Mietern den eigenen PV-Strom verkaufen

  • Hallo in die Runde,

    hat jemand schon Erfahrungen mit dem Verkauf des eigenen PV-Stroms an die eigenen Mieter?

    Weiß jemand, wie ein rechtssicherer Strom-Vertrag aussehen sollte und wie man die Preise gestalten sollte? Die Schwierigkeit ist ja, dass die Mieter nicht nur PV-Strom beziehen, sondern auch vom zuständigen Versorger, sofern der PV-Strom gerade nicht reicht.

    Danke für Rückmeldungen und Tipps, vG Adrienne

  • Moin Adrienne,

    ich verkaufe als Vermieter seit Sommer 2022 den PV-Strom vom Dach an den Mieter des Hauses.


    Der Stromzähler hat einen Einspeisekanal und einen Bezugskanal. Als Betreiber der PV-Anlage bin ich auch Nutzer der Messstelle (Zähler). So will es der Netzbetreiber.

    Somit kann der Mieter den Zähler nicht als Bezugszähler zur Stromlieferung bei einem Anbieter anmelden. So will es der Netzbetreiber, da keine getrennten Zähler.


    Ich habe daher mit dem Mieter einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der PV-Strom und Fremdstrom umfasst. Nach Auswahl des Stromanbieters durch den Mieter werde ich Vertragspartner des Stromanbieters. Die Monatsabschläge werden vom Mieter an mich gezahlt, ich reiche sie dann weiter.


    Für den PV-Strom lege ich Preis und Monatsrate selbst fest und erhalte das Geld vom Mieter. Mein kWh-Preis liegt derzeit Netto bei 22 Cent. Auf einen Grundpreis verzichte ich. Abgaben (Netzentgeld, Konzessions-, Offshoreabgabe usw.) und Stromsteuer fallen nicht an.


    Die Jahresrechnung erstelle ich aus der Jahresrechnung des Stromlieferanten und dem PV-Verbrauch, getrennt nach Bezugsart. Zusätzlich lege ich die Jahresrechnung des Stromlieferanten bei.


    Es ist etwas Aufwand, aber er lohnt sich. Der Mieter hat 2023 knapp 30 % seines Stroms vom Dach bekommen.

  • Danke Uwe,


    das ist sehr interessant. Ich würde gerne noch wissen: Du schreibst ,dass der Mieter den Stromanabieter auswählt, dessen Kunde du dann wirst. Aber nicht jeder Stromanbieter aktzeptiert die Einspeisung Deines überschüssigen PV-Stroms. Hast du daher da noch einen zusätzlichen Vertrag, oder deckt sich das glücklicherweise bei diesem Anbieter?

    Ich habe meine PV-Anlage schon beim Hauptzollamt angemeldet und gehe davon aus, dass der Verkauf meines Mieterstroms Steuerfrei erfolgt, d.h. dass ich zum Jahresende auch nichts weiter versteuern muss. Stimmt das? Danke noch weitere Hinweise,

  • Der Stromanbieter hat nichts mit der Einspeisung zu tun. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber (kann auch Stromanbieter sein) bezahlt. Es sind zwei verschiedene Schuhe.

    Bei mir ist der Netzbetreiber kein Stromversorger. Meine PV ist Ü20 und nicht mehr in der Einspeisevergütung, der Netzbetreiber muss den PV-Strom aber abnehmen und zum Jahresdurchschnittspreis an der Strombörse (max. 10 Cent) vergüten.


    Die Anmeldung beim Hauptzollamt wäre nicht nötig gewesen. Hinweis zur Erlaubnisbeantragung von deren Internetseite.


    Bitte prüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt zunächst, ob Sie eine Erlaubnis beantragen müssen.


    Sie sind von den neuen Anforderungen in der Regel nicht betroffen, wenn Sie Strom in Stromerzeugungsanlagen mit bis zu 1 Megawatt Nennleistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugen (z.B. in Photovoltaikanlagen) und bislang keinen Kontakt zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt hinsichtlich der Stromsteuer hatten (z.B. im Rahmen der Erlaubnis als Versorger, kleiner Versorger oder Eigenerzeuger).

  • Anhang:

    Du musst als Stromversorger allerdings für die Messtechnik des PV-Stroms sorgen. Heißt: Du musst dem Stromkunden den verbrauchten Strom anhand von Zählerständen nachweisen. Hierfür ist die entsprechende Technik einzubauen.


    Da ich nur einen Kunden habe, ist bei mir der PV-Verbrauch die Differenz zwischen PV-Gesamtzähler (was kommt von den Platten) und dem Einspeisezähler.

    Versorgst Du mehrere Kunden wird es kompliziert und ein Fachmann wäre ratsam.

  • Der Stromanbieter hat nichts mit der Einspeisung zu tun. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber (kann auch Stromanbieter sein) bezahlt. Es sind zwei verschiedene Schuhe.

    Der Netzbetreiber nimmt nur EinspeiseStrom entgegen und vergütet.
    Er kann+darf keinen Strom verkaufen!

    Jedoch gibt es Schwesterunternehmen den Strom dann verkaufen.

    Aber es sind 2 getrennte Firmen!!!!

  • So ist es.

    Daher dürfen PV-Strom-Erzeugung und PV-Strom-Verkauf auch nicht in einer Firma erfolgen.

    Für die Erzeugung im Kleinformat (bis 30 kWp) ist heute keine Gewerbeanmeldung mehr nötig.

    Wer Strom verkauft ist aber Gewerbetreibender und umsatzsteuerpflichtig.