Pensionskasse oder Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,

    Ich befinde mich gerade in der Scheidung. Beim Versorgungsausgleich kommen wir beide fast auf die gleiche Summe raus, 600 Euro ist die Differenz, die ich mehr habe. Es werden die Rentenpunkte, Betriebsrente und die Pensionskassen Anteile geteilt.

    Meine Rentenpunkte sind zwar um 6 Punkte niedriger, dafür habe ich viel , sehr viel von meinem Gehalt in die Pensionskasse eingezahlt. Meine Frage an euch, ist die Rente aus der Pensionskasse besser als die aus der Rentenversicherung? Wer kann mir das beantworten, ich überlege nämlich dass ich auf den Versorgungsausgleich verzichten werde.

    Ich freue mich auf Eure Antworten!

    LG

    Yvi

  • Hallo.


    Pauschal kann (oder sollte) man das nicht beantworten. Es ist auch die Frage, wie flexibel die Pensionskasse ist und was die an Rentenfaktor für das Guthaben bietet.


    Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht geprüft und kann bei grober Unbilligkeit (Eine Partei lässt sich über den Tisch ziehen.) für ungültig erklärt werden.

  • Hallo yvi,


    in Ihre Überlegung sollte auch einbezogen werden, wie solide die Pensionskasse ist. Ich hoffe, das Debakel bei der Pensionskasse der Steuerberater (ausgerechnet die), ist noch nicht vergessen. Gegenüber solchen Pensionskassen „isch die Rente sicher“. (Und jetzt bitte keine Diskussion zur GRV als solche und insgesamt.)


    Gruß Pumphut

  • In Ihre Überlegung sollte auch einbezogen werden, wie solide die Pensionskasse ist. Ich hoffe, das Debakel bei der Pensionskasse der Steuerberater (ausgerechnet die), ist noch nicht vergessen. Gegenüber solchen Pensionskassen „isch die Rente sicher“. (Und jetzt bitte keine Diskussion zur GRV als solche und insgesamt.)

    Ich finde schon, daß man hier über Alterssicherungssysteme reden sollte.


    Lese ich den Artikel zur Pensionskasse der Steuerberater im Handelsblatt, dann kriege ich Runzeln auf die Stirn.


    Dort steht beispielsweise:

    Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter zu sichern, benötige die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig vom etwaigen Neugeschäft seien.


    Das ist doch geschwindelt! Es stimmt schon, daß eine Pensionskasse ein Kapital zur Verfügung hat. In der Regel verspricht eine solche Kasse aber einen Rechnungszins, und das auf Jahrzehnte. Die längsten üblichen Renten laufen 30 Jahre. Wie soll eine solche Kasse einen Zins in 60 Jahren garantieren?


    Im Jahr 2019 hatte die Deutsche Steuerberater-Versicherung ein Sanierungskonzept erarbeitet, das die Herabsetzung der Versicherungsleistungen vorsah. Nötig geworden war dieser Schritt, weil die Pensionskasse über kein Trägerunternehmen verfügt und nicht durch den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherer oder durch die Protektor Lebensversicherung abgesichert ist. Von außen war somit kein frisches Geld zu erwarten.


    Wenn eine Pensionskasse (oder eine berufsständische Versorgungseinrichtung - Hallo 12345!) ihren Rechnungszins nicht erwirtschaftet - was in den letzten Jahren vielfach der Fall war -, dann bleibt in letzter Konsequenz die Reduktion der Leistungen, wie auch immer man das den Versicherten darstellt. Sicherlich fällt die Zahlung dann nicht gleich ganz aus, aber sie wird halt weniger, möglicherweise für die Jungen stärker als für die Alten. Übrigens haben sich viele berufsständische Versorgungen in den Zeiten der Negativzinsen von der reinen Kapitaldeckung verabschiedet hin zu einem Mischsystem von Kapitaldeckung und Umlageverfahren.