Verlustverrechnung

  • Zur Verlustverrechnung habe ich, wie immer, bei Finanztip sehr gute Infos gefunden. Ein paar Fragen sind aber noch offen.

    Bei Union Investment habe ich sämtliche Fonds verkauft und derzeit (2024) einen Verlustverrechnungstopf von etwas über 1000€. Der Immofonds (UniImmo Wohnen ZBL; weiß nicht warum ich mir dies habe aufquatschen lassen) ist im Verkauf und die restlichen Anteile werden Ende Januar 2024, Mitte Dezember 2024 und Januar 2025 fällig (falls überhaupt noch etwas übrig bleibt). Ich erwarte, dass sich der Verlusttopf noch weiter füllen wird (leider nicht zu knapp). Da ich nicht vorhabe, jemals noch irgendetwas bei Union Investment zu investieren, nutzt mir der steuerliche Verlust dort nichts.


    Was wäre möglich/vorteilhafter?

    1) Einen Depotübertrag (z.B. zur Consorsbank wo ich ein Tagesgeldkonto habe und ein ungenutztes Depot) und damit Umzug des Verlustverrechnungstopfes?

    2) Oder eine Verlustbescheinigung von Union Investment am Ende des Jahres ausstellen lassen, um über die Steuererklärung (Anlage KAP) den Verlust für Gewinne zu nutzen?


    zu 1) Kann man im Verkauf befindliche (Immo)fonds überhaupt in ein anderes Depot übertragen lassen? Würden dann bei der anderen Bank zusätzliche Verkaufsgebühren entstehen?

    Unabhängig davon müsste man beim Übertrag zumindest eine (positive) Position im Depot haben (also z.B. eine Aktie o. Fondsanteil), glaube ich. Das Depot (und meine Geschäftsbeziehung/Girokonto mit der VR-Bank) würde ich spätestens nach Abwicklung der Immofondspleite schließen wollen.


    zu 2) Vermutlich werden meine steuerpflichtigen Gewinne in diesem Jahr nicht so hoch wie die Verluste ausfallen. Werden 'übrig gebliebene' Verluste ins nächste Jahr übertragen, d.h. kann ich diese 'Reste' im folgenden Jahr(en) geltend machen (über die Anlage KAP)?

    Wenn ich das richtig sehe, hätte Version 2 den Vorteil, dass ich nicht an den Ausgleich mit z.B. der Consorsbank gebunden bin und könnte dies zusätzlich mit weiteren Banken/Broker verrechnen.?


    Weitere Fragen:

    Kann ich die Verluste der aktiven Aktienfonds, Mischfonds, Immofonds gegen Gewinne aus Tagesgeld verrechnen?

    Kann ich o.g. Verluste gegen positive Kapitalerträge aus Tagesgeld und ggf. Festgeld einer außereuropäischen Bank (auf dem dortigen Konto verbleibend, bin dort nicht steuerpflichtig) verrechnen?


    Meine Eltern haben (auch bei Union Investment) 2022 mit Verlust Aktienfonds/Mischfonds verkauft und diesen Verlust aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung automatisch bescheinigt bekommen (also der Verlusttopf bei Union Investment damit auf 0). Für das Jahr 2022 haben sie keine Steuererklärung abgegeben (keine höheren Kapitalerträge als in der NV-Bescheinigung angegeben) und damit diese Verlustbescheinigung nicht geltend gemacht. Für das Jahr 2023 werden sie aufgrund von Gewinnen (Dividenden, Tagesgeldzinsen) eine Steuererklärung einreichen. Könnten sie dabei den Verlust von 2021 geltend machen oder ist das 'verjährt'?


    Ui - oder eher Pfui - ;) , ist das viel geworden. Hoffe, das ist noch im Rahmen...

  • Das kommt darauf an, :)


    Eine Verrechnung in der Bank ist an sich bequemer und geht schneller. Wenn Du einen Verlusttopf hast, wird der gleich mit anfallenden Gewinnen verrechnet. Aber man muß halt irgendwann mal etwas zum Verrechnen haben, sonst hat man mit der anderen Bank das gleiche Problem.


    Eine Verrechnung beim Finanzamt ist etwas aufwendiger und dauert länger. Überzahlte Kapitalertragsteuer kommt erst mit der nächsten Steuererklärung zurück (also frühestens im folgenden Jahr). Dafür geht die Verlustverrechnung dort über mehrere Depots.

    zu 1) Kann man im Verkauf befindliche (Immo)fonds überhaupt in ein anderes Depot übertragen lassen? Würden dann bei der anderen Bank zusätzliche Verkaufsgebühren entstehen?


    Unabhängig davon müsste man beim Übertrag zumindest eine (positive) Position im Depot haben (also z.B. eine Aktie o. Fondsanteil), glaube ich. Das Depot (und meine Geschäftsbeziehung/Girokonto mit der VR-Bank) würde ich spätestens nach Abwicklung der Immofondspleite schließen wollen.

    Keine Ahnung, ob man den bereits gekündigten Immofonds noch übertragen kann. Was sagt die Bank dazu?


    Wenn eine positive Position Bedingung für die Übertragung des Verlusttopfes ist, kann man ja zur Not etwas Billiges kaufen und übertragen lassen. Muß man sich durchrechnen.

    zu 2) Vermutlich werden meine steuerpflichtigen Gewinne in diesem Jahr nicht so hoch wie die Verluste ausfallen. Werden 'übrig gebliebene' Verluste ins nächste Jahr übertragen, d.h. kann ich diese 'Reste' im folgenden Jahr(en) geltend machen (über die Anlage KAP)?

    Der Verlust bleibt Dir bei beiden Methoden erhalten. Die Verlusttöpfe leben bei der Bank, solange das Depot besteht.


    Beim Finanzamt überlebt der festgestellte verbleibende Verlustvertrag auch, solange das Finanzamt besteht und die Bundesrepublik Deutschland, die Erde und das Sonnensystem. So jedenfalls der aktuelle Stand :)

    Kann ich die Verluste der aktiven Aktienfonds, Mischfonds, Immofonds gegen Gewinne aus Tagesgeld verrechnen?

    Meiner laienhaften Kenntnis nach geht das.

    Kann ich o.g. Verluste gegen positive Kapitalerträge aus Tagesgeld und ggf. Festgeld einer außereuropäischen Bank (auf dem dortigen Konto verbleibend, bin dort nicht steuerpflichtig) verrechnen?

    Der Weltsparer fragt! Das ist eine Frage für die Steuerberaterprüfung. Hast Du mal in das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen geschaut?

  • Vielen Dank, Achim Weiss!

    Nein, kein Weltsparer. ;) Auf dem Auslandskonto ist Gehalt von meinem früheren Auslandsjob für das ich keine Steuer zahlen musste. Die Zinsen muss ich in D versteuern.


    Zu meiner anderen Frage ob eine Verlustbescheinigung noch im Folgejahr ihre Gültigkeit behält, habe ich folgendes im Wertpapier-Forum gefunden:

    Verlustbescheinigung vergessen beim Finanzamt einzureichen. Und jetzt?
    Hallo Zusammen, ich habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch. Aus dem Jahr 2017 habe ich eine Verlustbescheinigung Kapitalerträge, welche ich im…
    www.wertpapier-forum.de

    Demnach sieht es also eher schlecht aus.

    Etwas anderes habe ich leider nicht gefunden.

  • Zu meiner anderen Frage, ob eine Verlustbescheinigung noch im Folgejahr ihre Gültigkeit behält, habe ich folgendes im Wertpapier-Forum gefunden:

    https://www.wertpapier-forum.d…t-einzureichen-und-jetzt/

    Demnach sieht es also eher schlecht aus.

    Etwas anderes habe ich leider nicht gefunden.

    Ich habe einen Finanzbeamten in meiner Bekanntschaft gefragt, er wußte keine Antwort. Ich selbst bin nicht betroffen, also gehe ich der Frage nur mit gebremstem Schaum nach. Trotzdem würde mich die Antwort auf diese Frage interessieren.

  • Ich habe einen Finanzbeamten in meiner Bekanntschaft gefragt, er wußte keine Antwort. Ich selbst bin nicht betroffen, also gehe ich der Frage nur mit gebremstem Schaum nach. Trotzdem würde mich die Antwort auf diese Frage interessieren.

    Vielen Dank dafür! Ich werde berichten...

  • Nach Auskunft des Finanzamtes soll man die Verlustbescheinigung über die Anlange KAP für das Jahr 2022 einreichen (also bei der Steuererklärung ausschließlich Anlage KAP ausfüllen). Man würde dann den Feststellungsbescheid bekommen, den man mit der Steuererklärung für 2023 geltend machen kann.

    Ersteres habe ich gerade eingereicht...

  • Nach Auskunft des Finanzamtes soll man die Verlustbescheinigung über die Anlange KAP für das Jahr 2022 einreichen (also bei der Steuererklärung ausschließlich Anlage KAP ausfüllen). Man würde dann den Feststellungsbescheid bekommen, den man mit der Steuererklärung für 2023 geltend machen kann.

    Ersteres habe ich gerade eingereicht ...

    Der Knackpunkt ist ja das Jahr.


    Die Frage war: Kann man eine Verlustbescheinigung aus dem Jahr 2021 noch in späteren Jahren wirksam einreichen? @epsilon2 hat geschrieben, das ginge nicht. Ich weiß es nicht, würde es aber gern wissen. Nachdem der Verlust beliebig lang beim Finanzamt dümpeln darf, scheint es mir unlogisch, daß eine solche Verlustbescheinigung so schnell verfällt. Offensichtlich ist es ja auch nicht so. Offenbar kann man eine solche auch noch in späteren Jahren einreichen.

  • Ich habe die Situation dem Finanzbeamten geschildert, auch gefragt ob ich die 'alte' Verlustbescheinigung bei der aktuellen Steuerbescheinigung einreichen kann. Er hat mir gesagt was ich machen soll. Ich habe das so interpretiert, dass o.g. nicht geht. Dass der Verfall unlogisch ist, da stimme ich dir zu.

  • Ich habe heute nochmal beim Finanzamt nachgefragt: Die Verlustbescheinigung muss für das gleiche Jahr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Die entsprechende Steuererklärung für das betreffende Jahr kann auch später nachgereicht werden (wenn man z.B. nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben).

  • Mag ja schon alles sein. Eine Antwort auf die eigentliche Frage ist das alles aber nicht, die da lautete:


    Kann ein Steuerpflichtiger eine Verlustbescheinigung einer Bank, die er vergessen hat, im Rahmen der Steuererklärung des Folgejahres einzureichen, auch in späteren Jahren noch wirksam einreichen (auch dann, wenn der Steuerbescheid des fraglichen Jahres bereits bestandskräftig geworden ist)?