Zur Verlustverrechnung habe ich, wie immer, bei Finanztip sehr gute Infos gefunden. Ein paar Fragen sind aber noch offen.
Bei Union Investment habe ich sämtliche Fonds verkauft und derzeit (2024) einen Verlustverrechnungstopf von etwas über 1000€. Der Immofonds (UniImmo Wohnen ZBL; weiß nicht warum ich mir dies habe aufquatschen lassen) ist im Verkauf und die restlichen Anteile werden Ende Januar 2024, Mitte Dezember 2024 und Januar 2025 fällig (falls überhaupt noch etwas übrig bleibt). Ich erwarte, dass sich der Verlusttopf noch weiter füllen wird (leider nicht zu knapp). Da ich nicht vorhabe, jemals noch irgendetwas bei Union Investment zu investieren, nutzt mir der steuerliche Verlust dort nichts.
Was wäre möglich/vorteilhafter?
1) Einen Depotübertrag (z.B. zur Consorsbank wo ich ein Tagesgeldkonto habe und ein ungenutztes Depot) und damit Umzug des Verlustverrechnungstopfes?
2) Oder eine Verlustbescheinigung von Union Investment am Ende des Jahres ausstellen lassen, um über die Steuererklärung (Anlage KAP) den Verlust für Gewinne zu nutzen?
zu 1) Kann man im Verkauf befindliche (Immo)fonds überhaupt in ein anderes Depot übertragen lassen? Würden dann bei der anderen Bank zusätzliche Verkaufsgebühren entstehen?
Unabhängig davon müsste man beim Übertrag zumindest eine (positive) Position im Depot haben (also z.B. eine Aktie o. Fondsanteil), glaube ich. Das Depot (und meine Geschäftsbeziehung/Girokonto mit der VR-Bank) würde ich spätestens nach Abwicklung der Immofondspleite schließen wollen.
zu 2) Vermutlich werden meine steuerpflichtigen Gewinne in diesem Jahr nicht so hoch wie die Verluste ausfallen. Werden 'übrig gebliebene' Verluste ins nächste Jahr übertragen, d.h. kann ich diese 'Reste' im folgenden Jahr(en) geltend machen (über die Anlage KAP)?
Wenn ich das richtig sehe, hätte Version 2 den Vorteil, dass ich nicht an den Ausgleich mit z.B. der Consorsbank gebunden bin und könnte dies zusätzlich mit weiteren Banken/Broker verrechnen.?
Weitere Fragen:
Kann ich die Verluste der aktiven Aktienfonds, Mischfonds, Immofonds gegen Gewinne aus Tagesgeld verrechnen?
Kann ich o.g. Verluste gegen positive Kapitalerträge aus Tagesgeld und ggf. Festgeld einer außereuropäischen Bank (auf dem dortigen Konto verbleibend, bin dort nicht steuerpflichtig) verrechnen?
Meine Eltern haben (auch bei Union Investment) 2022 mit Verlust Aktienfonds/Mischfonds verkauft und diesen Verlust aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung automatisch bescheinigt bekommen (also der Verlusttopf bei Union Investment damit auf 0). Für das Jahr 2022 haben sie keine Steuererklärung abgegeben (keine höheren Kapitalerträge als in der NV-Bescheinigung angegeben) und damit diese Verlustbescheinigung nicht geltend gemacht. Für das Jahr 2023 werden sie aufgrund von Gewinnen (Dividenden, Tagesgeldzinsen) eine Steuererklärung einreichen. Könnten sie dabei den Verlust von 2021 geltend machen oder ist das 'verjährt'?
Ui - oder eher Pfui - , ist das viel geworden. Hoffe, das ist noch im Rahmen...