Kapitalertragssteuer

  • Hallo,

    habe eine Frage zu meiner fondsgebundenen

    Rentenversicherung. Diese wurde am 01.08.2020 abgeschlossen und endete am

    01.08.2020. Da zu diesem Zeitpunkt die Kurse am Aktienmarkt sehr niedrig waren, hatte die Targoversicherung mir angeboten die Versicherung weiter beitragsfrei zu stellen.

    Jetzt habe ich mir die Versicherung auszahlen lassen und es wurde mir Kapitalertragssteuer für die Wertentwicklung vom 01.08.2020 bis zum 30.11.2023 abgezogen. Eine Steuerbescheinigung habe ich bis heute nicht erhalten. Meine Frage, ist dass rechtens?

    Vielen Dank!

    Gruß Rüdiger

  • Hallo Rüdiger,


    spontan würde ich sagen, ja.


    Die Targoversicherung hat Ihr Geld ja nicht in Scheinen aufbewahrt, sondern gewinnbringend angelegt. Glück für Sie, es ist ein Gewinn aus dem angelegten Kapital erwirtschaftet worden. Ich kann jetzt keinen Grund erkennen, dass Sie darauf nicht Kapitalertragssteuer bezahlen müssten. Die Steuerbescheinigung müssen Sie natürlich noch bekommen, aber der Januar ist noch nicht rum, etwas Geduld.


    Gruß Pumphut

  • habe eine Frage zu meiner fondsgebundenen Rentenversicherung. Diese wurde am 01.08.2020 abgeschlossen und endete am 01.08.2020.

    Wirklich am gleichen Tag?


    Vermutlich nicht, aber auch nicht am 30.11.2023, denn an diesem Tag waren die Kurse am Aktienmarkt nicht "sehr niedrig".

    Da zu diesem Zeitpunkt die Kurse am Aktienmarkt sehr niedrig waren, hatte die Targoversicherung mir angeboten, die Versicherung weiter beitragsfrei zu stellen.


    Jetzt habe ich mir die Versicherung auszahlen lassen und es wurde mir Kapitalertragssteuer für die Wertentwicklung vom 01.08.2020 bis zum 30.11.2023 abgezogen. Eine Steuerbescheinigung habe ich bis heute nicht erhalten. Meine Frage, ist das rechtens?

    Was meinst Du? Daß Dir für die Wertentwicklung der Versicherung Kapitalertragsteuer abgezogen wurde? Das dürfte korrekt sein.


    Daß Du keine Abrechnung erhalten hast? Das dürfte nicht korrekt sein, da würde ich an Deiner Stelle nochmal nachhaken (aber halt nicht hier im Forum, sondern bei der Versicherung).

  • Für die Wertentwicklung bis zum 01.08.2020 wurde keine Kapitalertragssteuer abgezogen,

    da es ein Altvertrag war.

    Nur vom 01.08.2020 bis 01.12.2023 und da war die Wertentwicklung sehr gut.

    Ich dachte, da die Versicherung von sich aus

    mir angeboten den Vertrag beitragsfrei zustellen und da es ein Altvertrag war, brauche ich keine Steuern zahlen.