Trennung und Übertragung aus Gemeinschaftsdepot

  • Guten Morgen,


    Meine Frau und ich haben uns kürzlich einvernehmlich getrennt. Wir hatten ein Gemeinschaftskonto von dem bereits das Tagesgeld 50/50 aufgeteilt wurde. Ich möchte jetzt auch das Depot aufteilen und ihr 50% der Anteile auf ein neues Depot übertragen.


    Grundsätzlich nicht schwer. Ich habe mich nur gefragt, ob hier da es sich um FIFO handelt etwas zu beachten ist, da die älteren Anteile im Zweifel günstiger waren oder spielt das bei einem Aufteilen nach Anteilsanzahl zu 50% keine Rolle. Mein Gehirn schafft das nicht selbst sich das logisch zu erklären. :)


    Danke für die Hilfe. :thumbup:

  • Vor allem bei einem größeren Depot empfehle ich Verkauf und Aufteilung des Erlöses.


    Warum?

    1. Schenkungssteuer

    Ich fürchte bei Übertrag von gemeinsamen Depot auf ein Einzeldepot muss die Bank Meldung ans Finanzamt machen.


    2. Probleme beim Übertrag selbst

    Nicht alle Banken machen den Übertrag, wenn der Inhaber nicht identisch ist.


    3. Steuer auf Kursgewinne

    Je nach Kaufdatum fällt keine Steuer, weniger Steuer oder viel Steuer an.

    Bei Komplettverkauf kann man sehr viel leichter das Nettoergebnis verteilen


    4. Verlustvorträge

    Habt Ihr schon mal mit Verlust verkauft, kann man beim Verkauf diese Verluste geltend machen


    5. Kosten Verkauf/Kauf

    Die Verkaufsspesen sind nicht so teuer (z.B. bei der DKB mit 10€ bzw 25 € max je Position).

    Sollte bei Euch der Verkauf deutlich teurer sein, könnte sich ein neues Gemeinschaftsdepot rentieren, auf das Ihr vor dem Verkauf alles übertragt.

    Beim Kauf dann möglichst auch eine günstige Depotbank für die Einzeldepots wählen.

    Vielleicht will ja auch einer der Partner gar keine Aktien mehr kaufen.

  • Meine Frau und ich haben uns kürzlich einvernehmlich getrennt. Wir hatten ein Gemeinschaftskonto, von dem bereits das Tagesgeld 50/50 aufgeteilt wurde. Ich möchte jetzt auch das Depot aufteilen und ihr 50% der Anteile auf ein neues Depot übertragen.


    Grundsätzlich nicht schwer. Ich habe mich nur gefragt, ob hier da es sich um FIFO handelt etwas zu beachten ist, da die älteren Anteile im Zweifel günstiger waren oder spielt das bei einem Aufteilen nach Anteilsanzahl zu 50% keine Rolle.

    Ich gehe davon aus, daß die Bank auch in diesem Fall die ältesten Anteile zuerst überträgt. Bei meinem letzten Depotübertrag habe ich (das erste Mal!) eine vernünftige Einbuchungsanzeige bekommen, auf der der Anschaffungswert mit ausgewiesen war. Bei einer einvernehmlichen Trennung sollte es kein großes Problem sein, die zukünftige Steuerbelastung entsprechend auszugleichen. Oder Ihr verkauft die Posten und teilt das Geld. Dann kann hinterher mit dem Geld jeder machen, was er will.

  • Bin die Optionen nochmal durchgegangen. Eine Frage hätte ich noch, ob ich das grundsätzlich richtig verstehe:


    Wenn ich die gekauften Anteile durch 2 teile und diese verkaufe - egal ob die erste oder letzten - hat das ausschließlich steuerliche Auswirkungen, aber der Wert der Anteile ist ja identisch. Korrekt? Deswegen könnte man auch einfach die Hälfte der zuletztgekauften Anteile verkaufen, um hier Steuern zu sparen, der Anteil für beide ist aber identisch.


    Ich hoffe ich verstehe das grundsätzlich richtig. Falls nicht, gerne mal aufklären. ;)

  • Für klares Handeln ist zunächst einmal klares Denken erforderlich.

    Ich kann angesichts Deines Beitrags nicht beurteilen, ob Du das (was?) richtig verstehst.


    Wenn Du aus einem Gemeinschaftsdepot die Hälfte der Anteile verkaufst, sind das die zuerst gekauften (FIFO-Prinzip). Die Anmerkung, daß dies "nur" steuerliche Auswirkungen hat, ist spitzfindig. Die Steuer wird vom Verkaufserlös abgezogen, sprich: Du bekommst weniger Geld als es dem Produkt Zahl der Anteile mal Anteilspreis entspricht.


    Ja, man kann auch die zuletzt gekauften Anteile verkaufen, muß dann aber wissen, wie man das macht (nämlich über ein Zweitdepot, auf die man die zuerst gekauften Anteile überträgt, damit man anschließend gezielt die zuletzt gekauften Anteile verkaufen kann).

  • Anteile werden immer nach dem FIFO Prinzip verkauft, zuerst gekaufte werden zuerst verkauft. Könnte man nur mit einem Brokerwechsel umgehen. Heißt Anteile die behalten werden sollen, zu einem anderen Anbieter verschieben und den Rest dann verkaufen.

  • Deswegen könnte man auch einfach die Hälfte der zuletztgekauften Anteile verkaufen, um hier Steuern zu sparen, der Anteil für beide ist aber identisch.

    Das wird nicht funktionieren. Wenn man in einem Depot z.B. 1.000 Anteile eines ETF liegen hat und davon 500 Anteile verkaufen möchte, kann man sich nicht aussuchen, welche 500 Anteile verkauft werden. Es werden automatisch immer die 500 zuerst gekauften Anteile verkauft (sogenanntes FIFO-Prinzip - "first in, first out").


    Ein Workaround ist, 500 Anteile in ein anderes Depot (mit gleichem Inhaber, d.h. in eurem Fall müsste das ein weiteres Gemeinschaftsdepot sein) zu übertragen. Da werden dann - Prinzip FIFO - die ersten 500 Anteile übertragen, so dass nur die neueren 500 Anteile im bisherigen Depot verbleiben.


    Wenn ihr aber nicht gerade ein weiteres Gemeinschaftsdepot schon habt, dürfte das ein ziemlicher Aufwand sein, zumal nach der Trennung.


    Ich würde wohl an eurer Stelle

    - entweder alles verkaufen und den nach Steuer verbleibenden Erlös 50/50 verteilen

    - oder die Hälfte der Anteile der Partnerin auf ein neues Depot übertragen und etwaige Steuernachteile ebenfalls 50/50 aufteilen (das dürfte aber komplexer werden als die Alternative).

  • Vor allem bei einem größeren Depot empfehle ich Verkauf und Aufteilung des Erlöses.


    Warum?

    1. Schenkungssteuer

    Ich fürchte bei Übertrag von gemeinsamen Depot auf ein Einzeldepot muss die Bank Meldung ans Finanzamt machen.

    Das Thema hätte beim Verkauf und Aufteilung des Erlöses aber doch eventuell auch (jedenfalls wenn nach dem Verkauf der hälftige Erlös von einem Gemeinschafts- auf ein Einzelkonto überwiesen wird), oder? Wobei bei Eheleuten ja die Freibeträge recht hoch sind.

  • Das Thema hätte beim Verkauf und Aufteilung des Erlöses aber doch eventuell auch (jedenfalls wenn nach dem Verkauf der hälftige Erlös von einem Gemeinschafts- auf ein Einzelkonto überwiesen wird), oder? Wobei bei Eheleuten ja die Freibeträge recht hoch sind.

    Transfers zwischen Ehepartnern bzw. Einzel- und Gemeinschaftskonten:

    Bei WP-Übertrag macht die Bank eine Meldung ans Finanzamt, bei Überweisung nicht.

  • Die beiden Eheleute sind dabei, sich einvernehmlich zu trennen. Dazu trennen sie auch ihr bisheriges Gemeinschaftsdepot, auf welche Art im Detail auch immer. Dabei fällt dann sicherlich auch Abgeltungssteuer an, entweder auf die Hälfte des Depotbestands (wenn ein Teil des Depots auf ein Einzeldepot gewandelt wird und das bisherige Depot von einem Gemeinschaftsdepot zu einem Einzeldepot wird) oder auf den ganzen Depotbestand.


    So oder so - das kann man recht einfach rechnen und sauber ausgleichen. Ich gehe davon aus, daß das im vorliegenden Fall auch geschieht.