Kinderdepot, aber nur ein Elternteil Verfügungsberechtigt?

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  • Moin.


    Ist es möglich, ein Kinderdepot anzulegen, also es läuft auf das Kind, bei dem nur einer der beiden Elternteile verfügungsberechtigt ist?


    Ich könnte mir vorstellen, dass das nur bei Entzug des Sorgerechtes möglich ist, da sonst ja jedes Elternteil per se zugriffsberechtigt auf Hab und Gut der Kinder ist!?

  • Ja, ich kenne es auch nur so, dass beide Sorgeberechtigte Zugriff auf das Kinderdepot bekommen.

    Finde ich auch gut so, dann brauche ich, wenn ich wissen will, wie das Depot gerade steht, nicht warten bis mein Partner endlich Zeit hat.


    Was ist denn der Nachteil, wenn zwei Sorgeberechtigte Zugriff haben?

    - Der eine könnte komplett gegen eine Geldanlage in aktienbasierten Produkte sein (gibt es genug).

    - Oder die Sorgeberechtigten sind sich nicht einig in was investiert werden soll - da sollte sich allerdings eine Lösung finden lassen.

    - Dann könnte noch einer auf die Idee kommen, sich Geld vom Nachwuchs zu leihen. Dass das nicht so einfach erlaubt ist, wurde soeben im anderen Thread behandelt. Und auch da ist es sehr vorteilhaft, dass dann der Andere Zugriff hat und es hoffentlich zeitnah sieht!


    Wo ist also das Problem, wenn beide Zugriff haben?


    Grüße

    DerDenker

  • Wo ist also das Problem, wenn beide Zugriff haben?

    Ich sehe da nur, dass es ein (weiteres) Feld für Streit sein kann.


    Andererseits stelle ich mir gerade die Frage, ob eine Kontoeröffnung wirklich etwas ist, wo beide sorgeberechtigten Elternteile ihre Zustimmung geben müssen oder ob das eine alltägliche Handlung ist, wofür eine Zustimmung ausreicht.

    Und das nächste ist dann, dass (vollumfänglicher) Entzug des Sorgerechts so gut wie nicht vorkommt. Ggfs. würde hier ein Familiengericht einem der Elternteile das alleinige Recht zusprechen, über die Finanzen des Kindes zu entscheiden. (Andere Aspekte des Sorgerechts wären von dieser Entscheidung nicht betroffen.)