes über diesen Weg mitgeteilt hast.

    Ich hatte es gar nicht mitbekommen. Er wurde 72 Jahre alt.


    Zum Tod der TV-Legende - «Er ist am Ende verkümmert»: Hermes Phettberg ist gestorben
    Der Schriftsteller Franzobel erinnert sich zurück – im Interview über den österreichischen TV-Kult-Star Phettberg.
    www.srf.ch


    Also „pushen“ wir einen bald 81-jährigen Menschen.


    Interviewpodcast: "Alles gesagt?": Luise Pusch, warum ist Deutsch eine Männersprache?
    Sie gilt als Erfinderin der Gender-Pause. Im Podcast erzählt sie von ihrer komplizierten Jugend. Und wie sie sich mal monatelang mit einem einzigen Wort…
    www.zeit.de

  • Die übliche Thematik: das Sozialamt (also der Staat, also wir Steuerzahlerinnen) sollen etwas zahlen, weil nicht genügend Eigenmittel da sind.

    Bei einem Nießbrauch übernimmt das Sozialamt die Immobilienvermarktung im Auftrag des Nießbrauch Rechthabers und nicht der Eigentümer. Vielleicht möchte der Eigentümer selber das Haus dann bewohnen. Oder aber der Eigentümer möchte selber bestimmen wer in das Haus einzieht. Und wer hat behauptet das die Mieteinnahmen dann nicht dem Wohnberechtigten und dessen Pflege zu kommen. Aber vielleicht benötigt der Eigentümer selber aus finanzieller Sicht die mietfreie Wohnmöglichkeit da ihm selbst die Rente kaum zum Leben reicht. Es gibt viele Gründe und Fälle durch zuspielen um zu überlegen was der richtige Weg ist. Und man ist ziemlich ratlos was der beste Weg ist da unser System alles dafür tut um alles doppelt und dreifach zu versteuern und immer wieder dran zu verdienen.