Wenn man mit verschiedenen Banken arbeitet, kann man sich dann den Aufwand des Verteilens des Freistellungsauftrags sparen, da ja mit dem Steuerbescheid die Freibeträge automatisch berücksichtigt werden und man dadurch keine finaziellen Nachteile hat?
ohne Freistellungsauftrag: Nachteile?
- Hajot
- Erledigt
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Theoretisch kannst du dir den "Aufwand" mit der Aufteilung deines jährlichen FSA sparen und dir die zu viel gezahlte KESt über die Steuererklärung zurückholen.
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da ja mit dem Steuerbescheid die Freibeträge automatisch berücksichtigt werden
Naja, definiere "automatisch". Du musst sie halt in der Steuererklärung eintragen!
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Wenn man mit verschiedenen Banken arbeitet, kann man sich dann den Aufwand des Verteilens des Freistellungsauftrags sparen, da ja mit dem Steuerbescheid die Freibeträge automatisch berücksichtigt werden und man dadurch keine finanziellen Nachteile hat?
So ähnlich.
Wenn Du von verschiedenen Banken Kapitalerträge bekommst, kannst Du diese im Rahmen des Sparerfreibetrags von der (Abgeltungs-)Steuer freistellen lassen, indem Du einen oder mehrere Freistellungsaufträge erteilst.
Das kannst Du übrigens im laufenden Jahr auch noch nachträglich machen, also etwa im März und Juni Erträge kassieren (Bank zieht Steuer ab), im Juli den Freistellungsauftrag stellen (Bank zahlt Steuer zurück).
Wenn Du als Lediger insgesamt nicht mehr als 1000 € freistellst, sparst Du Dir die Mühe mit der Anlage KAP in der Steuererklärung, vielleicht sogar die Steuererklärung insgesamt . Einen kleinen finanziellen Vorteil hast Du davon auch, daß die Steuer gleich garnicht abgezogen wird, denn es dauert ja ein Jahr oder so, bis das Geld mit der Steuererklärung wieder zurückkommt.
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Wie Achim Weiss schon geschrieben hat:
Mit der Methode "Freistellungsauftrag" sind die Erträge schon direkt zum Zeitpunkt der Ausschüttung steuerfrei, d.h. du kannst schon früher mit dem Bruttobetrag weiter wirtschaften (=Zeitvorteil für Zinseszins).
Mit der Methode "Steuererklärung" bekommst du zunächst nur den Nettobetrag und kannst über den Steueranteil dann erst im Folgejahr verfügen nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast.
Und: Mit Methode "Steuererklärung" hast du den Aufwand jedes Jahr (auch wenn er klein sein mag).
Dagegen kannst du den Freistellungsauftrag einmalig bei der Bank "bis auf weiteres" erteilen und dann musst dann in den Folgejahren nichts mehr tun (sofern sich die Verteilung deiner Erträge nicht großartig ändert).
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Hallo, mein Mann und ich diskutieren gerade. Wir haben mehrere Banken mit mehreren Freistellungsaufträgen. Da wir aber im Laufe des Jahres teilweise die Beträge erhöhen oder sich der Zinssatz erhöht, wissen wir vorher nicht, wie hoch die Zinsen letztendlich ausfallen. Weiterhin teilen die Banken nicht mit, inwieweit der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist, so dass wir es nie passend aufteilen können. Das Finanzamt weist uns auch immer bei unserer Einkommenssteuererklärung darauf hin, die Beträge besser zu verteilen.
Mein Mann sagt, das bekommt er aus den o.g. Gründen nicht hin. Nun möchte er wie folgt handeln. Er würde am liebsten bei Bank X einen Freistellungsauftrag über den Betrag von 1602,- € erteilen, und bei den anderen Banken gar keinen Freistellungsauftrag machen. Wenn man dann über den Satz kommt, führen die Banken die Kapitalertragssteuer eh automatisch ab.
Meine Frage konkret: Kann es einen Nachteil durch diese Handhabung geben, sprich: was ist, wenn ich bei der Bank X einen Freistellungsauftrag über 1.602 € habe, aber nur 1.200,- € Zinsen bekomme und bei den anderen Banken keinen Freistellungsauftrag erteilt habe. Verliere ich dadurch Geld?
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Mein Mann und ich diskutieren gerade. Wir haben mehrere Banken mit mehreren Freistellungsaufträgen. Da wir aber im Laufe des Jahres teilweise die Beträge erhöhen oder sich der Zinssatz erhöht, wissen wir vorher nicht, wie hoch die Zinsen letztendlich ausfallen.
Excel hilft. Man braucht nur 4 Grundrechenarten, aber das Rechnen ist lästig. Erfreulich, wenn der Rechner einem diese Lästigkeit abnimmt.
Weiterhin teilen die Banken nicht mit, inwieweit der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist, so dass wir es nie passend aufteilen können. Das Finanzamt weist uns auch immer bei unserer Einkommenssteuererklärung darauf hin, die Beträge besser zu verteilen.
Meine Banken geben diese Information heraus.
Mein Mann sagt, das bekommt er aus den o.g. Gründen nicht hin. Nun möchte er wie folgt handeln. Er würde am liebsten bei Bank X einen Freistellungsauftrag über den Betrag von 1602,- € erteilen, und bei den anderen Banken gar keinen Freistellungsauftrag machen. Wenn man dann über den Satz kommt, führen die Banken die Kapitalertragssteuer eh automatisch ab.
Das kann man machen. Allerdings beträgt der Sparerfreibetrag für ein Ehepaar ab 2023 2000 € und nicht mehr 1602 €.
Meine Frage konkret: Kann es einen Nachteil durch diese Handhabung geben, sprich: was ist, wenn ich bei der Bank X einen Freistellungsauftrag über 1.602 € habe, aber nur 1.200,- € Zinsen bekomme und bei den anderen Banken keinen Freistellungsauftrag erteilt habe. Verliere ich dadurch Geld?
Wir hatten das gerade im Parallelthread. Du hast dadurch einen minimalen Nachteil, weil so im laufenden Jahr zuviel Abgeltungssteuer abgeführt wird, das Du erst ein Jahr später mit der Steuererklärung zurückbekommst. Du gibts somit dem Finanzamt einen Kredit für ein Jahr.
Kleiner Unterschied.